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Guten Abend,

 

soben fand ich folgende E-Mail in meinem Postkasten:

 

Betreff: Abflug: 2016-06-12 - Flugzeitenänderung zu Ihrer Flugbuchung xxx

Soeben hat uns die Fluggesellschaft informiert, dass sich die Flugzeiten bzw. Flugnummern zu Ihrer Buchung unter Reservierungsnummer xxx geändert haben. 

Nun habe ich folgendes Problem:

- Der Aufenthalt in der Ukraine verlängert sich um 9 Stunden

Das Problem ist nun das die Ankunft in der USA mitten in der Nacht ist und ich

- einen ganzen Tag aufenthalt verliere

- die Unterkunft für einen ganzen Tag mehr bezahlen muss ohne das ich dort bin

 

Zudem muss ich das TIcket am Flughafenschalter umbuchen lassen, kann man dagegen etwas machen oder kann ich der FLuggesellschaft gegenüber etwas in Anspruch stellen ?

 

Gruß

Hans Josef

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2 Antworten

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Hallo Hans-Josef,

du hast über Flugladen.de eine Reise gebucht und musstest jetzt erfahren, dass deine Flugzeiten verlegt wurden. Du fragst dich, ob du Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst. Um diese Frage zu beantworten wäre es wichtig, noch weitere Informationen von dir zu bekommen. Wie genau ist die Route? Also wo fliegst du ab und wo waren ggf. Zwischenlandungen eingeplant. Falls du eine Zwischenlandung in der Ukraine gebucht hast, wäre noch wichtig zu wissen, ob du diese Buchung separat, oder als einheitlichen Flug getätigt hast. Mit welcher Airline fliegst du und wie sind deine genauen Flugzeiten. All diese Informationen sind wichtig, um festzustellen, ob hier die Fluggastrechte Verordnung überhaupt greift. Falls dies der Fall ist und dein Flug beispielsweise an annulliert anzusehen ist, könntest du wahrschein einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO geltend machen.

Art. 7 Ausgleichsanspruch (gekürzt)

„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.“

Demnach könnte dir möglichweise ein Anspruch auf 600 Euro zustehen, da du erst 5 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurdest.

Dies ist zu dem jetzigen Zeitpunkt jedoch rein spekulativ, da ich deinen Angaben noch gar nicht entnehmen kann, ob der Anwendungsbereich überhaupt eröffnet ist. Also ergänze deinen Post doch einfach und dann sehen wir weiter.

Beantwortet von (5,780 Punkte)
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Guten Tag Hans Josef,

Ihre Flugzeiten wurden verändert. Dies führt nun dazu, dass sich Ihr Aufenthalt in der Ukraine um 9 Stunden verlängert, und Sie einen Tag Aufenthalt in der USA verlieren, da Sie dort nun nachts ankommen.

Leider ist Ihr Sachverhalt nur schwer nachzuvollziehen, denn es fehlen ein paar Informationen - um welche Route geht es genau, was haben Sie genau gebucht, und mit welcher Airline fliegen Sie?

Sollte die EU-Fluggastrechteordnung auf Ihren Fall anwendbar sein könnten Ihnen unter bestimmten Umständen verschiedene Ansprüche zustehen. Sie könnten die Möglichkeit haben sich Ihre Flugtickets nach Artikel 8 EU-VO voll erstatten zu lassen, oder aber einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 EU-VO inne haben.

Diese Ausgleichsleistungen würden Sich, abhängig von Ihrem Flug, dann so gestalten:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Um Ihnen denkbare Möglichkeiten aufzeigen zu können sind aber tatsächlich weitere Informationen zu nötig.

Beantwortet von (14,180 Punkte)
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