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Auf der Reise von MArrakesch nach Casablanca hatte der Flieger von Air MAroc Verspätung, wodurch ich den Anschllussflug nicht bekommen habe (ebenfalls Air MAroc).

Rückflug erst am nächsten Tag.

Koffer sind nicht mitgekommen. In den Koffern befinden sich aber Adapter für meinen Mac-Laptop, die ich für die Aerbeit brauche und  sämtliche Kosmentikartikel für den Alltag.

Im Internet konnte ich herausfinden, dass es am Urlaubsort Entschädigung gibt bei verspätetem Gepäck. Gilt das auch für den Heimatort?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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8 Antworten

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Sehr geehrter Fragesteller,

die Anspruchsgrundlage für Ihre Forderung bildet Kapitel III, Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens.

„Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.“

Aus dem Wortlaut geht also nicht hervor, dass die Gepäckverspätung nur am Urlaubsort entschädigt wird. Kosten für Beschaffung von Ersatzsachen müssen bis zu einem gewissen Umfang erstattet werden (siehe Sonderziehungsrechte).

Die zu klärende Frage wäre, in welchem Umfang Ihnen ein Schadensersatz zustehen könnte. Grundsätzlich ist eine Entschädigung im Falle eines Verdienstausfalles möglich (Vgl. LG Darmstadt, 12. Juli 2006, Akz. 21 S 82/06).

Vgl. – AG Düsseldorf, 30. Mai 2006, Aktenzeichen: 33 C 13795/05, Erwägungsgrund 25 – Verdienstausfall muss prüfbar und nachvollziehbar dargelegt werden.

OLG Düsseldorf, 31. Januar 2007, Akz. I-18 U 110/06, Erwägungsgrund 12 – Berechnung des Verdienstausfalles eines Freiberuflers.

Wenn Sie einen Ersatzadapter kaufen, so können Sie die Erstattung des Preises verlangen. Die Kosten für die Wiederbeschaffung sollten zumindest anteilig ersetzt werden. Manchmal wollen Fluggesellschaften nicht den vollen Preis erstatten. Die eine Ansicht, die dafür spräche, ist, dass die Sachen in Ihrem Besitz bleiben und Sie sie weiter verwenden können, auch wenn Sie Ihre alten Sachen zurückbekommen. Diese Ansicht ist logisch und nachvollziehbar. Die dagegensprechende Ansicht wäre, dass Sie die Ausgaben nicht hätten tätigen müssen, wenn Ihr Gepäck pünktlich angekommen wäre. Beide Ansichten sind vertretbar.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Ihr Gepäck, wenn es wieder gefunden wurde, Ihnen nach Hause geliefert werden soll. Lassen Sie sich nicht irreführen – die Fluggesellschaft kann nicht von Ihnen verlangen, den Koffer irgendwo abzuholen.

Beantwortet von (5,100 Punkte)
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Guten Tag,

 

Entgegen der Ansicht meines Vorposters haben Sie aus dem Montrealer Übereinkommen keine Ansprüche. Denn sowohl die Airline als auch die angeflogenen Flughäfen sind marrokanisch, Marokko ist jedoch kein Vertragspartner der Montrealer Übereinkommens. Marokko könnte Vertragspartner des Warschauer Abkommens sein – welches bereits vor der Unabhängigkeit Marokkos unterzeichnet wurde - , die Regelungen über Gepäckverspätungen sind in beiden Fällen jedoch ähnlich. Entsprechende Urteile sind also übertragbar.

 

Das Wichtigste zuerst: Es ist dabei völlig unerheblich, ob das Gepäck verspätet am Urlaubsort oder verspätet an Ihrem Heimatort ankommt. Art. 19 WA regelt die Ansprüche, die entstehen, wenn durch verspätetes Gepäck ein Schaden entsteht. Hierbei wird zwischen Heimat- und Urlaubsort kein Unterschied gemacht (wobei in der Praxis häufiger Fälle vorkommen, in denen am Urlaubsort ein Schaden entstanden ist).

