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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
während meiner Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und möchte Ihnen, mit Hoffnung auf Antworten, meine Erfahrung schildern:
 
Für einen studienbezogenen Auslandsufenthalt habe ich mit mehreren Kollegen über eine Flugagentur eine Reise von Frankfurt nach Apia, Samoa gebucht. Das Reisebüro stellte uns eine aus zwei Tickets bestehende Reise zur Verfügung: Mit Emirates von Frankfurt nach Sydney und mit VirginAustralia von Sydney nach Apia. 
 
Nun geht es um einen möglichen Erstattungsanspruch aufgrund der Verspätung des Fluges EK048, der planmäßig am Mittwoch, dem 03.08.2016 um 22.20 von Frankfurt nach Dubai fliegen sollte, jedoch aufgrund einer Flughafensperrung in Dubai (durch die Bruchlandung einer weiteren Emirates Maschine) um zwölf Stunden verspätet war. Deshalb wurde auch der bei Emirates gebuchte Anschlussflug EK412 von Dubai nach Sydney am 04.08.2016 um 10.15 verpasst. Dies hatte wiederum zur Folge, dass wir den Anschlussflug bei Virgin Australia VA097 nach Apia, Samoa am 05.08.2016 verpassten und zum vollen Preis neu buchen mussten. 
 
Durch die o.g. Verspätung sind wir letztendlich mit vier Tagen Verspätung in Apia angekommen, wo wir in einem Krankenhaus arbeiten sollten und dadurch zwei volle Arbeitstage vor Ort verloren haben.
 
In Frankfurt wurden die Fluggäste über Nacht in einem Hotel untergebracht, für Essen und die Fahrten von und zum Flughafen war gesorgt. Jedoch herrschte nach der Ankunft in Dubai am 04.08. völliges Chaos am Flughafen. Es warteten mehrere tausend Gäste auf Informationen und Hilfe, die über Stunden hinweg nicht vermittelt wurde. Lediglich Brötchen und Getränke wurden unentgeltlich von Emirates angeboten. Es sind in unserer näheren Umgebung mehrere Menschen aufgrund der langen Warte- und Stehzeit kollabiert, an den Schaltern waren stundenlang keine Mitarbeiter zu sehen und bei denjenigen, die letztendlich geschickt wurden, handelte es sich nach eigener Aussage Praktikanten, die mit der Situation vor Ort heillos überfordert waren. Generelle Informationen oder Informationen über den weiteren Reiseverlauf wurden zu keiner Zeit gegeben. 
 
Nach zwölf Stunden warten am Flughafen Dubai wurden wir dann bis zu unserem Weiterflug nach Sydney am Sonntag, den 07.08.2016 in einem Hotel untergebracht. Auch dies, sowie die An- und Abreise, sowie Frühstück und Mittagessen wurde unentgeltlich von Emirates übernommen. Jedoch wurde unser Gepäck nach dringlichstem Anraten der Emirates-Mitarbeiterin vor Ort nicht ausgehändigt, sodass wir die zwei Tage in Dubai genötigt waren uns entsprechende Pflegeprodukte (Deodorant) und Klamotten (Unterwäsche, Hemd und Hose) für den Aufenthalt zu kaufen, um nicht fünf Tage dieselben Klamotten tragen zu müssen.
 
Da es sich bei dem Weiterflug nach Sydney nicht wie gebucht um einen Direktflug handelte, mussten wir über Melbourne fliegen, wo wir unseren Anschlussflug (mit Qantas) aufgrund einer verspäteten Ankunft aus Dubai ebenfalls verpasst haben. Nur dem Zufall war es zu verdanken, dass wir in Melbourne unser Gepäck entdeckt haben. Um die Weiterreise nach Sydney mussten wir uns daraufhin eigenständig kümmern, diese wurde jedoch von Qantas unentgeltlich übernommen.
 
Da Flüge von Sydney nach Apia nicht täglich angeboten werden, mussten wir, aufgrund unserer verzögerten Anreise nach Sydney, auch dort eine Nacht verbringen, die wir in vollem Umfang zahlen mussten. Ebenso mussten wir den Flug von Sydney nach Apia mit Virgin Australia aus eigener Tasche neu buchen.
 
Durch die verzögerte Reise sind bei uns Mehrosten von insgesamt 745€ P.P. entstanden, die bei einem pünktlichen Abflug von EK048 aus Frankfurt nicht aufgekommen wären. Dieser Betrag setzt sich aus dem neu gebuchten Flug (405€), Ausgaben für Verpflegung in Dubai (215€) und Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung in Sydney  (125€) zusammen.  Über den finanziellen Aspekt hinaus hat es sich bei der gesamten Reise um einen sehr chaotischen, sowie zeit- und nervenraubenden Prozess gehandelt. 
 
