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Guten Tag,

die Airline Eurowings hat mir eben mitgeteilt, dass sich mein Zielflughafen eines Inlandfluges von Berlin Schönefeld auf Berlin Tegel geändert hat. Die Reisezeit ist gleich geblieben. Allerdings habe ich einen separat gebuchten Weiterflug einer anderen Airline, welcher von BErlin Schönefeld startet. Ich habe nur ein Zeitfenster von 2 Stunden zwischen den Flügel (falls der erste Flieger überhaupt pünktlich landet). D.h. da ich aufgrund der Änderung des FLugplans noch quer durch die Stadt muss verpasse ich ggfs. meinen Anschlussflug.

Welche Rechte habe ich als Fluggast, kann ich Entschädigung verlangen?

Besten Dank vorab!
Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
Bearbeitet von
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4 Antworten

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Hallo,

du hast mit der Airline Eurowings einen Flug gebucht, welcher in SXF landen sollte. Nun musstest du leider erfahren, dass sich der Zielflughafen verschoben hat und du stattdessen in TXL landen wirst. Dies passt leider überhaupt nicht in deine Planung, da du separat einen Weiterflug gebucht hast. Der Abflug deines Anschlussfluges ist 2 Stunden nach der Landung des ersten geplant. Dies könnte tatsächlich knapp werden, da SXF ca. 30 km von TXL entfernt ist. Es besteht daher die Gefahr, dass du deinen Anschlussflug verpasst. Du fragst dich daher welche Rechte du als Fluggast hast und ob du gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen kannst.

In Fällen wie deinem ist als gesetzliche Grundlage grundsätzlich die Fluggastrechte Verordnung hinzuzuziehen. Diese Verordnung regelt Fälle in denen Fluggäste von einer Nichtbeförderung, Annullierung oder großen Verspätung betroffen sind. In deinem Fall kommt meiner Ansicht nach höchstens eine Annullierung in Betracht. Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung aufgegeben hat. Indizien für eine solche Flugaufgabe sind Änderungen hinsichtlich, der Flugzeiten, Route, Abflug- und Ankunftsortes, der Fluggesellschaft und der Flugnummer. In deinem Fall wurde lediglich der Ankunftsflughafen verlegt und selbst dieser befindet sich noch in der gleichen Stadt. Falls sich nicht auch deine Flugnummer geändert hat, scheinen mir die Indizien für eine Flugaufgabe nicht ausreichend. Da sich dein Fall auch nicht unter den Begriff der Nichtbeförderung oder großen Verspätung subsumieren lässt, komme ich leider zu dem Schluss, dass die Fluggastrechte Verordnung hier nicht greifen wird. Hinzukommt, dass du den Weiterflug separat gebucht hast. Andernfalls wärst du über die Minimum Connecting Time abgesichert, aber durch die separate Buchung trägst du selbst das Risiko deine Anschlussflug zu erreichen. Mithin ist mir nicht ersichtlich, welche Ansprüche du geltend machen könntest. Dies stellt aber natürlich nur meine persönliche Meinung dar. Vielleicht ist Eurowings ja kompromissbereit, wenn du ihnen deine Situation schilderst. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass sich eine passende Regelung finden lässt.
Beantwortet von (5,780 Punkte)
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Guten Tag,

Sie haben einen Inlandsflug mit Eurowings gebucht, und wurden darüber informiert, dass sich Ihr Zielflughafen von Berlin Schönefeld auf Berlin Tegel geändert hat. Einen von Ihnen separat gebuchten Weiterflug können Sie deshalb wahrscheinlich nicht erreichen, da dieser von Berlin Schönefeld starten soll, und Ihnen für das Umsteigen lediglich 2 Stunden bleiben.

Sie fragen nun, ob Ihnen wegen der Verlegung des Zielflughafens womöglich eine Entschädigung oder sonstige Rechte gegenüber Eurowings zustehen.

> Mindestumsteigezeit

Zu denken wäre an eine Problematik in Verbindung mit der einem Fluggast garantieren Mindestumsteigezeit. Die Mindestumsteigezeit ist die Umsteigezeit an einem Flughafen und gibt die Zeitspanne an, die man zwingend braucht, um von einem Flug zum Anschlussflug zu gelangen. Diese Zeitangabe steht in Abhängigkeit zum Flughafen. Je nach Größe des Airports sowie den Zoll- und Einreisebestimmungen wird die Mindestumsteigezeit angepasst.

Dies gilt jedoch nur für zusammenhängend gebuchte Flüge. Eurowings war nicht darüber informiert, dass Sie einen Anschlussflug gebucht haben - dies haben Sie selbstständig getan. Es ist Eurowing nicht zuzumuten Ihnen das Erreichen eines separat gebuchten Fluges zu garantieren. Das Risiko Ihren Anschlussflug zu erreichen tragen Sie mithin selbst.

> Flughafenänderung

Es soll darüber nachgedacht werden, ob diese Flughafenänderung an sich Ansprüche begründen könnte. Es handelt sich um eine Umbuchung innerhalb derselben Stadt, beide Flughäfen sind knapp 40km voneinander entfernt - eine Strecke, die mit dem Auto innerhalb von einer dreiviertel Stunde zu bewältigen ist. Dies ist vermutlich nicht erheblich genug um Ansprüche aus der Änderung ableiten zu können - vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass Berlin als Ihr eigentlicher Zielflughafen gebucht war, und Eurowings von einer Weiterreise nicht ausgehen musste. Erheblich wäre dies vielleicht wenn Sie zur Weiterfahrt Bahntickets von Berlin Schönefeld aus gebucht hätten, aber selbst dies ist mehr oder weniger unwahrscheinlich, da auch dies unabhängig von der Airline zu sehen ist.

Sie haben dennoch selbstverständlich die Möglichkeit sich mit Eurowings in Verbindung zu setzen und dort Ihr Problem zu schildern, möglicherweise gibt es eine Umbuchungsmöglichkeit - wenn auch eine Gebühr dafür anfallen könnte.

Beantwortet von (14,180 Punkte)
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Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
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Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
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