3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Guten Abend,

 

soben fand ich folgende E-Mail in meinem Postkasten:

 

Betreff: Abflug: 2016-06-12 - Flugzeitenänderung zu Ihrer Flugbuchung xxx

Soeben hat uns die Fluggesellschaft informiert, dass sich die Flugzeiten bzw. Flugnummern zu Ihrer Buchung unter Reservierungsnummer xxx geändert haben. 

Nun habe ich folgendes Problem:

- Der Aufenthalt in der Ukraine verlängert sich um 9 Stunden

Das Problem ist nun das die Ankunft in der USA mitten in der Nacht ist und ich

- einen ganzen Tag aufenthalt verliere

- die Unterkunft für einen ganzen Tag mehr bezahlen muss ohne das ich dort bin

 

Zudem muss ich das TIcket am Flughafenschalter umbuchen lassen, kann man dagegen etwas machen oder kann ich der FLuggesellschaft gegenüber etwas in Anspruch stellen ?

 

Gruß

Hans Josef

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Hallo Hans-Josef,

du hast über Flugladen.de eine Reise gebucht und musstest jetzt erfahren, dass deine Flugzeiten verlegt wurden. Du fragst dich, ob du Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst. Um diese Frage zu beantworten wäre es wichtig, noch weitere Informationen von dir zu bekommen. Wie genau ist die Route? Also wo fliegst du ab und wo waren ggf. Zwischenlandungen eingeplant. Falls du eine Zwischenlandung in der Ukraine gebucht hast, wäre noch wichtig zu wissen, ob du diese Buchung separat, oder als einheitlichen Flug getätigt hast. Mit welcher Airline fliegst du und wie sind deine genauen Flugzeiten. All diese Informationen sind wichtig, um festzustellen, ob hier die Fluggastrechte Verordnung überhaupt greift. Falls dies der Fall ist und dein Flug beispielsweise an annulliert anzusehen ist, könntest du wahrschein einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO geltend machen.

Art. 7 Ausgleichsanspruch (gekürzt)

„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.“

Demnach könnte dir möglichweise ein Anspruch auf 600 Euro zustehen, da du erst 5 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurdest.

Dies ist zu dem jetzigen Zeitpunkt jedoch rein spekulativ, da ich deinen Angaben noch gar nicht entnehmen kann, ob der Anwendungsbereich überhaupt eröffnet ist. Also ergänze deinen Post doch einfach und dann sehen wir weiter.

Beantwortet von (5,780 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Guten Tag Hans Josef,

Ihre Flugzeiten wurden verändert. Dies führt nun dazu, dass sich Ihr Aufenthalt in der Ukraine um 9 Stunden verlängert, und Sie einen Tag Aufenthalt in der USA verlieren, da Sie dort nun nachts ankommen.

Leider ist Ihr Sachverhalt nur schwer nachzuvollziehen, denn es fehlen ein paar Informationen - um welche Route geht es genau, was haben Sie genau gebucht, und mit welcher Airline fliegen Sie?

Sollte die EU-Fluggastrechteordnung auf Ihren Fall anwendbar sein könnten Ihnen unter bestimmten Umständen verschiedene Ansprüche zustehen. Sie könnten die Möglichkeit haben sich Ihre Flugtickets nach Artikel 8 EU-VO voll erstatten zu lassen, oder aber einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 EU-VO inne haben.

Diese Ausgleichsleistungen würden Sich, abhängig von Ihrem Flug, dann so gestalten:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Um Ihnen denkbare Möglichkeiten aufzeigen zu können sind aber tatsächlich weitere Informationen zu nötig.

Beantwortet von (14,180 Punkte)
0 Punkte
...