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Liebe Community,

wir hatten im August einen Flug von Insel zu Insel (Zakynthos GR - Korfu GR) am 12.08.16 gebucht. Die Buchung erfolgte über Expedia einige Wochen vor unserer Reise. Expedia wiederrum hatte den Flug über Hahn Air eingekauft, Fluggesellschaft war Skyexpress.

Am 10.08. um kurz vor 18:00 Uhr erhielten wir eine Mailboxnachricht von Expedia, dass wir uns melden sollten. Ein Rückruf am gleichen Tag war nicht mehr möglich, da die Hotline nur bis 18:00 Uhr besetzt ist. Am nächsten Tag teilte man uns mit, dass unser Flug gestrichen worden sei und dass man uns lediglich eine Rückerstattung anbieten könne.

Da das Hotel in Korfu bereits gebucht war haben wir dann den ganzen (Urlaubs-) Tag damit verbracht eine Alternative zum Flug zu finden. Am Flughafen erklärte man uns, dass der Flug stattfände aber wohl erneut überbucht sei. Die einzige Alternative bestand schlußendlich darin mit Bussen und Fähren 15 Stunden lang unterwegs zu sein und einen weiteren Urlaubstag zu opfern.

Auf Rückfrage teilte uns Hahn Air mit, dass Expedia von Ihnen bereits direkt im Anschluß an die Buchung darauf hingewiesen wurde, dass der Flug so nicht stattfinden könne. Expedia selbst hat uns aber wie beschrieben erst kurz vor dem Flugtermin informiert was für uns einen wahnsinnigen Stress bedeutete.

Meine Frage ist nun, wer ist für den Schadensersatz zuständig und was kann ich geltend machen (Bus / Fähre / Verpflegung)? Ist in jedem Fall die Fluggesellschaft zuständig oder Hahn Air bzw. Expedia die ein nicht vorhandenes Produkt verkauft haben?

Vielen lieben Dank für eure Antwort!
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo,

Bei einer Annullierung/Stornierung könnten Sie ein Anspruch aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen.

Zunächst einmal bedarf es einer Anulierung.
Eine Annullierung liegt immer dann vor, sofern ein Flug nicht ordnungsgemäß wie geplant stattfinden kann und der Start daher aufgegeben wird.
Sollte ein Flug auf einen anderen Tag verlegt werden, so ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Es ergeben sich somit für Sie auch folgende Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Sie könnten eine Ausgleichszahlung verlangen.
Die bemessung der Ausgleichszahlung wird unterschiedlich gehandhabt.
Als kleine Orientierungshilfe habe ich ihnen unten ein paar Daten aufgezählt mit denen Sie sich eine ungefähre Vorstellung machen können.
 
  • 2 Stunden bei Flügen bis 1500 km Länge = 200 Euro
  • 3 Stunden bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km Länge = 400 Euro
  • 4 Stunden bei Flügen von mehr als 3500 km Länge = 600 Euro

Eine sog. Ausgleichszahlung enfällt, wenn sie Sie zwei Wochen vorher über die Annullierung informiert durch die Fluggesellschaft informiert wurden. Als Zeitraum ist hierfür Zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug ausreichend.

in ihrem Fall wurden Sie ja lediglich 2 Tage eher also am 10.08.16 informiert.

Somit sollten sie meines Erachtens nach ein Anspruch hinsichtlich einer Ausgleichszahlung haben.

 

 

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