Hallo Hans-Josef,
du hast über Flugladen.de eine Reise gebucht und musstest jetzt erfahren, dass deine Flugzeiten verlegt wurden. Du fragst dich, ob du Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst. Um diese Frage zu beantworten wäre es wichtig, noch weitere Informationen von dir zu bekommen. Wie genau ist die Route? Also wo fliegst du ab und wo waren ggf. Zwischenlandungen eingeplant. Falls du eine Zwischenlandung in der Ukraine gebucht hast, wäre noch wichtig zu wissen, ob du diese Buchung separat, oder als einheitlichen Flug getätigt hast. Mit welcher Airline fliegst du und wie sind deine genauen Flugzeiten. All diese Informationen sind wichtig, um festzustellen, ob hier die Fluggastrechte Verordnung überhaupt greift. Falls dies der Fall ist und dein Flug beispielsweise an annulliert anzusehen ist, könntest du wahrschein einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO geltend machen.
Art. 7 Ausgleichsanspruch (gekürzt)
„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.“
Demnach könnte dir möglichweise ein Anspruch auf 600 Euro zustehen, da du erst 5 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurdest.
Dies ist zu dem jetzigen Zeitpunkt jedoch rein spekulativ, da ich deinen Angaben noch gar nicht entnehmen kann, ob der Anwendungsbereich überhaupt eröffnet ist. Also ergänze deinen Post doch einfach und dann sehen wir weiter.