Sie haben Flüge über Travelstart bei Air Berlin nach dem 15.08 gebucht. Nun wurden diese Flüge annulliert und Sie fragen sich, ob und wenn von wem Sie die Flugpreise zurückerstattet bekommen können.
Fraglich ist nun, gegen wen Sie den Anspruch geltend machen können. Ansprechpartner im Falle einer Annullierung ist die ausführende Fluggesellschaft. Hier also AirBerlin.
Dieses lässt sich aus Artikel 5 Absatz 3 VO Nr. 261/2004 entnehmen.
"(5) Diese Verordnung gilt für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen, die Beförderungen für Fluggäste im Sinne der Absätze 1 und 2 erbringen. Erfüllt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das in keiner Vertragsbeziehung mit dem Fluggast steht, Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung, so wird davon ausgegangen, dass es im Namen der Person handelt, die in einer Vertragsbeziehung mit dem betreffenden Fluggast steht."
Wer genau das ausführende Luftfahrtunternehmen ist, ergibt sich aus Artikel 2b) VO Nr. 261/2004.
"b) „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen – juristischen oder natürlichen – Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt."
Sie müssen den Flugpreis von AirBerlin zurückverlangen.
Problematisch ist allerdings, das Air Berlin sich insolvent gemeldet hat. Hier hat sich Air Berlin jedoch auf der eigenen Website öffentlich geäußert, dass Fluggäste, die nach Bekanntgabe der Insolvenz am 15. August 2017 einen Flug gebucht haben, den vollständigen Ticketpreis erstattet bekommen.
Da Sie nach dem 15.08.2017 gebucht haben, haben Sie einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises gegen Air Berlin. Sie sollten sich also an Air Berlin wenden und die Ticketpreise zurückverlangen.
Sollten Sie nicht durchdringen, rate ich nicht länger als eine Woche abzuwarten und sich nicht hinhalten zu lassen (das wollen die Fluggesellschaften und Reisevermittler meist). Daher nach spätestens einer Woche zum Anwalt und zwar sofort zum Fachanwalt für Fluggastrechte. Ein Fachanwalt kostet genausoviel wie ein normaler Anwalt, führt aber zu 1000mal besseren Ergebnissen.