Lieber Moritz,
auf deine Fragen möchte ich wie folgt antworten:
1. Anspruchsgegner
Grundsätzlich richtet sich im Reiserecht die Frage nach dem richtigen Anspruchsgegner immer danach, um welchen Anspruch es geht. In deinem Fall kommt insbesondere ein Anspruch nach der VO (EG) 261/2004 wegen Annullierung des Fluges in Betracht. Im Rahmen dieser VO ist der richtige Anspruchsgegner das ausführende Luftfahrtunternehmen. Dieses ausführende Luftfahrtunternehmen ist gem. Art. 2 lit. b) VO dasjenige Luftfahrtunternehmen, dass im Rahmen eines Vertrages mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt. In deinem Fall ist daher die Airline, bei der du die Flüge gebucht hast, das ausführende Luftfahrtunternehmen an das du dich wenden musst. Fluege.de tritt in einem solchen Fall lediglich als Vermittler auf. Mit ihnen kommt jedoch kein Vertrag zu Stande, sondern direkt mit der entsprechenden Airline.
Wie du der oberen Definition bereits entnehmen kannst, fallen nach der VO auch solche Airlines unter den Begriff des ausführenden Luftfrachtführers, mit denen du selbst keinen Vertrag geschlossen hast, sondern die lediglich ihrerseits von deinem Vertragspartner beauftragt werden, einen entsprechenden Teil der Flüge durchzuführen. In einem Fall wie deinem wäre es möglich, sich an jede dieser Airlines zu wenden. Ich würde dir jedoch empfehlen dich zunächst mit deinem Vertragspartner in Verbindung zu setzten.
2. Rücktritt vom Inlandsflug
Grundsätzlich besteht bei fast jedem Flug die Möglichkeit den entsprechenden Beförderungsvertrag vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Dies ergibt sich grundsätzlich aus § 649 BGB, da es sich bei einem Luftbeförderungsvertrag grundsätzlich um einen Werkvertrag handelt. In einem solchen Fall hast du als Passagier das Recht von der Airline diejenigen Kosten bzw. Aufwendungen zurückerstattet zu verlangen, die die Airline durch dein Nichtantreten des Fluges gespart hat. Dies sind im Fall das der Platz leer bleibt vor allem personenbezogene Steuern und Gebühren, da die Airline diese nur dann abführen muss, wenn der Flug tatsächlich angetreten wird. Es kann sich aber auch um ersparte Kosten für Treibstoff oder Mahlzeiten handeln. In diesem Fall bedeutet das, dass du als Reisender zumindest einen Teil deines Ticketpreises erstattet bekommst. Für den Fall, dass die Airline deinen Platz an einen anderen Reisenden verkaufen konnte, kannst du jedoch den gesamten Ticketpreis erstattet verlangen.
3. Korrespondenz
In einem solchen Fall, in dem es um Geltendmachung von Ansprüchen geht, solltest du allein aus Beweisgründen ausschließlich schriftlich mit der Airline Kontakt aufnehmen. Die Adresse ist zu meist auf der Internetseite der Airline zu finden.