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Mal angenommen ich buche einen Flug nach Costa Rica bei einer Chartermaschine der Gesellschaft A. Ich möchte ein Fahrrad mitnehmen und melde dieses auch an. Nun informiert mich die Gesellschaft das der Flug mit der Gesellschaft B durchgeführt wird. Diese hat aber andere Bedinungen für die Beförderung von Sportgepäck (andere Preise, ander Maße, andere Kilos,....). Welche Bedinungen treffen nun auf mich zu?? Kann ich mich auf diese der von mir gebuchten Linie A berufen und müssen diese akzeptiert werden, oder muss ich die der Linie B folgeleisten und evtl. mehr fürs Gepäck zahlen bzw. andere Maße des Gepäckumfanges erfüllen??

 

Danke für ihre HIlfe
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Lieber Fragensteller,

in der zivilen Luftfahrt ist es nichts ungewöhnliches, dass du als Reisender einen Luftbeförderungsvertrag mit der Airline A abschließt und letztlich diese gar nicht den betreffenden Flug durchführt, sondern den Flug von der Airline B meist aus wirtschaftlichen Gründen durchführen lässt. So etwas kann seinen Grund darin haben, dass es sich bei den Airlines A und B um Mutter- und Tochtergesellschaften handelt oder auch, dass ein Fall des Code-Sharings vorliegt. Darunter ist eine Kooperationsform von Luftfahrtunternehmen zu verstehen, bei der die Luftfahrtunternehmen Verkehrsdienste im eigenen Namen unter Nutzung bzw. Mitnutzung der Dienste einer anderen Fluggesellschaft anbieten. Dabei vereinbaren die betreffenden Fluggesellschaften, dass sie einen bestimmten Flug gemeinsam durchführen, den sie aber separat unter zwei verschiedenen Flugnummern im Flugplan ausschreiben und als „eigene Beförderung“ verkaufen. Welche dieser Konstellationen in deinem Fall vorliegt, kann ohne Infos über die Airlines und den Luftbeförderungsvertrag nicht entschieden werden.

Dies ist meiner Meinung nach für deine Frage, welche Bedingungen nun für die Beförderung von Sperrgepäck gelten, auch nicht entscheidend. Denn letztlich hast du nur mit einer bestimmten Airline den Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen, nämlich mit A. D.h. mit Vertragsschluss hast du dich auch zu 100% auch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Airline einverstanden erklärt. Wenn nun diese Airline in ihren AGBs bestimmte Voraussetzungen und Kosten ect. für Sperrgepäck vorsehen, sind diese, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, mit in den von dir geschlossenen Luftbeförderungsvertrag mit einbezogen. Aus diesem Grund gelten diese grundsätzlich auch für die Beförderung und nicht die Bedingungen der Airline B. Anders ist dies nur, wenn die AGBs der Airline A eine Klausel enthalten, die bestimmt, dass im Fall einer Durchführung des Fluges durch eine andere Airline deren Regelungen zum Sperrgepäck gelten sollen. Daher ist deine Frage, welche Bedingungen und Kosten nun gelten nur durch einen Blick in die AGBs deines Vertragspartners zu klären.
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