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+69 Punkte
Wir sind eine Gruppe von 5 Passagieren und wollten mit der irischen Airline Ryanair von Weeze nach Malaga fliegen. Am Flughafen war unser Flug erst gar nicht an der Anzeigetafel aufgeführt. Deshalb reihten wir uns in die Schlage am Schalter. Am Checkin sagte die Dame der Ryanair uns, dass der Flug schon lange im Voraus verlegt und annulliert worden sei. Grund wäre ein Streik in Frankreich gewesen. Wir hatten von Ryanair nie eine Nachricht bekommen.

Hat man Rechte auf Schadensersatz, wenn der Flug wegen einem Streik an einem anderen Flughafen schon Tage vorher storniert wird?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+69 Punkte

23 Antworten

+27 Punkte
Nee, bei Streik gibt es keine Entschädigung. Aber Ryanair hätte euch auf jeden Fall informieren müssen. Wie da die rechtliche Situation aussieht, weiß ich nicht.
Beantwortet von (900 Punkte)
+27 Punkte
So ein Quatsch: vgl. Urteil gegen RYANAIR AG Geldern 3 C 579/12
+28 Punkte

Da habt ihr euch verarschen lassen. Wer sagt euch denn, dass die Annullierung tatsächlich wegen eines Streiks war und nicht wegen anderer Gründe. Es ist doch ein offenen Geheimnis, dass die Fluggesellschaften lügen wie gedruckt. Da werden dann immer Streik oder schwierige Wetterverhältnisse als Ausreden herangezogen, um Flugstornierung oder Verspätungen zu rechtfertigen. Ich würde mich an eurer Stelle mal rechtlich beraten lassen.

Ich kann die Kanzlei Bartholl BLS empfehlen. Die haben uns vertreten und beraten auch bundesweit.

Beantwortet von (3,310 Punkte)
+28 Punkte
+26 Punkte

Hartnäckig bleiben smiley

Beantwortet von (2,750 Punkte)
+26 Punkte
+25 Punkte

Klar, Streik ist eine schöne Ausrede. Irgendwo wird ja immer gestreikt in Europa.

angry

Beantwortet von (3,560 Punkte)
+25 Punkte
+15 Punkte

Lieber Fragesteller,

Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:

Annulliert eine Fluggesellschaft die vertraglich vereinbarte Flugbeförderung, storniert sie den Flug einseitig oder bucht sie die Flugpassagiere um, ist die Airline verpflichtet, die Fluggäste über die Annullierung oder Flugstreichung vorab zu informieren. Häufig buchen Verbraucher Flüge über sog. Vermittler und Flugbuchungsportale (wie z.B. Opodo, Fluege.de oder Expedia.de). Dies ist insoweit misslich, als dann bezüglich der Informations- und Hinweispflichten immer ein Dritter involviert ist und die Fluggesellschaften häufig lediglich die Vermittler informieren. Trotzdem bleiben sowohl der Vermittler, als auch die Fluggesellschaft in der Pflicht zur Erfüllung der ihnen obliegenden Vertragsansprüche.

Informiert die Fluggesellschaft Passagiere zu spät über die Flugannullierung oder gar nicht, haben Fluggäste gemäß Artikel 5 der europäischen Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 einen Anspruch auf

1. Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (kostenlose Mahlzeiten, Essen, Getränke, Telefonate, Hotel, Taxi (vom/zum Hotel), Internetzugang, E-Mails)

und zusätzlich (!)

2. einen kostenfreien Alternativflug zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

und zusätzlich (!)

3. Entschädigung und Ausgleichszahlung in Höhe von 250, 400 bzw. 600 Euro pro Person, wenn der Alternativflug später als 2 Stunden (nicht zu verwechseln mit der Schwelle der Rechtsprechung von 3 Stunden Verspätung) nach der vertraglich vereinbarten Flugzeit am Zielort eintrifft.

Die Pflichten aus den Punkten 1. und 2. auf kostenfreie Zuverfügungstellung von Mahlzeiten, Hotelunterkunft, Taxifahrten und einen kostenfreien Alternativflug trifft die Fluggesellschaft immer. Der Anspruch ist ein verschuldensunabhängiger Anspruch, der auch in Fällen sog. force majeur / höherer Gewalt oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. Streik, erfüllt werden muss.

