Hallo,
ich möchte noch einmal versuchen Ihre Frage zu klären.
Ihr Flug wurde um zwei Tage nach hinten verlegt. Sie sagen, dass dieser jedoch nach wie vor im Internet buchbar ist und Sie keine Begründung erhalten haben, warum genau Ihr Flug um zwei Tage nach hinten verlegt wird.
Leider kann Ihnen tatsächlich nur die Fluggesellschaft erklären, warum genau Ihr Flug verlegt wurde. Leider wird Ihnen hier auch niemand erklären können, warum der Flug nach wie vor buchbar ist.
All das sind Fragen, die Ihnen keiner außer der Fluggesellschaft beantworten kann. Da Ihnen diese Problematik keine Ruhe lässt und Sie leider mit der kostenpflichtigen Kundennummer nichts erreichen können, sollten SIe sich per Email oder noch besser schriftlich an Easy Jet wenden um eine Antwort auf Ihre Frage zu erwirken.
Da Ihr Flug nun zwei Tage später gehen soll, gibt es keine andere rechtliche Bewertung als von einer Annullierung auszugehen. Denn zwei Tage später sind keine Verspätung mehr sondern nach der Definition bereits eine Annullierung.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
BGH- X ZR 34/14 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de“)
Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.
Die Tatsache, dass in Ihrem Fall eine Annullierung vorliegt berechtigt Sie dazu den Flug kostenfrei stornieren zu können und Sie können den Flugpreis zurückerhalten. Mit diesem Geld können Sie den Flug erneut buchen, eventuell tatsächlich den Flug der nach wie vor im Internet existiert.
Leider kann ich Ihnen nur sagen welche Ansprüche Ihnen nun zustehen. Warum Ihr Flug nun erst zwei Tage später geht und warum er nach wie vor im Internet angeboten wird, kann Ihnen niemand hier erklären. Dazu müssen Sie sich wirklich an die Fluggesellschaft wenden. Wenn es per Telefon nicht geht, dann versuchen Sie es auf einem anderen Weg.