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+47 Punkte

Hallo, wir hatten am 24. März 2013 sechs Tickets (Business Class) mit der Oman Air bei EBookers für die Strecke München - Muskat - Bangkok und Bangkok - Kuala Lumpur - München gebucht. EBookers hat die Ticketkosten über 501,11 EUR sofort meiner Kreditkarte belastet. Am 25. März 2013 nochmal eine extra Buchungsbestätigung für den Business Class Flug nach Bangkok. 

Am 27. März 2013 schreibt mir EBookers:

Sehr geehrter Kunde,
 
 
Die Fluggesellschaft Oman Air hat uns gebeten, das beigefügte Schreiben heutigen Datums bezüglich des vor Kurzem von Ihnen gebuchten Fluges an Sie weiterzuleiten.
 
Wir bitten Sie, sich mit Fragen zu den in dem Schreiben enthaltenen Informationen direkt an die Oman Air (admin.fra@omanair.com)zu wenden und werden Sie umgehend informieren, sobald uns Informationen bezüglich der Rückerstattung des Buchungspreises vorliegen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
ebookers.de
ebookers.com Deutschland GmbH
Friedrich-Ebert-Allee 69
53113 Bonn, Germany

Der Mail hat EBookers eine Nachricht von Oman Air beigefügt:

Frankfurt, 19.04.2013
 
„Sehr geehrte Damen und Herren,
 
nachdem Sie in den vergangenen Wochen von verschiedenen Stellen bereits in dieser Sache kontaktiert wurden, bedauern wir es sehr, Sie nochmals in dieser Angelegenheit bemühen zu müssen. Für die Umstände und Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen, entschuldigen wir uns nochmals ausdrücklich.
 
 
Wie Sie bereits mitbekommen haben, hatten wir zunächst Probleme, Sie direkt zu kontaktieren, da ausschließlich die Online Portale über Ihre Kontaktdetails verfügen. Nachdem eine Herausgabe Ihrer Daten abgelehnt wurde, baten wir die Online Portale, Ihnen unsere Nachricht zu übermitteln. Die Online Portale sagten uns zu, dies zu tun. Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass nicht alle Online Portale unserer Bitte exakt nachgekommen sind. Uns wurden nach und nach von den vermittelnden Online Portalen die E-Mail Adressen der Passagiere übermittelt, so dass wir eine erste direkte Kontaktaufnahme in die Wege leiten konnten. Der guten Ordnung halber wenden wir uns hiermit vorsorglich erneut an Sie.
 
 
Wir erklären hiermit nochmals die Anfechtung Ihrer Buchung Ihrer Flugverbindungen mit OMAN AIR nach und von Kuala Lumpur (Hin- und Rückreise).
 
 
Hintergrund dieser Anfechtung ist, dass bei Eingabe der Preisdetails ein Eingabefehler unterlief, der zu einer Übermittlung eines falschen Preises an diverse Online Portale führte. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen. Wie Sie selbst erkennen konnten, lag der ausgeschriebene Preis um ein Vielfaches unter dem marktüblichen Preis. Der Buchungspreis wird Ihnen umgehend zurückerstattet. Hierfür fallen selbstverständlich keine Kosten an.
 
 
Wir dürfen Ihnen nochmals versichern, dass uns die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten aufrichtig Leid tun.“
 
 
N. Samarasinghe - Country Manager Oman Air Germany
admin.fra@omanair.com

 

Hat jemand schon gegen Oman Air geklagt? Wir haben in den Foren schon die diversen Beiträge gelesen. Es gibt die eine Fraktion, die sagt, dass die Anfechtungserklärung nichtig ist, weil kein Anfechtungsgrund vorliegt und die andere Fraktion, die meint, man käme damit nicht durch. Bevor wir einen Rechtsstreit anfangen, würde ich mir gerne Klarheit verschaffen.

Gefragt in Flugannullierung von
+47 Punkte

11 Antworten

+24 Punkte

Wir stehen kurz davor, die Klage beim Gericht einzureichen. Unser Rechtsanwalt hat alles versucht, um eine einvernehmliche Lösung hereibzuführen, aber die Prozessbevollmächtigten der Oman Air zeigen nicht das geringste Entgegenkommen. Die haben unserem Anwalt ein Schreiben reingereicht und alles abgelehnt:

Wir zeigen an, die rechtlichen Interessen von Oman Air ... zu vertreten.

