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Hallo

Ich habe am 8. Jänner dieses Jahr von OneTwoTrip per Email erfahren, das unser Flug (3Personen) 

 

Mailand, Italien → Sal Kap Verde, Kap Verde Abflug 16 juli, samstag

Sal Kap Verde, Kap Verde → Mailand, Italien Abflug 06 August, samstag

 

seitens der Airline TACV annulliert wurde!

Ich habe per Email versucht über OneTwoTrip die Rückerstattung meiner getätigten Zahlung zu erlangen!

Ich erhalte dann folgendes Email:

Sehr geehrte Herr Giner,

leider hat die Fluggesellschaft eine unfreiwillige Rückgabe noch nicht bestätigt.

Gemäß der Regelbestimmung der IATA (BSP Handbuch der Agenten), ist die Fluggesellschaft nach Erhalt der Bestätigungsunterlagen sofort verpflichtet die erzwungene Rückerstattung innerhalb von 10 bis 90 Tagen zu prüfen.Nachdem die Rückgabe vonseiten der Fluggesellschaft  genehmigt worden ist, wird die Summe des Tickets von 3 bis 60 Tagen an das Konto des Zahlers überwiesen. Häufigst wird der Antrag schneller bearbeitet

Ist das so rechtens? was soll ich weiter machen?

 

​Danke für ihre Hilfe

mbG

​Stefan

 

 

 

Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Hallo Stefan,

Sie habe am 8. Januar dieses Jahres von OneTwoTrip per Email erfahren, das Ihr Flug (3Personen) mit den folgenden Flugdaten:

Mailand, Italien → Sal Kap Verde, Kap Verde Abflug 16 Juli, samstag

Sal Kap Verde, Kap Verde → Mailand, Italien Abflug 06 August, samstag

seitens der Airline TACV annulliert wurde!

 

Immer dann wenn der ursprüngliche Flug annulliert wurde, steht dem Fluggast ein Anspruch aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung auf Ausgleichszahlungen zu.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Jedoch entfällt ein solcher Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn der Fluggast zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug darüber informiert wird. Sie wurden bereits im Janaur über die Annullierung für Ihren Flug im Juli informiert. Damit entfällt im vorliegenden Fall der Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Dennoch steht Ihnen ein anderer Anspruch aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zu. Sie können zwischen den folgenden drei Optionen wählen:

 

  • die Erstattung der kompletten Kosten für die Flugscheine, zu dem Preis zu dem sie gekauft wurden
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts, unter vergleichbaren Reisebedingungen

 

Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie sich breits entschieden haben: SIe wollen die kompletten Kosten für die Flugscheine zurückerstattet bekommen.

Dieses Recht steht Ihnen durchaus zu. Sie sollten versuchen Ihren Anspruch direkt gegen die Fluggesellschaft (TACV) geltend zu machen. Nicht gegen OneTwoTrip. Denn TACV ist Ihr Ansprechpatrtner, weil diese auch für die Annullierung Ihres Fluges verantwortlich ist.

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Lieber Stefan,

in dem von Ihnen geschilderten Fall, muss grundsätzlich zwischen dem Hin- und dem Rückflug unterschieden werden. Auf den Hinflug findet nämlich die europäische Fluggastrechte-Verordnung gem. ihrem Art. 3 Abs. 1 a) VO Anwendung. Diese regelt, dass ein Fluggast, wenn sein ursprünglich gebuchter Flug von der Airline annulliert wurde, er einen Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Flugscheinkosten innerhalb von 7 Tagen gegen die Airline hat nach Art. 5 Abs. 1 a) und 8 Abs. 1 a) VO. Auf den Rückflug findet die VO leider keine Anwendung, da dieser zwar in einen EU-Mitgliedsstaat zurückführt. Dieser Flug jedoch nicht wie von Art. 3 Abs. 1 b) VO von einer europäischen Airline durchgeführt wird.

D.h. für Ihren Fall zumindest die Erstattung der Kosten für den Hinflug können Sie nach der VO von der Airline, also TACV, innerhalb von 7 Tagen verlangen und müssen sich keinesfalls auf die deutlich längeren Fristen der IATA verweisen lassen. Dazu sollten Sie sich jedoch direkt an die Airline und nicht an das Buchungsportal wenden. Im Zuge dessen können Sie diese Forderung, dann auch direkt mit der Forderung auf Rückerstattung der Kosten für den Rückflug verbinden.
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