 

Ein Schaden kann in Ihrem Fall dadurch entstanden sein, dass Sie sich Adapter und Kosmetikartikel für den Zeitraum nachkaufen mussten, bis Sie wieder an Ihr Gepäck kommen. Sofern Sie belegen können, dass Sie diese Einkäufe tätigen mussten, haben Sie einen Anspruch darauf, das Geld zurückzuerhalten.

Häufig berufen sich Airlines in solchen Fällen darauf, dass Sie zumindest den alten Adapter ja weiterhin nutzen könnten, sobald Ihr gepäck wieder aufgetaucht ist und daher es nicht notwendig sei, den Adapter zu ersetzen bzw. Ihnen das Geld hierfür zurück zu zahlen. Dieser Einwand ist aber unberechtigt, denn wenn Sie, wie Sie bereits ausführten, den Adapter dringend für Ihre Arbeit benötigen, so sind Sie dazu gezwungen, sich einen neuen Adapter anzuschaffen. Ihnen entsteht also in jedem Fall ein ersatzfähiger Schaden.

 

Sie müssen bei Ihrer Schadensanzeige allerdings belegen können, dass Sie tatsächlich die neu erworbenen Gegenstände benötigten. Denn ein Luftfahrtunternehmen ist nur dazu verpflichtet, notwendige Ausgaben bei einer Flugverspätung zu ersetzen. Ein solcher Beweis sollte aber bei Kosmetikartikeln nicht schwer fallen, auch Ihr MacBook als Arbeitsgerät wird problemlos zu begründen sein.

 

Als zusätzliche Information: International geregelte Ansprüche wegen der Flugverspätung selbst sind deutlich schwieriger zu erhalten. Eine Ausgleichszahlung, wie sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung üblich wäre, kann beispielsweise für Sie nicht in Frage kommen, da Ihr Flug außerhalb Europas stattfand und die Verordnung – anders als das WA – nicht anwendbar ist. Insofern wird es wohl bei dem Ersatz Ihrer genannten Artikel bleiben.

 

Urteile:

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84

(zu finden unter der Google-Suche „32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki“)

 

Wenn Gepäck verloren geht oder verspätet beim Passagier ankommt, haben die Airlines dieses Gepäck zu ersetzen. Dies gilt dann, wenn Start- und Zielflughafen im Einzugsgebiet des Montrealer Übereinkommens liegen (bzw. in Ihrem Fall in dem Gebiet des Warschauer Abkommens).

 

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12(19)

(zu finden unter der Google-Suche „29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki“)

 

Bei einer Gepäckverspätung darf ein Passagier sich Teile des Gepäcks neu kaufen, die er für den Zeitraum, in dem das Gepäck nicht vorhanden ist, benötigt. Es muss allerdings nachvollziehbar begründet sein, warum die Gegenstände benötigt werden, es ist also nicht jeder Neukauf von der Airline zu ersetzen.

 

BGH, Urteil vom 14.10.2010, Az Xa ZR 15/10

(zu finden unter der Google-Suche "Xa ZR 15/10 reise-recht-wiki")

 

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung ist diese nur für Flüge anwendbar, die aus der EU gestartet sind bzw. von europäischen Airlines angeboten werden. Komplett außereuropäische Flüge fallen nicht darunter.

 

 

 

 

 

 

Beantwortet von (740 Punkte)
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Guten Tag lieber Fragensteller,

wie bereits aus dem vorherigen Post zu entnehmen ist, haben Sie bei dem von Ihnen geschilderten Flug von Marokko nach Deutschland keine Ansprüche aus dem Übereinkommen von Montreal wegen Gepäckverspätung. Allerdings ist es richtig, dass sich ein Anspruch aus dem Warschauer Abkommen ergibt, da sowohl Marokko als auch Deutschland Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sind. 

Gemäß Artikel 19 WA hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzten, der durch die Verspätung bei der Luftbeförderung von Gepäck entsteht. Darunter fallen grundsätzlich auch Ausgaben für Ersatzbeschaffungen von Kleidung, Kosmetika ect. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn sich die Beförderung des Koffers auf dem Flug nach Hause verspätet.

