3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+19 Punkte
Ich hatte für meine kleine Tochter und mich einen Flug von Münster Osnabrück nach Malaga gebucht. Da wir früh morgens aufstehen mussten, um mit dem Zug zum Flughafen zu fahren, habe ich in der Hektik den Reisepass der Kleinen vergessen. Am Flughafen bin ich dann schnell zum Check-In von Ryanair gerannt. Die haben gesagt, dass uns ohne Pass für die Kleine nicht fliegen lassen. Eine Dame vom Flughafen hat uns geholfen, bei der Bundespolizei einen Passersatz für meine Tochter zu organisieren. Ich war dann mit dem Passersatz am Check-In und die Mitarbeiterin der Ryanair hat uns trotzdem nicht fliegen lassen, weil der Reiseausweis der Kleinen nicht akzeptiert wurde.

Wie kann das sein? Wieso wird ein Ersatz-Reisepass nicht akzeptiert? Ich war völlig verzweifelt und musste dann nochmal 524 Euro für neue Tickets bezahlen, da Ryanair uns sonst nicht fliegen lassen wollte. Ich habe jetzt für den gleichen Flug zwei Mal bezahlt und fühle mich total abgezockt.

Kann ich da etwas tun? Habe ich irgendwelche Rechte?
Gefragt in Umbuchung von
+19 Punkte

9 Antworten

+6 Punkte
Eine Frage: Das war der gleiche Flug am selben Tag zur erst gebuchten Zeit ?
Beantwortet von (330 Punkte)
wieder angezeigt von
+6 Punkte
+6 Punkte

Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
+6 Punkte
+3 Punkte
Wenn Du keinen gültigen Reisepass (bzw. bei Flügen innerhalb Europas reicht ja ein Personalausweis) dabei hast, muss die Fluggesellschaft euch nicht befördern. Deine Tochter konntest Du ja schlecht am Flughafen alleine lassen.

Hä, wieso hat die Ryanair Dich denn nach einem neuen Ticketkauf geflogen? Der Reisepass wird doch nicht durch ein neues Ticket "gültiger" oder "ungültiger"?

Verstehe ich nicht...
Beantwortet von (6,180 Punkte)
+3 Punkte
+4 Punkte

Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
+4 Punkte
+2 Punkte

Sie haben zufällig eine Fluggesellschaft und wollen lästige Kunden Bittsteller einfach loswerden. Hier die BLAUPAUSE für den Service-Mitarbeiter:

1. EGAL, WAS ein Kunde schreibt, sagt oder tut: Zuerst NICHTS TUN und NIEMALS eine Reaktion zeigen.

2. Nur wer dann nach Wochen immer noch rummacht, erhält ein Schreiben. In dem Schreiben möglichst VIELE Rechtsbegriffe verwenden. Die eigene Rechtsmeinung als Gesetz darstellen und auf IRGENDWELCHE Paragraphen verweisen.

3. Wer dann immer noch nicht ruhig ist, erhält - AUS KULANZ - einen Fluggutschein.

4. Auch wenn Du denkst, es geht gar nicht: Fluggäste sind IMMER DÜMMER, als man denkt. Daher:

5. DIE SACHE EINFACH AUSSITZEN.

Die paar Leute, die ihre Drohungen wahr machen und wirklich zum Anwalt rennen, kann man für ein paar Hundert Euro mit der Rechtsabteilung loswerden. So spart man schön einige Milliönchen an Geldern, die eigentlich Verbrauchern zustehen.

Aber so ist eben die europäische Gesetzgebung: Sieht immer schön aus. Hört sich immer gut an. Bringt in der Praxis gar nix. Nur wer gute Anwälte seine Berater nennt, kann es sich leisten, einer Fluggesellschaft Paroli zu bieten.

Beantwortet von (5,470 Punkte)
+2 Punkte
+1 Punkt

STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

Beantwortet von (6,920 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

Beantwortet von (5,700 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

@outsider:

Hier ist das Urteil vom AG Geldern (Amtsgericht Geldern, U. v. 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da hat Ryanair verloren. Das Gericht entschied, dass Ryanair den Fluglotsenstreik einfach als Ausrede benutzt hätte. Das Gericht war wohl über Ryanair ziemlich verärgert, wenn man das Urteil durchliest: "Dies sind nicht mehr als allgemeine Floskeln".

Beantwortet von (4,180 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte
Hallo,

Sie sind dazu verpflichtet, sich ausweisen zu können. Haben Sie minderjährige Kinder, sind Sie der Stellvertreter für ihre Kinder in dieser Hinsicht.

Wenn Sie ihre Papiere nicht bei sich führen, ist dies zunächst ihr eigenes Vergehen.

Da die Bundespolizei Ihnen jedoch einen Passersatz ausgestellt hat, sollten Sie ohne Probleme transportiert werden können.

Mir erschließt sich die Reaktion des Personals nicht.

Am besten wäre es, Sie nehmen sich einen Fachanwalt.

Bei Nichtbeförderung gilt nach der VO (EG) 261/2004 folgendes:

Die Fluggesellschaft gewährt Ihnen eine anderweitige Beförderung, die Sie mit der Fluggesellschaft aushandeln müssen. Es ist auch möglich, dass die Fluggesellschaft Sie gegen ihren Willen die Beföderung verweigert. In diesem Fall hat die Fluggesellschaft Ihnen augenblicklich nach Art. 4 VO (EG) 261/2004 die Ausgleichszahlungen und Unterstützungsleistungen zu zahlen, die in der Verordnung festgemacht sind.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Beantwortet von (6,200 Punkte)
0 Punkte
...