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SAS streicht Direktflug und bietet deutlich aufwendigere Umsteigeverbindung an. Vermittler der Reise (travelstart.de) bietet Stornierung an, verlangt dafür 20 EUR service fee pro Person an. Die Gebühr wird in den "Reisebedingungen" ungenau erklärt:

Falls Ihre Buchung wegen einem von uns unabhängigen Grund (force majeure) oder einer Zeitplanänderung die durch die Fluggesellschaft getätigt worden ist storniert wird, verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro.

Ich habe leider keine vergleichbaren Fälle gefunden: Sollte die Stornierung kostenlos erfolgen?

 

Herzlichen Dank!

Gefragt in Reisevertragsrecht von
Bearbeitet von
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3 Antworten

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Hallo,

SAS streicht Direktflug und bietet deutlich aufwendigere Umsteigeverbindung an. Vermittler der Reise (travelstart.de) bietet Stornierung an, verlangt dafür 20 EUR service fee pro Person an. Die Gebühr wird in den "Reisebedingungen" ungenau erklärt.

 

In Ihrem Fall liegt somit eine Annullierung des ursprünglichen Fluges vor.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Im Falle einer Annullierung stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

 

  • die Erstattung der kompletten Kosten für die Flugscheine, zu dem Preis zu dem sie gekauft wurden
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen
  • eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts, unter vergleichbaren Reisebedingungen

 

Sie können sich bei einer Annullierung also durchaus die kompletten Kosten für Ihre Tickets erstatten lassen.

Normalerweise wird dafür keine gebühr erhoben, da der Fluggast nach der Stornierung nicht schlechter stehen soll als vorher.

Hier ist es jedoch in den Reisebedingungen näher geregelt. ich denke Sie werden diese 20 Euro wohl leider entrichten müsse, weil die Fluggesellschaft Sie auf diese Regelung verweisen wird.

Leider habe auch ich keine Urteile zu diesem speziellen Thema gefunden.

 

Beantwortet von (7,200 Punkte)
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Hallo,

es lassen sich zu dem von Ihnen geschilderten Fall leider nur sehr wenige Angaben machen, da Sie zu wenig Informationen beisteuern.

Um eventuelle Ansprüche benennen zu können, wäre es sinnvoll zu wissen, wie die Flugzeiten aussehen, die Daten der einzelnen Tage sowie der Zeitpunkt, an dem Sie darüber infomiert wurden. Ansonsten lässt sich darauf schlecht eine Antwort finden.

Je nachdem, wie diese Daten aussehen, ist die Stornierung tatsächlich kostenfrei, wenn man nach der

VO (EG) 261/2004 geht. Insbesondere würde hier Art. 8 VO (EG) 261/2004 greifen.

Bitte machen Sie weitere Angaben zu dem Fall, so kann ich den nicht beantworten.
Beantwortet von (6,200 Punkte)
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Lieber Fragensteller,

grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass eine Reiseagentur eine Gebühr nach den AGBs für einen Fall, wie von Ihnen geschildert, verlangt. Allerdings sollten Sie sich meiner Meinung nach in einem solchen Fall direkt an die Airline wenden, denn diese ist nach der europäischen Verordnung VO(EG) 261/2004 dazu verpflichtet, eine Umbuchung auf einen anderen Flug aufgrund einer Annullierung kostenfrei vorzunehmen. Dies ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 b) und c) VO. Außerdem haben Sie gem. Art. 8 Abs. 1 a) VO alternativ zur Umbuchung auch das Recht von der Airline die kompletten Kosten für das Flugticket erstattet zu bekommen. Eine AGB-Regelung die gegen diese europäischen Vorgaben verstößt bzw. von diesen abweicht, könnte daher unwirksam sein. Dies richtet sich jedoch danach, nach welchem Recht Sie den Beförderungsvertrag geschlossen haben. Dies ergibt sich ebenfalls aus den AGBs.
Beantwortet von (24,540 Punkte)
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