Hallo,
du hast einen Hin- und Rückflug von München über Muskat nach Colombo mit Oman Air gebucht und wahrgenommen. Leider wurde dein Weiterflug von Muscat nach Mündchen auf dem Rückflug nach einer Wartezeit von 7 Stunden annuliert (Triebwerkschaden), du wurdest umgebucht, und bist schließlich mit KLM und Etihad über Abu Dhabi nach München geflogen. Insgesamt führte dies zu einer Verspätung von etwa 12 Stunden, und du fragst dich jetzt, ob dir Ansprüche aus der EU-VO zustehen könnten.
Aus Artikel 3 der EU-VO lässt sich der Anwendungsbereich entnehmen:
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Außerdem:
BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (Einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: "BGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de")
Die Fluggastrechteverordnung findet bei außereuropäischen Flügen keine Anwendung.
Die Verspätung ereignete sich in Muscat, also Oman. Oman gehört nicht zur EU, ebensowenig das Emirat Abu Dhabi/die VAE, zu dem du als nächstes gereist bist. Omanair ist insofern auch keine Fluggesellschaft der Gemeinschaft, ebensowenig wie Etihad Airways. Interessant wäre vielleicht noch, welche Strecke KLM, als Fluggesellschaft der Gemeinschaft, übernommen hat. Aber da du von Muscat erst einmal nach Abu Dhabi gereist bist, beides Drittstaaten, könnten deine Ansprüche aus der EU-VO im Sinne von Artikel 3 bereits entfallen und nach ausländischem Recht zu beurteilen sein.
Meiner Meinung nach hast du vermutlich keinen Anspruch aus der EU-VO. Du kannst dich natürlich dennoch einmal mit Omanair in Verbindung setzen, und versuchen, eine Entschädigung für diese Verspätung und drastischen Umbuchungen zu erwirken.