...

Ihrer Mandantin gegenüber erklären wir hiermit nochmals namens und in Vollmacht unserer Mandantin die Anfechtung der hier gegenständlichen Buchung.

 

Dazu möchten wir Ihnen noch folgende ergänzenden Erläuterungen geben:

 

1. Unserer Mandantin steht ein Anfechtungsgrund gemäß §119 Abs. 1 Alt. 2 BGB zur Seite, denn es liegt ein sog. Erklärungsirrtum vor. Bei der Eingabe der Preisdetails unterlief dem zuständigen Mitarbeiter ein Eingabefehler, der zu einer Übermittlung eines falschen Preises an EBookers führte. Das heißt, der Mitarbeiter wollte diese Erklärung, Business Flüge zum Preis von rund € 500,- anzubieten, überhaupt nicht für Oman Air abgeben. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2005 entschieden, dass Fälle eines derartigen Verschreibens oder Vertippens beim online Einstellen von Angeboten Erklärungsirrtümer gem. §119 Abs. 1 Alt. 2 BGB darstellen (Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04). 

 

Die Anfechtungserklärung unserer Mandantin ist Ihrer Mandantschaft auch zugegangen. Die Erklärung der Anfechtung erfolgte auch rechtzeitig gemäß §121 Abs. 1 BGB, da sie unverzüglich erklärt wurde. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern. Nachdem unsere Mandantin Kenntnis von diesem Fehler erlangt hat, hat sie den Sachverhalt umgehend ermittelt und alles getan, um schnellstmöglich eine entsprechende Erklärung in den Empfangsbereich Ihrer Mandantschaft zu versenden. Genaue Zeitfenster sieht das Gesetz hier nicht vor. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Anfechtung innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalles zu bemessenden Prüf- und Überlegungsfrist erklärt werden muss (BGH, NJW 2005, 1869). Bereits wenige Tage nach der Buchung ging Ihrer Mandantschaft die Anfechtungserklärung zu.

 

2. Mit Nichtwissen wird zudem bestritten, dass Ihrer Mandantschaft ein Schaden entstanden ist. Wie angekündigt hat unsere Mandantin sämtliche ggf. bereits eingezogenen Geldbeträge unverzüglich wieder ausgekehrt. Ihrer Mandantschaft steht auch kein Schadensersatzanspruch zu. Gemäß §122 Abs. 2 BGB ist dieser ausgeschlossen, da Ihre Mandantschaft den grund der Anfechtbarkeit kennen musste, diesen also fahrlässig ignoriert hat. Dies folgt aus dem absolut marktunüblichen Preis des gebuchten Fluges. Den Beweis, dass ein Business Class Flug nach Kuala Lumpur in der Regel durchschnittlich etwa € 2.500,- kostet, treten wir erforderlichenfalls gerne an. Ihre Mandantschaft kann sich vorab hiervon selbst überzeugen, wenn sie die üblichen Preisvergleichsportale für Flugbuchungen bemüht.

 

Dieser absolut unrealistische Preis hätte bei Ihrer Mandantschaft mithin den Verdacht hervorrufen müssen, dass es sich um einen irrtümlich eingestellten falschen Preis handelte, weshalb sie auch mit einer Anfechtung rechnen musste. Zu vergleichbaren Fällen existiert bereits eine gefestigte Rechtsprechung. Exemplarisch verweisen wir hier auf die Entscheidung des Oberlandesgericht München vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02. Höchst vorsorglich bestreiten wir, dass Ihre Mandantschaft bereits Aufwendungen getätigt hat, die nicht entweder ohnehin angefallen wären bzw. die sich nicht stornieren lassen.

 

Wir müssen aus diesem Grund sämtliche Ansprüche zurückweisen.

 

Wir haben gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt die Rechtslage beraten und sind der Meinung, dass genügen Ansatzpunkte für ein erfolgreiches gerichtliches Vorliegen vorhanden sind. Wir wüssten auch gerne, ob bereits jemand der vielen Betroffenen Klage eingereicht oder sogar schon ein Urteil in den Händen hat.

