Hallo,
SAS streicht Direktflug und bietet deutlich aufwendigere Umsteigeverbindung an. Vermittler der Reise (travelstart.de) bietet Stornierung an, verlangt dafür 20 EUR service fee pro Person an. Die Gebühr wird in den "Reisebedingungen" ungenau erklärt.
In Ihrem Fall liegt somit eine Annullierung des ursprünglichen Fluges vor.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Im Falle einer Annullierung stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:
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die Erstattung der kompletten Kosten für die Flugscheine, zu dem Preis zu dem sie gekauft wurden
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eine anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühstmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen
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eine anderweitige Beförderung zum Endziel zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts, unter vergleichbaren Reisebedingungen
Sie können sich bei einer Annullierung also durchaus die kompletten Kosten für Ihre Tickets erstatten lassen.
Normalerweise wird dafür keine gebühr erhoben, da der Fluggast nach der Stornierung nicht schlechter stehen soll als vorher.
Hier ist es jedoch in den Reisebedingungen näher geregelt. ich denke Sie werden diese 20 Euro wohl leider entrichten müsse, weil die Fluggesellschaft Sie auf diese Regelung verweisen wird.
Leider habe auch ich keine Urteile zu diesem speziellen Thema gefunden.