Du hast einen Flug mit Eurowings gebucht. Nun gab es eine Verschiebung, so dass dein Flug zu spät für deinen Anschlussflug in Köln ankommt. Du fragst dich, was du nun tun kannst.
Bei Änderungen von Flugzeiten ist meiner Meinung nach zuerst einmal immer die Fluggesellschaft zuständig. Internetseiten, auf denen man möglicherweise ab von der offiziellen Internetseite der Airline den Flug gebucht hat, fungieren lediglich als Vermittler der Flüge.
Die Situation die du schilderst betrifft denke ich die Mindestumsteigezeit, auch MCT für Minimum Connecting Time. Dieser Begriff meint die Zeit, die ein Reisender mindestens auf einem bestimmten Flughafen braucht um umzusteigen. Der MCT muss für jeden Flughafen einzeln berechnet werden.
Soweit ich weiß schuldet ein Luftfahrtunternehmen bei einem einheitlich gebuchten Flug bei einer Umsteigeverbindung auch die Weiterbeförderung. Dabei hat ein Luftfahrtunternehmen die Umsteigeverbindungen so anzubieten, dass grundsätzlich genügend Zeit zum Umsteigen bleibt.
LG Leipzig, Urteil vom 10.11.2008, Az.: 6 S 319/08 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google LG Leipzig 6 S 319/08 reise-recht-wiki.de eingibst)
Wenn es zeitlich knapp wird, hat das Luftfahrtunternehmen Vorkehrungen zu treffen, dass der Fluggast seinen Anschlussflug noch erreichen kann. Dieses kann beispielsweise einen beschleunigten Transfer oder ein länger offenes Boarding realisiert werden.
Da du definitiv später als der Start deines Anschlussfluges ankommst wird es wohl eher unmöglich sein umzusteigen beziehungsweise die MCT einzuhalten.
Ich kann mir deshalb vorstellen, dass bei deiner Buchung beziehungsweise im Nachhinein durch diese zeitliche Verschiebung ein Fehler seitens der Fluggesellschaft passiert ist. Eurowings weist dich ja auch daraufhin, dass du dich bitte noch einmal bei Ihnen melden sollst - der Fehler scheint ihnen denke ich bewusst.
Ich habe auch an Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung gedacht.
Dabei müsste zunächst einmal, nach Artikel 5, eine Annulierung gegeben sein.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Dein Flug wurde um einige Stunden verschoben. Das ist leider etwas vage, ich bin mir nicht sicher, ob dies für die Annahme einer Annulierung ausreicht. Das du dadurch deinen Anschlussflug nicht mehr erreichen kannst beeinflusst ja die Frage, ob der erste Flug annuliert wurde nicht.
Aber angenommen man könnte eine Annulierung bejahen, dann kommen Ansprüche aus Artikel 5, 7 EU-VO nicht in Betracht, da du mehr als 2 Wochen im Voraus informiert wurdest. Dann bleibt Artikel 8 EU-VO, wonach Ansprüche auf Erstattung oder anderweitige Beförderung möglich sind. Eine anderweitige Beförderung wäre ja gegeben, wenn du dich bei deiner Airline meldest und diese dich umbuchen - wie eigentlich zu erwarten wäre, denn es handelt sich um einen einheitlichen Flug und, siehe oben, eine Airline ist verpflichtet die MCT einzuhalten.
Für mich sieht es ein bisschen wie ein Kreisschluss aus. Ich persönlich meine deshalb, dass es empfehlenswert wäre Eurowings Bitte nachzukommen und dich dort zu melden, und um eine Umbuchung zu bitten.