Beantwortet von (3,790 Punkte)
+24 Punkte
Hier tut sich nichts mehr.

Die Fälle werden wohl alle durch Vergleich und OHNE URTEIL ausgegangen sein.
+22 Punkte

Hallo, ich bin eher zufällig auf die Fluggastrechte gestoßen. Auf einem absoluten Horror-Urlaub auf die Kanaren hatten wir sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug mit der gesamten Familie (3 Kinder und Großeltern) beim Hinflug 17 Stunden und beim Rückflug 31 Stunden Verspätung. Wir haben uns durch die Kanzlei Bartholl aus Berlin vertreten lassen, nachdem Iberia sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich möchte hier die Möglichkeit ergreifen und nochmal auf die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Jan Bartholl zurückkommen. Das soll hier keine Werbung sein, sondern meine ganz persönliche Erfahrung. Ich schulde Herrn Bartholl aufrichtigen Dank. Wie Herr Bartholl unseren Rechtsstreit gelöst hat, war einfach mustergültig. Nachher hat sogar der Mitarbeiter unserer Rechtsschutzversicherung respektvoll gesagt, dass so ein gutes Ergebnis sehr selten erzielt würde. Herr Bartholl hat ohne Prozess 5600 EURO und vom Reiseveranstalter nochmal 650 EURO für uns herausgeholt. Wir waren selbst alle völlig sprachlos, da das fast doppelkt so viel war, wie wir für den ganzen Urlaub gezahlt hatten. 

Wir empfehlen im Flugrecht die Kanzlei Bartholl. Ich empfehle dort einfach anzurufen. Hatten wir auch eingangs gemacht und innerhalb eines Tages sofort eine Erstberatung ohne Termin bekommen.

Beantwortet von (5,580 Punkte)
+22 Punkte
+21 Punkte

Soweit aus diesem Beitrag zu erkennen

http://pm.connektar.de/recht-gesetz/oman-air-erklaert-anfechtung-von-gueltigen-online-flugbuchungen-9135

dürfte die Argumentation der Oman Air nicht ziehen. Erstens haben sie wohl keinen Anfechtungsgrund, da ein reiner Motivirrtum vorliegt und dann scheinen sie wohl auch nicht unbedingt schnell gehandelt zu haben, so dass die Anfechtungsfrist fraglich ist.

VIEL ERFOLG im Prozess!

Beantwortet von (4,150 Punkte)
+21 Punkte
+20 Punkte

Die meisten Fluggesellschaften verstehen leider nur die "harte" Sprache des Gerichtsprozesses. Wir haben gute Erfahrungen mit einem Prozess gegen Condor Flugdienst GmbH gemacht. Die haben auch ewig versucht, die Sache hinauszuzögern und als es uns zu bunt wurde und wir einen Anwalt mit dem Prozess betraut hatten, ging es plötzlich nach 4 Monaten ganz schnell und die Condor hat 3000 EUR plus Zinsen plus alle Gerichtskosten gezahlt. Unser Anwalt sagte, dass die immer so vorgehen: Erst mal abwarten und sich ducken, in der Hoffnung, die Reisenden geben auf. Wer dann trotzdem hartnäckig bleibt, bekommt irgendwelche zusammengebastelten Textbausteinantwortschreiben. Und nur wer dann den letzten Joker spielt: Anwalt einschalten und klagen, der bekommt eben alle Gelder. Das lohnt sich für die Fluggesellschaften offensichtlich.

Mein Tipp: Klagen und denen klar aufzeigen, wo die Grenzen sind!

Beantwortet von (4,910 Punkte)
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Da hier kaum noch gepostet wird, werden die Oman Air Sachen wohl im Sande verlaufen sein oder per Vergleich ausgegangen sein, oder!?
+16 Punkte

Das Vorgehen der Oman Air ist einfach unfassbar. Leidliche und unliebsame Verträge mit Kunden werden mir nichts Dir nicht einfach mal einseitig gebrochen! Wo kommen wir denn da hin, wenn so was Schule machen würde. Ich kann alle Betroffenen echt nur ermutigen, sich gegen solche Willkür zur Wehr zu setzen. 