Uns geht es nun darum herauszufinden, ob wir bei Emirates oder dem Reisebüro einen Anspruch auf Erstattung haben und wenn ja, welchen Anteil des oben genannten Betrages wir zurückverlangen können. 
 
Für hilfreiche Rückmeldungen und Kommentare bin ich sehr dankbar. 
 
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Schermann
Gefragt in Flugverspätung von
Bearbeitet von
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1 Antwort

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Guten Tag Herr Schermann,

Sie haben über eine Flugagentunr eine Reise von Frankfurt nach Apia, Samoa gebucht.

Diese gestaltete sich letztendlich wie folgt:

- Frankfurt nach Dubai mit Emirates

- Dubai nach Melbourne

- Melbourne nach Sydney mit Quantas

- Sydney nach Apia mit Virgin Australia

Dabei sind Ihnen einige Unkosten entstanden, haben Sie Ihre ursprüngliche Verbindung ja anders gebucht.

Ihnen könnten was die Unkosten und mögliche Entschädigungen angeht Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung haben. Dazu sei zunächst ein Blick auf den Anwendungsbereich derselben nach Artikel 3 zu werfen:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Leider sieht es nach diesem Artikel so aus, als würde lediglich Ihr Flug von Frankfurt nach Dubai mit Emirates in den Anwendungsbereich der EU-VO fallen. Alle anderen Flüge starteten weder im Gebiet eines Mitgliedsstaates, noch wurden Sie von einer Airline der Gemeinschaft ausgeführt, und Probleme die Sie mit Flügen dieser Unternehmen haben werden nach anderem Recht beurteilt - dazu sei Ihnen zu raten sich einmal mit dem jeweilig ausführendem Luftfahrtunternehmen in Verbindung zu setzen und dort Ihr Anliegen zu schildern.

Für die Verbindung von Frankfurt nach Dubai sei aber im Folgenden dargestellt, wie Ihre Möglichkeiten aussehen könnten.

In Frankfurt mussten Sie 12 Stunden auf Ihren Flug warten, und dort auch übernachten. Dies kann wahrscheinlich recht unproblematisch als eine Annulierung nach Artikel 5 EU-VO eingestuft werden. Und dies könnte Ihnen weitere Ansprüche aus Artikel 7 und 9 der EU-VO eröffnen.

So haben Sie nämlich nach Artikel 7 EU-VO schon einmal die Möglichkeit einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen geltend machen zu können. Diese gestalten sich dann so:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Aber, nach Artikel 5 (3): Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Was bedeutet, dass Ihnen Ausgleichszahlungen nur dann zustehen, sollten keine außergewöhnlichen Umstände vorgelegen haben. Die Bruchlandung einer Emirates Maschine könnte ein solcher außergewöhnlicher Umstand sein. Genau zu dieser Konstellation sind leider keine Urteile zu finden, doch einige was allgemeine technische Probleme und deren Qualifikation als außergewöhnliche Umstände angeht. Solche technischen Probleme sind zumeist nicht als außergewöhnlicher Umstand einzustufen, liegen Sie ja oft im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft und innerhalb den Grenzen der Zumutbarkeit was beispielsweise die ordnungsgemäße Wartung der Maschinen für einen reibungslosen Ablauf angeht.

Vorliegend verspätete sich Ihr Flug wegen eines vorhergehenden Flugs in Dubai. Es ist eigentlich kein kein enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit Ihrem Flug festzustellen, und es ist außerdem wahrscheinlich, dass dem Bodenpersonal in Dubai zugemutet werden kann eine Landebahn frei zu machen - mindestens aber schneller als innerhalb von 12 Stunden. Wahrscheinlich handelt es sich also nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, gerade auch weil diese Problematik nicht Ihren eigenen Flug betraf. Ihnen könnten deshalb Ausgleichszahlungen zustehen, mit Gewissheit ist dies aber nicht zu sagen.

Ihren Ansprüchen auf Betreuungsleistungen nach Artikel 9 EU-VO scheint die Fluggesellschaft schon einmal nachgekommen zu sein, als Ihnen ein Hotel und auch Erfrischungen zur Verfügung gestellt wurden.

Vorliegend haben Sie also für die Strecke von Frankfurt nach Dubai und die damit verbundene Verspätung wegen der fehlerhaften Landung einer anderen Maschine in Dubai wahrscheinlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Artikel 7 EU-VO. Um diesen geltend zu machen ist es nötig sich bei der ausführenden Fluggesellschaft Emirates zu melden und dort anzuzeigen. Weitere Ansprüche aus der EU-VO sind erst einmal nicht ersichtlich.

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