Hallo,
Sie würden gerne einen Flug von Düsseldorf nach Saigon bei Etihad buchen. Ein Zwischenstopp in Abu Dhabi ist dafür notwendig, bei günstigen Preisen beträgt dieser jedoch nur 1 Std. 10 Min.
Bei Google Flights findet sich bei diesem Flug die Anmerkung, dass die erste Hälfte des Hinfluges von Düsseldorf nach Abu Dhabi häufig mehr als 30 Min Verspätung hat.
Nun wenn bereits eine solche Anmerkung vorhanden ist, würde ich es durchaus als riskant ansehen. Sie müssen neben einer möglichen Verspätung noch einberechnen wie lange es teilweise dauert is Sie wirklich das Flugzeug verlassen haben, wie lange Sie brauchen um sich an dem Flughafen dort zu orientieren und wie lange Sie für wen Weg zum Gate brauchen. Beachten Sie dabei bitte auch, dass das boarding bereits eine halbe Stunde vorher beginnt.. Wenn Ihr Flug dann mehr als 30 Minuten Verspätung hat, dann wird es wirklich sehr knapp.
Gehen wir nun davon aus, dass Sie den Flug in Abu Dhabi verpassen:
Grundsätzlich ist es so, dass der Europäische Gerichtshof in Brüssel in einem Urteil die Passagierrechte deutlich gestärkt hat. Denn nun haben Reisende auch ein Recht auf Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft, wenn sie wegen eines nur leicht verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben.
Laut diesem Urteil ist für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung allein die Verspätung am Endziel entscheidend. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Fall mehrteiliger Flüge (also z.B. Zubringerflug von Berlin nach Frankfurt und nachfolgende Langstrecke von Frankfurt nach New York) eine getrennte Betrachtung jeder einzelnen Flugstrecke erfolgen muss.
Dies galt bisher auch, wenn beide Flüge in Verbindung gebucht wurden. Im Fall einer Verspätung des Zubringerfluges unter einer Verspätungszeit von drei Stunden konnten Fluggäste bis zu dem Urteil vom 26. Februar 2013 keine Rechte geltend machen – auch wenn die Verspätung am Endziel wegen des verpassten Anschlussfluges erheblich war, sprich mehr als drei Stunden. Die verspätete Landung am Endziel war also nicht relevant für einen Entschädigungsanspruch.
LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013 – Az.: 2-24 S 47/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: LG Frankfurt 2-24 S 47/12 reise-recht-wiki.de")
Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und eine entsprechenden Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslöst – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.
Grundsätzlich steht den Fluggästen also ein solcher Anspruch zu. Hier ist jedoch problematisch, dass Sie sich bewusst für einen solchen Flug mit knapper Umsteigezeit entscheiden. inwieweit das Einfluss auf einen möglichen Anspruch haben kann, kann ich Ihnen nicht genau sagen.
Beachten Sie jedoch bitte, dass Ihnen zwar dann eventuell Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen könnten, Sie dann jedoch auch einen anderen Flug buchen müssen um zu Ihrem Endziel zu kommen. Ich weiß nicht ob Ihnen eine zeitliche Verzögerung so zuspricht. Es ist schließlich unklar, wann dann der nächste Flug aus Abu Dhabi geht und ob Sie dort einen Platz erhalten.
Grundsätzlich erachte ich 1 Stunde 10 Minuten für ausreichend, jedoch nicht unter dem Hinweis das es oft zu Verspätungen kommt. Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden, was das Richtige ist. Bedenken Sie nur,ob nicht noch viel mehr STress und Unkosten auf Sie zu kommen, als wie wenn Sie gleich den etwas teureren Flug buchen.