Selbst wenn man mal annimmt,. dass tatsächlich irgendein Preiseingabefehler einem Mitarbeiter der Oman Air unterlaufen wäre, würde es einer renommierten Airline gut zu Gesicht stehen, sich für derartige Fehler zu entschuldigen UND DIE VERANTWORTUNG zu übernehmen, anstelle sich davonstehlen zu wollen. 

Die Oman Air scheint keine guten Manager zu haben: Statt den Kunden kulanter Weise Ersatzangebote zu unterbreiten, wird das Geld lieber für Anwälte ausgegeben, die dann gegen die eigenen Kunden arbeiten sollen.

Ohne Ölgeld würde so eine Airline wohl schon übermorgen Pleite sein.

DAUMEN DRÜCKEN und HUT AB für alle Betroffenen, die sich gegen die Willkür der Oman Air wehren!!!

yessmiley

Beantwortet von (6,420 Punkte)
+16 Punkte
+15 Punkte

Wir sind Kooperationspartner der Kanzlei Bartholl BLS und gehen zur Zeit gegen die Oman Air in "Expedia" bzw. "EBookers" - Fällen vor dem Amtsgericht Erding und dem Amtsgericht Frankfurt am Main vor. Da es laufende Verfahren sind, können wir keine näheren Angaben zu den Umständen machen.

Es wird insoweit auf die Pressemitteilungen verwiesen.

Wir werden über den Ausgang der Verfahren berichten.

Beantwortet von (6,790 Punkte)
+15 Punkte
+15 Punkte
Bei mir läuft die Klage, mündliche Verhandlung bei Gericht in Kürze.
Beantwortet von (340 Punkte)
+15 Punkte
Gibt es schon ein Urteil von einem hier im Forum!?
Hallo,

gibt es schon Neuigkeiten? Wie ist die mündliche Verhandlung von mikesierra gelaufen? Wie sind denn Eure Aktenzeichen? Können wir uns ggf. mal kurzschließen?
Die mündliche Verhandlung brachte noch nichts neues, ein Vergleich wurde nicht gefunden, aktuell wird ein Zeuge im Oman schriftlich vernommen. Da der Termin für den vermeindlichen Flug mittlerweile verstrichen ist, wird es "nur" noch um eine grundsätzliche Entscheidung gehen und nicht um die Durchführung des Fluges.
Hallo,
Aufgrund der Erfüllungsverweigerung von Oman kann man hier gleich auf Schadensersatz gehen.
Ich habe auch noch "familiär" 4 stornierte Tickets, die sich einklagen ließen. Evtl können wir ja mal mailen.
Wir haben in einer der Oman Air Fälle einen Vergleich geschlossen. Die Oman Air wird es wohl auch nicht auf eine Grundsatzentscheidung ankommen lassen. Sobald das Gericht irgendwie Forderungen für begründet hält, wird auf Vergleich eingeschwenkt.
Ich schätze die Anfangseuphorie ist hier der bitteren Realität gewichen und die Gerichte haben schön auf Vergleiche gepocht. Nach so nem Vergleich postet dann wahrscheinlich auch keiner mehr.
+9 Punkte
Wow, interessanter Fall. Die Oman Air hat da ja einen richtigen Shitstorm hervorgerufen. So einen änhlichen Fall gab es mit Japan Airlines auch schon mal.

Haltet uns auf dem Laufenden!
Beantwortet von (6,390 Punkte)
+9 Punkte
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Gibt es in den Oman Fällen mit der Anfechtungserklärung schon ein Grundsatzurteil?

Haltet uns auf dem Laufenden!
Beantwortet von (5,030 Punkte)
+8 Punkte
+5 Punkte

Fluggesellschaften fahren alle die HINHALTE- und VERZÖGERUNGSTAKTIK.

Die Fluggesellschaften haben mit der Zeit gelernt, wie man sich effektiv gegen berechtigte Forderungen von Flugpassagieren wehrt: Man sitzt die Sache einfach aus, lässt die Passagiere mit ihren Begehren eiskalt auflaufen und gibt den "Gott des Gesetzes".

