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Wir sind mit zwei Familien (insgesamt 11 Leute, 4 Erwachsene und 7 Kinder) nach Teneriffa geflogen. Durch den verspäteten Abflug in Deutschland kamen wir entsprechend verspätet in Madrid an. Am Gate sagte uns die Dame der Iberia, dass der Anschlussflug weg wäre. Sie hat uns dann auf einen 5 Stunden später stattfindenden Flug umgebucht. Es war ärgerlich und anstrengend mit 7 Kindern am Flughafen Madrid die ganze Nacht zu verbringen, ohne dass Iberia uns Essen oder ein Hotel bezahlt hätte. Denn als wir nach geschlagenen 5 Stunden Wartezeit am Gate erschienen, stand dort CANCELADO. Wir waren total geschockt und rannten erst einmal zum Iberia Schalter. Die Mitarbeiterin dort sagte uns, dass auch der zweite Flug, auf den wir umgebucht wurden, nicht pünktlich starten wird, sondern auf den nächsten Tag verlegt wurde. Wir sind dann nach einer ungemütlichen Nacht am Flughafen mit schlussendlich 19 Stunden Verspätung gelandet.

Ein Mitarbeiter hat uns zu unserem Fall angerufen und gesagt, wir könnten von Iberia nicht nur eine Entschädigung für die Flugverspätung aus Deutschland nach Madrid über 11 x 400 EUR, also 4400 EUR, sondern zusätzlich noch mal eine Entschädigung über 4400 EUR für die zweite Flugverspätung unseres umgebuchten Fluges verlangen.

Wir sind unsicher, ob wir tatsächlich 8800 EUR von Iberia verlangen können? Stimmt das wirklich? Es erscheint als Schadensersatz für die Flugverspätungen sehr hoch, da wir nur 217 pro Ticket bezahlt haben und jetzt offenbar 8800 EUR Schadensersatz verlangen können? Kennt sich jemand aus? Hat vielleicht jemand einen ähnlichen Fall gehabt?
Gefragt in Flugverspätung von
Bearbeitet von
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13 Antworten

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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

Beantwortet von (4,510 Punkte)
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Iberia hat uns das schöne Märchen aufgebunden, dass unsere wirklich ärgerliche Flugverspätung in Madrid auf einen Streik zurückzuführen wäre. Ich hatte das erst geglaubt. Erste Zweifel kamen dann auf, nachdem andere Reisende am Flughafen nach 4 Stunden warten erneut nachgefragt hatten, warum es nicht weitergeht. Plötzlich war von Streik nicht mehr die Rede, sondern es hieß an der Maschine läge ein technischer Defekt vor, der erst behoben werden müsste. Sehr seltsam. Es war sehr ärgerlich, den ganzen Tag am Flughafen verbringen zu müssen.

Als wir aus dem Urlaub wiederkamen hat mir ein anderer Reisender eine mail zugeschickt und gesagt, er wird von der Iberia 600 € Entschädigung wegen der Flugverspätung verlangen. Da Iberia uns wirklich nicjt gut behandelt hat, habe ich mich dem angeschlossen und auch für mich und meine Frau 1200 € Entschädigung angefordert. Iberia hat nichts gemacht. Ich habe dann nochmal mit einem Einschreibebrief gemahnt: wieder nichts. Fast hätte ich die Sache aus den Augen verloren, zum Glück habe ich dann nach 8 Monaten nochmal dran gedacht und meine Frau  und ich haben uns dann entschlossen, einen Anwalt einzuschalten. 

Es war in unserem Fall so wie alle anderen hier auch schreiben. Erst hat die Iberia einfach nichts gemacht, als unser Anwalt dann für uns gegen Iberia vorging, gab es innerhalb von einem Monat die Zusage, dass 1200 € sofort gezahlt werden und nach einigen weiteren Wochen hatten wir dann den Scheck von der Iberia im Briefkasten.

Iberia Flugverspaetung

Ich weiß heute dass ich irgendwelchen Aussagen der Iberia keinen Glauben mehr schenken würde. Die Fluggesellschaften scheinen ihre Mitarbeiter darauf zu trimmen, Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen und gezielt irgendwelche Ausreden zu verbreiten. Ziel ist es immer, die Verbraucher in die Irre zu führen, damit auch ja niemand auf die Idee kommt und die gesetzlich festgeschriebene EU-Gesetz Entschädigung bei Flugverspätungen einklagt. Schade, dass dxie so mit Kunden umgehgen.

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Lieber Fragesteller,

Sie schildern eine äußerst ärgerliche Situation. Widmen wir uns zunächst Ihrem ersten Flug. Durch den verspäteten Abflug in Deutschland kamen Sie verspätet in Madrid an und verpassten Ihren Anschlussflug nach Teneriffa.

Der Europäische Gerichtshof in Brüssel (EuGH) hat am 26. Febuar 2013 in einem Urteil die Passagierrechte deutlich gestärkt. Demnach haben Reisende nun auch Recht auf Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft, wenn sie wegen eines nur leicht verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben. Laut Urteil ist für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung allein die Verspätung am Endziel entscheidend. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Fall mehrteiliger Flüge (also z.B. Zubringerflug von Berlin nach Frankfurt und nachfolgende Langstrecke von Frankfurt nach New York) eine getrennte Betrachtung jeder einzelnen Flugstrecke erfolgen muss. Dies galt bisher auch, wenn beide Flüge in Verbindung gebucht wurden. Im Fall einer Verspätung des Zubringerfluges unter einer Verspätungszeit von drei Stunden konnten Fluggäste bis zu dem Urteil vom 26. Februar 2013 keine Rechte geltend machen – auch wenn die Verspätung am Endziel wegen des verpassten Anschlussfluges erheblich war, sprich mehr als drei Stunden. Die verspätete Landung am Endziel war also nicht relevant für einen Entschädigungsanspruch.

Alleine die Verspätung am Endziel ist entscheidend und diese liegt bei Ihnen eindeutig vor. Sie sind nämlich mit 19 Stunden Verspätung gelandet.

LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az.: 2-24 S 47/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechende Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslösen– auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.

Damit steht Ihnen für den ersten Flug durchaus ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu.

Widmen wir uns nun dem zweiten Flug. Der nächste Flug auf den Sie umgebucht wurden, wurde annulliert und konnte erst am nächsten Morgen angetreten werden. Auch bei einer Annullierung kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen. Dazu auch die folgenden Urteile:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 8einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

Ein Fluggesellschaft muss nur dann keine Ausgleichszahlungen leisten, wenn der Grund für die Verspätung ein außergewöhnlicher Umstand war. Ein solcher geht aus Ihren Ausführungen jedoch nicht hervor. . Ein außergewöhnlicher Umstand kann zum Beispiel bei Streik des Bodenpersonals oder bei schlechten Wetterbedingungen vorliegen.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst sich nach der Entfernung.

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Da Sie bei Ihrem ersten Flug auf Grund von einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpassst haben und danach Ihr umgebuchter Anschlussflug annulliert wurde, kann Ihnen durchaus zwei Mal ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen.

 

 

 

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