Mögliche Ansprüche ergeben sich für dich Meines Erachtens nach aus den §§651 a-m BGB.
Möglicherweise hat sich die Fluggesellschaft einen Vorbehalt in den AGB's hinsichtlich der Flugzeitenverschiebung gesichert.
Sollte dies, die Fluggesellschaft nicht gemacht haben,liegt ganz klar meines Erachtens nach ein Vertragsbruch vor.
Demnach können Sie von der Fluggesellschaft eine Minderung beantragen, eine Schadensersatzzahlung fordern oder vom Vertrag letzlich zurücktreten.
Diese Möglichkeiten bestehen letzlich für Sie nun.
Ziehen Sie die Möglichkeit in Betracht die Ihnen den wenigsten Kostenaufwand beschert und zeitlich am bequemsten ist die Angelegenheit zu klären.
Sollten Sie gegebenenfalls über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich meines Erachtens nach ausgiebig von einem Anwalt beraten lassen, der sich auf dem Gebiet des Reiserechts auskennt.
Hier nochmal die Urteile im einzelnen für Sie zum nachlesen:
AG Hamburg, Urteil vom 22.08.1996, (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben: “ 22b C 672/96 reise-recht-wiki“)
AG Duisburg, Urteil vom 21.01.2005, (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben: “ 53 C 5163/04 reise-recht-wiki“)
AG Ludwigsburg, Urteil vom 18.08.2008, (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben: “ 10 C 1621/08 reise-recht-wiki")
AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben: “18 C 14/96 reise-recht-wiki“)