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 VHi! Wir sind eine Familie mit 2 kleinen Kinder (3 und 1 Jahr). Wir haben bei Condor einen Flugtickets für mich und meine Frau und 2 Kinder nach Spanien gebucht. Vor drei Monaten hat Condor die Rückreise geändert und hat 2 stunden vor die ursprüngliche Reise neue geplant. Für diese hat nur "eine E-Mail" vor 3 Monaten geschickt.. Diese E_Mail wurde nicht gelesen und wir haben keine Erinnerung in 3 Monate.. Heute ist meine Frau im Flughafen und sie war schockiert.. Das Flugzeug ist 2 früher abgefahren.. Meine Kinder haben in Flughafen viel geweint und auch total in Schockiert mit der Situation. Mein Sohn muss am Freitag in der Kinderkrippe stehen und Morgen hat er eine U-Revision bei Kinderarzt Ich habe Kontakt mit Kundeservice von Condor genommen. Sie haben keine Lösung gegeben. Bitte?.. Ich muss eine neue Flugticket für meine Frau und 2 Kinder büchen.. So früh der nächste Samstag und es kostet 450 €… Das kann ich nicht leisten.. Ich habe schon für diese Hin- und Rückflug Reise 779 € bezahlt. Wir haben nur meinen Gehalt. Meine Frau ist jetz in Elternzeit. Was Könnten wir machen? Vielen Dank im Voraus.ielen Dank im Voraus.

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (130 Punkte)
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2 Antworten

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Hallo JIM22,

 

Wurden sie weniger als zwei Wochen im Vorfeld informiert, stehen dir diverse Möglichkeiten offen.

Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Die Ausgleichszahlungen berechnen sich wie folgt:

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

  • Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

Aufgrund der Tatsache, dass sie erst 2 Stunden vorher benachrichtigt wurden, sehen die Chancen auf eine Ausgleichszahlung meines Erachtens nach für Sie gut aus JIM22.

Ich wünsche Ihnen alles gute und hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Viel Glück! :)

 

Urteile im einzelnen:

BGH X ZR 34/14 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de")

Urteil des EuGH, vom 13.10.2011,  (nachzulesen unter googlesuche " Az C-83/10reise-recht-wiki.de".)
 


 


 
 

 

 

 

Beantwortet von (7,200 Punkte)
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Mögliche Ansprüche ergeben sich für dich Meines Erachtens nach aus den §§651 a-m BGB.

Möglicherweise hat sich die Fluggesellschaft einen Vorbehalt in den AGB's hinsichtlich der Flugzeitenverschiebung gesichert.

Sollte dies, die Fluggesellschaft nicht gemacht haben,liegt ganz klar meines Erachtens nach ein Vertragsbruch vor.

Demnach können Sie von der Fluggesellschaft eine Minderung beantragen, eine Schadensersatzzahlung fordern oder vom Vertrag letzlich zurücktreten.

Diese Möglichkeiten bestehen letzlich für Sie nun.

Ziehen Sie die Möglichkeit in Betracht die Ihnen den wenigsten Kostenaufwand beschert und zeitlich am bequemsten ist die Angelegenheit zu klären.

Sollten Sie gegebenenfalls über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich meines Erachtens nach ausgiebig von einem Anwalt beraten lassen, der sich auf dem Gebiet des Reiserechts auskennt.

Hier nochmal die Urteile im einzelnen für Sie zum nachlesen:

AG Hamburg, Urteil vom 22.08.1996,  (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben: “ 22b C 672/96 reise-recht-wiki“)

AG Duisburg, Urteil vom 21.01.2005, (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben: “ 53 C 5163/04 reise-recht-wiki“)

AG Ludwigsburg, Urteil vom 18.08.2008, (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben:  “ 10 C 1621/08 reise-recht-wiki")

AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996,  (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Sie eingeben:  “18 C 14/96 reise-recht-wiki“)

 

Beantwortet von (8,030 Punkte)
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