 

"Gott des Gesetzes":

Man sieht doch schon an den Fragen hier im Forum und in allen anderen Foren den vorauseilenden Gehorsam erniedrigter und gedemütigter Flugpassagiere. Da fragen sich mündige Bürger tatsächlich, ob die Fluggesellschaft sie bei bestätigter Buchung einseitig sitzen lassen, umbuchen oder an anderen Flughäfen aussetzen darf. Da fragen sich unbescholtene Verbraucher, ob es "Recht" wäre, wenn gesetzlich festgelegte Fluggastrechte von Fluggesellschaften mit Füßen getreten werden. Da sieht man, dass die schamlose Dreistigkeit und Unverfrorenheit der Airlines Früchte trägt: Mündige Bürger ergeben sich schon im Voraus gegen die Goliath-Airlines, da die ihre hanebüchenen und komplett abwegigen, zum Teil sogar erlogenen, Rechtsmeinungen als "Gesetz" verkaufen. Leute - wacht auf! Wer nur einen Hauch gesunden Menschenverstandes übrig hat, dem sagt doch schon das Gefühl, dass das nicht rechtens sein kann!

 

Aussitzen:

Fluggesellschaften machen sich ein menschliches Charaktermerkmal zu eigen: Der Mensch ist faul und risikoscheu. Die Fluggesellschaften wissen genau, wenn sie einfach dummdreist zumachen, sich ducken und die Sache nur lange genug aussitzen, haben die wenigsten Flugpassagiere das Rückgrat, um ihre "Drohungen", einen Anwalt einzuschalten und notfalls zu klagen, wahrzumachen. Die Airlines bekommen täglich tausende Briefe mit den leeren Drohungen, dass Passagiere sonst zum Anwalt gehen, wenn die Airline nicht zahlt. Die Fluggesellschaften wissen, dass 99,9% der Passagiere nicht den Mut haben, genau das auch zu tun. Also tut man, was man gelernt hat, dass es erfolgreich gegen solche Blender ist: NICHTS. Sind die Flugpassagiere erst einmal lange genug zermürbt, geben die meisten unerfahrenen, unsicheren und ängstlichen Passagiere auf. Diejenigen Fluggäste, die dann noch etwas rumzetern, bekommen eben ein nettes (Textbaustein-) Antwortschreiben, in dem irgendeine lächerliche Ausrede angeführt wird, weshalb man angeblich nicht zahlen müsste. Und wer dann immer noch nicht Ruhe gibt, erhält gnädigerweise einen "Fluggutschein" über 50 EUR und soll sich endlich ver...

Damit lösen Fluggesellschaften den Großteil aller Fälle. Diese sog. "Forderungsabwehr"-Taktik der Airlines ist bei den risikoscheuen und handzahmen Verbrauchern so erfolgreich, dass die Bosse in den Vorstandsetagen der Fluggesellschaften wahrscheinlich aus dem Lachen nicht mehr herauskommen. Die ersparten Millionen, die man eigentlich den Flugpassagieren schuldet, kann man ja dann als Boni an die Vorstandsetage ausschütten.

Man kann nur den Kopf schütteln über so einen Gehorsam mündiger Verbraucher. Aber schwarz auf weiß in der VO 261/04 gesetzlich festgelegte und geldwerte Ansprüche werden von Flugpassagieren einfach liegen gelassen und nicht weiter verfolgt. Da lesen sich mündige Verbraucher tagelang irgendwelche Testberichte durch, um beim Kauf der Digitalkamera 20 EUR zu sparen. Da fahren Autofahrer kilometerweit, um bei der nächsten Tankstelle das Benzin für 2 Cent billiger zu tanken, aber bei Airlines wo sie 250 EUR, 600 EUR oder vielleicht sogar mehrere Tausend Euro nach dem Gesetz fordern könnten, ziehen die meisten den Schwanz ein und geben die Sache nicht mal mehr einem Rechtsanwalt, der so was in Nullkommanichts einklagen könnte. Verrückte Welt.

Ich zücke wirklich den Hut vor den mutigen und unerschrockenen Flugpassagieren mit aufrichtigem Charakter, die gewillt waren, ihre Fluggastrechte auch wirklich durchzusetzen. Solche Menschen helfen, dass die Fluggesellschaften und andere große Konzerne nicht irgendwann glauben, dass es "normal" wäre, Verbraucherrechte mit Füßen zu treten und gute Kunden als Dummköpfe zu verkaufen.

yes 

Beantwortet von (4,140 Punkte)
+5 Punkte
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