Die Durchsetzung des Anspruchs auf Entschädigung und Ausgleichszahlung (Punkt 3.) dagegen hängt davon ab, ob sich die Fluggesellschaft gemäß Erwägungsgrund Nr. 14 der VO (EG) Nr. 261/2004 entlasten kann. Dazu müssten außergewöhnliche Umstände zur Flugannullierung geführt haben. Ein Streik ist grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand. Fluggäste sollten jedoch die Umstände des Einzelfalles genauestens prüfen. Fluggesellschaften führen „Streik“ als Entlastungsgrund nahezu reflexartig in vielen Fällen an. Auch wenn in vielen Ländern Europas gelegentlich gestreikt wird, korreliert die Anzahl der Entlastungsversuche der Airlines mit der „Ausrede Streik“ nicht mit der tatsächlichen Anzahl von vereinzelten Arbeitsniederlegungsmaßnahmen.

Fluggäste sollten zudem beachten, dass die Fluggesellschaft die vollumfängliche Darlegungs- und Beweislast für

1. die Information, ob und wann der Fluggast informiert wurde, trifft (gem. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 261/2004). Dieser Beweislast können Fluggesellschaften häufig nicht nachkommen, da sie z.B. den Zugang einer E-Mail-Nachricht nicht beweisen können.

2. das Vorliegend außergewöhnlicher Umstände i.S.d. Erwägungsgrundes 14. Der VO (EG) Nr. 261/2004 trifft. Die Gerichte legen die Anforderungen an die Führung des Entlastungsbeweises sehr hoch, so dass es den wenigsten Fluggesellschaften vor Gericht gelingt, sich entlasten zu können.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl

 


RECHTSANWALTSKANZLEI BARTHOLL LEGAL SERVICES

Mommsenstraße 58

D-10629 Berlin

Tel. +49 (0) 30 / 5770 3983 0

Fax +49 (0) 30 / 5770 3983 9

www.ra-janbartholl.de


Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt. Wer eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes oder einen rechtsverbindlichen Rechtsrat wünscht, sollte einen Rechtsanwalt kontaktieren.

 

Beantwortet von (15,620 Punkte)
Bearbeitet von
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Ich hatte mal so eine ähnliche Sache mit Vueling. Die haben auch erst gesagt, es wäre ein Streik der Grund und bla bla bla. Alles sehr undruchsichtig und chaotisch. Am Ende müssen die sowieso ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an.

Bei Vueling heißt es: einen laaaaaaaaaaaaangen Atem mitbringen und sehr sehr hartnäckig sein.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

Beantwortet von (6,880 Punkte)
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@Kuelti / @Frage:

Unsere Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin: TOP! Die nehmen zwar als Fachkanzlei für Reiserecht nicht alle Fälle an. Wer aber das Glück hat, angenommen zu werden, hat beste Karten, die Entschädigung von der Fluggesellschaft zu bekommen. 

Kleiner Tip, die sind nicht einfach zu finden, weil der Name der Kanzlei schwer ist und es mehrere Kanzleien Bartholl gibt: Am leichtesten googeln unter "Kanzlei Bartholl BLS Berlin" oder "Fachanwalt für Reiserecht", da müssten die an dritter oder vierter Stelle stehen: Webseite heißt www.ra-janbartholl.de Verstehe nicht, wieso die so einen schwierigen Firmennamen nehmen müssen. Kann sich ja keiner merken.

Nach unserer wenig erfreulichen Nacht am Flughafen Madrid habe ich das meinem Kollegen erzählt, der mir sofort die Kanzlei Bartholl empfohlen hat. Er hatte auch einen Fall vor 4 Jahren mit British Airways und Herr Bartholl hat den für ihn gewonnen. Ich habe mich dann bei der Kanzlei gemeldet.

Es dauerte zwar etwas, bis die sich gemeldet hatten, aber dann kam nach einem Tag sofort die Übernahmeerklärung. Ich habe einfach die Papiere hingeschickt und nach ungefähr 6 Wochen erhielt ich Bescheid, dass die Iberia die 2400 Euro zahlen wird. Es hat dann zwar nochmal 4 Wochen gedauert bis der Scheck aus Spanien ankam, aber dann hatten wir endlich das Geld. Das Warten hat sich gelohnt und unser Ärger wurde durch die 2400 euro doch etwas erträglicher, da wir das Geld gleich für den nächsten Urlaub nutzen konnten und so eine Mega-Ersparnis hatten.

