Ich hab mal eine Frage zu Rechtsanwaltskosten:
Unsere Versicherung sagt mir wegen der Anwaltskosten: "Wir überweisen heute einen Betrag von 512,32 €. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 haben wir in Abzug gebracht. Die Beratungskosten sind anzurechnen. Bedingungsgemäß tragen wir die Anwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren. Die Erhöhungsgebühr ist nicht entstanden. Es handelt sich nicht um denselben Gegenstand. Die Korrespondenz mit uns ist nicht versichert. Die abgerechnete Geschäftsgebühr für die Einholung der Deckungszusage können wir nicht übernehmen."
Ich verstehe das nicht mehr. Ich habe den Anwalt vor unserer schriftlichen Vollmacht mehrmals angerufen und ausführlich mit ihm alles besprochen. Er sagte mir, dass er eine Erstberatung extra berechnet, die kostet 249,90 €. Diese Extrakosten würde er nicht verrechnen. Das müsste er in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung mit mir festhalten, weil es sonst nicht anders ginge. War ja auch OK. Der Anwalt sagte mir dass ich meinen Versicherer anrufen soll und alle Kostenfragen mit dem besprechen soll. Das habe ich auch gemacht! Ich habe extra vorher mit einer Dame bei meinem Rechtsschutzversicherer angerufen und alles genauso der gesagt. Die sagte dann, dass wäre kein Problem, die zahlen eine erste Beratung und wenn es weitergeht die anderen Anwaltsgebühren, der Anwalt soll einfach eine Deckungsanfrage machen. Jetzt fiel mir noch ein dass der Anwalt mir sagte, dass ich alle Papiere Vollmacht Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen der Rechtsschutzversicherung vorlegen soll, damit die das wissen und prüfen können. OK, das habe ich leider vergessen, aber ich dachte nach dem Telefonat mit dem Versicherer dass alles übernommen wird. Kann es daran liegen?
Jetzt hat der Anwalt mit der Fluggesellschaft einen Vergleich ausgehandelt. Alles hat lange gedauert und wir haben zigmal telefoniert. Ich habe dann gesagt, dass der Vergleich ok ist, weil ich dachte dass ich das Geld bekomme und die Fluggesellschaft die Anwaltskosten zahlen muss oder wenigstens meine Rechtsschutzversicherung und ich dann meine Selbstbeteiligung von 150 € zahle. Jetzt zahlt aber die Fluggesellschaft die Anwaltskosten nicht und meine Versicherung auch nicht.
Der Anwalt sagt mir, er hätte mir vorher alles gesagt. Ich hätte das mit meiner Versicherung abklären sollen. Hab ich doch gemacht Ich habe bei meiner Versicherung angerufen und die sagten in anderen Worten: Geht klar! Jetzt stehe ich als der Dumme da. Der Anwalt meint, er hätte vorher immer wieder darauf hingewiesen, dass mit dem Vergleich alles bezahlt ist. Ja, toll, das stimmt zwar, ich hab auch eine Mail von dem bekommen mit ewig langen Hinweisen, aber das versteht doch kein Mensch:
"Sehr geehrte Frau xx, sehr geehrter Herr xx, ..die Gegenpartei macht Ihnen nach den weiteren Erörterungen nunmehr vorliegendes Vergleichsangebot i.H.v. EUR xx. Mit Leistung der EUR xx sollen sämtliche Ihrer Forderungen aus der Angelegenheit als abgegolten gelten. Bitte teilen Sie mir mit, ob sie mit dem Vergleichsvorschlag einverstanden sind. Bitte teilen Sie mir mit, ob und inwieweit sie das Vergleichsangebot der Gegenpartei dem Grunde und der Höhe nach akzeptierten. Ich weise darauf hin, dass mit der Annahmeerklärung das Eingehen eines Forderungsverzichts im Rahmen des Vergleichs-/Erlassvertrages verbunden ist. Das bedeutet, dass ihre Forderungen aus der Angelegenheit dem Grunde und der Höhe nach als abgegolten gelten würden. Ich bitte, unsere Hinweise und dort insbesondere die Antworten zu Fragen <Link> zu beachten. Sollten sie sich im Unklaren über die Reichweite und die Auswirkungen der Willenserklärung sein, bitte ich sie, mich zu kontaktieren.
Aber ich dachte, dass ich das Geld aus dem Vergleich bekomme und die Fluggesellschaft die Anwaltskosten (oder zumindest einen Teil davon zahlt). Jetzt zahlt die Fluggesellschaft nur die Vergleichszahlung aber keine Anwaltskosten. Die Versicherung sagt, die Anwaltsgebühren über 125,72 € aus der Kostennoten werden nicht gezahlt, weil das nicht im Versicherungsvertrag steht. Der Anwalt sagt, dass er die Kostennote über 125,72 € so berechnet, weil wir das abgemacht haben und das in den Vergütungsvereinbarungen steht. Die Vergütungsvereinbarungen kenne ich, hab ich auch unterschrieben, aber ich wusste nicht, dass ich dann auf den Kosten sitzenbleibe, sonst hätte ich das nicht unterschrieben. Es stimmt zwar, dass der Anwalt vorher sagte, ich kann die ganze Sache mit dem Deckungsschutz auch selber bei der Rechtsschutzversicherung klären, aber da wusste ich nicht, dass das soviel Geld wird und ich hatte auch keine Ahnung, wie man so eine Deckungszusage macht.
Die Erstberatungskosten 249,90 € soll ich jetzt auch noch zahlen und eine Selbstbeteiligung von 150,00 €, macht also füpr mich 525,62 €. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich es gleich bleiben lassen. Der Anwalt sagte mir noch wegen der Kosten der Erstberatung über 249,90 € soll ich lieber vorher bei meinem Versicherer anfragen. Ja Mensch hab ich doch gemacht !!!!! Und die wollen die Kosten jetzt trotzdem nicht zahlen !!! Da fühle ich mich echt verar...
Wofür zahle ich meiner Rechtsschutzversicherung seit Jahren brav die Kohle, wenn ich im Fall der Fälle dann soviel Geld selbst bezahlen muss. Da brauche ich auch keine Versicherung. Wenigstens hat die Versicherung jetzt noch etwas gezahlt und auch gesagt, sie könnten aus Kulanz auf meine Selbstbeteiligung verzichten. Bleibt mir trotzdem noch 375,62 €
Kann man da was machen? Kann ich die Kohle irgendwie von irgendwem zurückbekommen? Ich versteh einfach nicht, wieso mein Versicherer erst sagt, wir zahlen und dann nachher ankommt und meint "gesonderte Honorarver<