Allerdings ist jedoch zu beachten, dass die Airline nicht sämtliche Kosten hierfür zu ersetzten hat, sondern nur solche, die notwendige und angemessen sind. Was notwendig und angemessen ist, ergibt sich grundsätzlich aus einer Einzelfallbetrachtung und kann nicht pauschal bestimmt werden. Allerdings ist in Ihrem Fall die Tatsache, dass es sich um den Rückflug nach Hause und nicht den Hinflug in den Urlaub handelte, im Rahmen dieser Bestimmung von Notwendigkeit und Angemessenheit zu berücksichtigen. Denn die Airline kann berechtigter Weise davon ausgehen, dass sie zu Hause eventuell noch Ersatzartikel haben und somit es nicht notwendig ist, sofort Ersatz hierfür zu kaufen, sondern auf die Auslieferung des Gepäcks zu warten.

Im Bezug auf den Laptopadapter ist außerdem wichtig zu wissen, dass dir Airline die Möglichkeit hat, einen eventuell betstehenden Schadenersatzanspruch gemäß Artikel 20 WA zu kürzen oder ganz wegfallen zu lassen, wenn Sie nachweisen kann, dass den Reisenden ein Mitverschulden an der Schadenentstehung trifft. D.h. ist der Reisende selber mit Schuld daran, dass der Schaden überhaupt entstanden ist, kann sich die Airline insoweit ihrer Zahlungspflicht entziehen. In Ihrem Fall könnte sich die Airline dadurch entlasten, dass sie Ihnen vorwerfen kann, dass Sie diesen Adapter im Koffer und nicht im Handgepäck transportiert haben, obwohl Ihnen hätte Klar sein müssen, dass sie den Adapter dringend für die Arbeit benötigen und dass es bei aufgegebenen Gepäck immer wieder zu Verspätungen und Verlusten kommen kann. (so auch LG Köln, Urt. 30.03.1988 – 10 O 445/87) Das würde im Zweifelsfall dazu führen, dass die Airline auch bezüglich des Adapters gar nichts zahlen muss.

Beantwortet von (6,840 Punkte)
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@Roadie

@alle

Vielen lieben Dank für eure Tips!

Wir haben es durch eure Hilfe endlich geschafft unsere Entschädigung von Air France zu bekommen yescheeky

Es war echt genauso wie ihr vorausgesagt habt. Zuerst habe ich es alleine mit einer Mustervorlage für Flugverspätungen probiert. Da hat Air France schonmal gar nicht reagiert. Dann habe ich mühsam die Adresse von Air France ausfindig gemacht und ein Einschreiben hingeschickt. Eine Antwort habe ich nicht aus Deutschland, sondern nur aus Paris Cedex Frankreich bekommen. Das war aber auch nur so eine nichtssagende tut-uns-leid-Schreiben.

Habe dann lange nach einem guten Rechtsanwalt gesucht, der das für uns machen kann. Wir hatten dann die Auswahl zwischen der Kanzlei Klein (die unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt hatte) oder der Kanzlei Bartholl. Wir haben uns dann für die Kanzlei Bartholl entschieden (weil die fast überall als beste Kanzlei genannt wurden).

Wir mussten leider über 3 Monate warten, aber letzte Woche hat uns der Rechtsanwalt geschrieben. Air France zahlt endlich. 2400 Euro!! yessmiley Geduld hat es echt gekostet.

Jetzt sind wir erstmal zufrieden. Mit dem Geld können wir für unseren nächsten Urlaub im Herbst sogar Business fliegen wink Air France sei Dank!

Für alle Unentschlossenen empfehle ich es wie es alle hier schon geschrieben haben. Ein kurzes Schreiben an Air France, am besten gleich ne Frist setzen. Die melden sich eh nicht, also gleich einen Anwalt raussuchen, dem die Sachen schicken und dann abwarten. 

