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Ich bin mit meiner Geduld am Ende. Ich hatte auf einem Air Berlin Flug über Abu Dhabi nach Düsseldorf mehr als 19 Stunden Flugverspätung und dazu noch eine Gepäckverspätung. Ich habe die Air Berlin sofort angemahnt und die Entschädigung bei Flugverspätung von 600 Euro verlangt. Ich erhielt sofort eine Eingangsbestätigung von Air Berlin, aber seitdem tut sich nichts. Die Air Berlin reagiert nicht mehr auf meine Nachfragen.

Ich habe im Internet bereits alles über die Hinhaltetaktik und die Vorgehensweise von Air Berlin gelesen. Ich werde denen das auf keinen Fall durchgehen lassen. Natürlich bin ich mir bewusst, dass es immer ein gewisses Risiko vor Gericht gibt. Aber es gilt doch das Prinzip, dass derjenige, der einen Prozess verliert auch die Rechtsanwaltskosten des Klägers übernehmen muss, oder?
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Nach dem Ausgleichsprinzip muss diejenige Partei im Gerichtsprozess alle Rechtsverfolgungskosten (also Kosten für Mahnverfahren und Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Zustellungskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und natürlich auch Rechtsanwaltskosten und sonstige Kosten) tragen, die den Prozess verliert:

Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht

Eine gute Übersicht und Erklärungen zu den Anwaltskosten und Rechtsanwaltsgebühren im Prozess habe ich hier gefunden:

http://ra-janbartholl.de/leistungen/kosten/

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Mein Mann und ich haben für unsere Familie über ein halbes Jahr probiert, die Entschädigung für die Flugverspätung aus der EU Flugrechteverordnung zu bekommen. Wir haben alles versucht und immer wieder mit Anwalt gedroht, die Airlines hat es einfach ignoriert.

Wir wurden ständig hingehalten. Dann war unsere Geduld zu Ende und wir haben einen Fachanwalt aus Berlin beauftragt und die Airline hat dann nach nur 5 Wochen gezahlt. Die Fluggesellschaften sind einfach dreist und wissen genau, dass kleine Verbraucher an der Nase herumgeführt werden können. Ich bin über jeden cent froh, den die uns bezahlen mussten, das war die gerechte Zahlung für die Flugverspätung aber noch viel vielmehr für die dreiste Masche, uns einfach zu ignorieren.

Und ja, die Fluggesellschaft hat auch die Anwaltskosten zahloen müssen.
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Klar, wer den Gerichtsprozess verliert, muss zahlen und zwar auch die Rechtsanwaltsgebühren der anderen Seite. Das ist der Grundsatz vor Gerichten in Deutrschland.

Hier ist das mit den Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und dem Kostenrisiko gut dargestellt:

Wie hoch ist das Kostenrisiko vor Gericht?

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Das ist doch ganz einfach: Wer den Gerichtsprozess verliert, muss Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren zahlen. Das nennt sich

Veranlasserprinzip

und gilt für Air Berlin, wie für alle Fluggesellschaften genauso. Nur, weil die Airlines sich nach außen so siegessicher geben, würde ich mir nicht in die Hose machen. Die Fluggesellschaften wissen ganz genau, dass sie Flugpassagieren die Entschädigung zahlen müssen. Einfach mal einen Blick in die hunderte von Gerichtsurteilen werfen. Da gibt es nicht ein Urteil, in dem die Airlines gesiegt hätten. Die Fluggesellschaften wissen eben ganz genau (weil sie es aus der Erfahrung von tausenden Fällen mitbekommen haben), dass die meisten Passagiere eben nicht den Mumm haben, ihre Rechte notfalls auch per Anwalt einzuklagen. Und die kleinste Regung von Ängstlichkeit riechen die Airlines wie der Schakal bei seiner Beute.

Wer sich nicht einschüchtern lässt, wird Erfolg haben. Wer aber schon bei 2,50 Euro anfängt zu rechnen, ob und wenn und falls und ach, vielleicht, der sollte die Finger von einem Rechtsstreit lassen und sich den nächsten Café Latte bestellen.

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Nicht verzweifeln und hartnäckig bleiben. Damit hat man- un das kann ich aus eigener Erfahrung sagen- ERFOLG! yes

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Die Fluggesellschaften rühren sich nie. Die verstehen nur die harte Tour:

Anwalt einschalten und KLAGEN!


smiley

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Über den Grundsatz der Kostentragungspflicht im Rahmen des formalen Erfolgsprinzipes und Unterliegensprinzips im deutschen Zivilprozess wurden bereits mehrere sehr hilfreiche Antworten hier im Forum gepostet:

Muss die Airline die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten zahlen, wenn ich den Prozess gewinne?

und

Muss die Fluggesellschaft auch meine Selbstbeteiligung mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen?

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Die Rechtsanwaltskosten klagt der Anwalt eh neben der Entschädigung mit ein. So lief das zumindest bei uns und es war wohl auch gar kein Problem, da es darüber überhaupt keinen Streit gab. Die Airlines wissen doch eh, dass sie zahlen müssen. Die hoffen eben nur, dass sich einige Leute abschrecken lassen, von wegen Anwalt, Gericht und so... Und das scheint ja auch in vielen Fällen zu klappen. DIe Foren sind ja voll von immer den gleichen Schilderungen. Und letztendlich haben die, die hartnäckig waren und zum Anwalt gegangen sind, Erfolg gehabt.

Also, wer wegen einer Flugverspätung eine Entschädigung einklagen will, dem kann ich den Rechtsanwalt empfehlen, der unsere Sache für uns gewonnen hat:

Rechtsanwalt Jan Bartholl

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Wenn Du vor Gericht siegst, gilt der bekannte Grundsatz:

The winner takes it all!

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Die Airlines müssen am Ende sowieso ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an.

Bei Vueling heißt es: einen laaaaaaaaaaaaangen Atem mitbringen und sehr sehr hartnäckig sein.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

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Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei Schlichtungsstelle Flug angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

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