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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@ RollingX:

@ Silbermann2:

DANKE! DANKE! DANKE!

Ich bin euch echt zu Tausend Dank verpflichtet. Eigentlich bin ich nicht der Typ, der in Foren postet oder sowas groß durchliest. ich war aber dermaßen verärgert über die Fluggesellschaft und deren Verhalten, dass ich mir geschworen hatte, die so nicht davonkommen zu lassen. Man ist ja als einsamer Flugpassagier völlig alleine gegen die großen Fluggesellschaften. Dann bin ich auf eure posts gestoßen und bin eurem tipp gefolgt, die Sache sofort einem Spezial-Anwalt zu übergeben.

Ich kann es echt kaum glauben, aber die Kanzlei hat meinen Fall angenommen und mir gestern nachmittag mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft jetzt die Entschädigung von 2400 euro zahlt!!! Das ist einfach super. Ohne euch hätte ich das Geld nicht erhalten. DANKE für eure Tipps. das ist echt ein klasse forum.

ich werde vrrsuchen, meinen fall hier in den nächsten Tagen auch einzustellen. Ich muss aber die ganzen Unterlagen vorher scannen.

ALSO an ALLE nochmal BESTEN DANK und KOPF HOCH, ihr erhaltet euer Geld, wenn ihr es geschickt genug angeht und einen guten Anwalt zur seite habt.

Beantwortet von (8,200 Punkte)
+1 Punkt
+2 Punkte
JEDE Aktion oder Reaktion einer Fluggesellschaft dient einzig und allein dem Zweck, den Kunden mit seinen Forderungen irgendwie "loszuwerden".
 
Einige Fluggesellschaften machen es sublimaler und geschickter als andere. Aber egal, ob lächerlich geringer Fluggutschein mit schleimig-nettem Begleitschreiben oder einfach stur gar keine Antwort: ALLE AIRLINES wollen die Entschädigung, die Flugpassagieren nach EU Recht zusteht, schlicht und einfach nicht zahlen.
 
Das Schlimme: Die Fluggesellschaften sind so geschickt, dass sie es fast immer auch schaffen, Verbraucher davon abzubringen, gesetzlich eindeutig verbriefte und geldwerte Ansprüche aufzugeben. Das ist erstaunlich, denn angenommen, eine andere Firma oder eine Behörde oder das Finanzamt wären verpflichtet, einem Verbraucher - sagen wir - 800 EUR auszuzahlen und tut es einfach nicht.  Jeder normale Mensch würde keine Sekunde zögern und die Firma/Behörde vor den Kadi ziehen und sein Recht einfordern.
 
Nur bei Fluggesellschaften haben die Leute Selbstzweifel. Warum?
 
Der Trick heißt: Flugpassagiere durch Hinhaltetaktik frustrieren. Das geht so:
 
Normalerweise muss eine Entschädigung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an den Flugpassagier ausgezahlt werden. Also versuchen viele Fluggesellschaften schonmal, es so schwer wie möglich zu machen, denen 
überhaupt einen Brief zusenden zu können (Verschleierung von Anschriften, falsche E-Mail-Adressen, sündhaft teure Telefon-Hotlines, etc.). 
 
Schafft man es endlich, reagiert die Airline einfach nicht. Aussitzen. Beschwichtigen. Nichtstun.
 
Warum?
 
Der Mensch ist träge. Mit der Zeit verlieren die meisten Menschen ihren Kampfeswillen" und wenden sich ihren Alltagsproblemen zu. Nutznießer ist die Fluggesellschaft. Für so etwas gibt es zwar Rechtsanwälte, die eingeschaltet
werden können. Aber selbst das ist vielen zu aufwändig und so schenken Abertausende Verbraucher den Airlines jährlich Millionen. 
 
 
Was macht der "Profi"?
 
1. Sich klarmachen, was man will (Ziel formulieren).
 
2. Airline ein einziges Mal (!!!) anschreiben und in Verzug setzen (Frist: 14 Tage).
 
3. Hat die Airline bis dahin nicht gezahlt oder versucht, hinzuhalten oder zu beschwichtigen, sofort zum Anwalt.
 
4. Dem Anwalt den klaren Auftrag geben, die Kohle durchzufechten.
 
5. cheeky Den "Gewinn" auskosten cool
 
Beantwortet von (6,920 Punkte)
+2 Punkte
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