Ich kann die Kanzlei Bartholl aus Berlin empfehlen. Die Anwältin, die unsere Sache bearbeitet hat, war sehr nett. Mit Herrn Bartholl persönlich habe ich nicht gesprochen, aber alle Leute, die ich dort gesprochen habe, waren freundlich und immer hilfsbereit. Und wenn man Top Anwälte schon einschalten kann und nicht mal bezahlen muss, ist es doch das schönste.

 

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Bei uns war es so, dass Iberia nicht nur den Koffer erst vertrödelt hat, sondern wir ihn auch noch vom Flughafen nach über 3 Wochen Bangen und Warten selber abholen mussten. Absolut lächerlicher Service. Erst verschludern die unseren Koffer und dann kümmern die sich wirklich null. Absolut nichts. angry Wir mussten dort jeden Tag anrufen und nachfragen, ob der Koffer denn jetzt gefunden worden ist oder nicht. Es hat alles nichts gebracht.

Wir haben dann zum Glück recht schnelle einen Fachanwalt eingeschaltet, weil wir den Koffer unbedingt brauchten. Erst als unser Anwalt der Iberia Dampf gemacht hat, kam Bewegung in die Sache. Nach 3 Tagen hat dann die Iberia angerufen und gesagt, dass der Koffer morgen zum Flughafen gefolgen würde. Weil die es nicht gebacken bekommen haben, habe ich ihn dann selbst vom Flughafen abgeholt. War klar, dass der dann auch noch aufgerissen war und einige Sachen fehlten. Der Koffer war ganz klar geöffnet und durchwühlt.

Unser Anwalt hat dann 1500 EUR für uns bei Iberia für den ganzen Stress rausgeholt was für uns OK war. Ich kann euch sagen, dass die Fluggesellschaften sich absolut nicht drum kümmern was mit eurem Gepäck geschieht. Das ist denen völlig egal. Daher kann man auch die ganzen nervenaufreibenden Anrufe bei den völlig inkompetenten und ahnungslosen Servicehotlines lassen. Das beste ist man schaltet schnell einen Fachanwalt ein, der ordentlich Druck macht. Anders verstehen die Fluggesellschaften nicht. Leider crying Dann bekommt man wenigstens eine Entschädigung. 1500 EUR Entschädigung war eigentlich gar nicht so schlecht für uns, weil die Tickets soviel gar nicht gekostet hatten und wir erst dachten dass wirt viel weniger bekommen. Aber die Anwälte wissen Bescheid wieviel euch zusteht.

 

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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Lieber Fragesteller,

auf der Heimreise ist Ihr Gepäck nicht angekommen. Damit liegt ein Fall der Gepäckverspätung vor. In einem solchen Fall können Sie einen Anspruch aus dem Montrealer Übereinkommen geltend machen.

AG Bremen, Urteil vom 08.05.2007, Az.: 4 C 7/07 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Anspruchsgrundlage ist insoweit Art. 19 S. 1 des Montrealer Übereinkommens vom 28. Mai 1999. Danach hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.

Art. 19 Montrealer Übereinkommen

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

In dem von Ihnen geschilderten Fall würde Ihnen somit Schadensersatz für die  Gepäckverspätung zustehen, solange der Luftfrachtführer diesen nicht vermeiden konnte oder es ihm nicht möglich war.

Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden liegt bei 4.693 SZR, was ca. 5.300,00 EUR entspricht.

AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (bei Google einfach zu finden unter „reise-recht-wiki.de“)

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat.

Bei einer Gepäckverspätung haben Passagiere ein Recht auf den Ersatz ihres dadurch entstehenden Schadens, welcher alle dabei notwendigen finanziellen Belastungen beinhaltet.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Da Sie sich bereits wieder am Heimatort befinden, ist es für Sie möglich die Kosmetikartikel zu benutzen die Sie zu hause haben. Den fehlenden Adapter für diese Zeit können Sie womöglich als immatriellen Schaden geltend machen.

Um jedoch überhaupt einen Anspruch geltend machen zu können, müssen Sie eine rechtzeitige Schadensanzeige vornehmen. Im Fall einer Verspätung muss die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, erfolgen.

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