Hallo Heike,
deine Flugzeiten wurden geändert und du fragst dich welche Ansprüche dir gegen die Fluggesellschaft zustehen.
Ich versuch mal deine unten aufgeführten Fragen nach der Reihe zu beantworten
1. Annullierung oder Umbuchung ?
Du fragst dich zunächst ob es sich in deinem Fall um eine Annullierung oder Umbuchung handelt.
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011,(ganz einfach zu finden bei Google, wenn Du eingibst "C-83/10reise-recht-wiki.de“)
Vorliegend hat sich deine Abflugs- sowie Ankunftszeit erheblich geändert.
Damit liegt eine Flugannullierung unproblematisch vor meines Erachtens nach.
2.Zurücktreten oder neuen Flug buchen ?
Soweit eine Flugannullierung anerkannt wird zu deinen Gunsten ergeben sich für dich drei Möglichkeiten.
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Erstattung der kompletten Kosten des Flugscheins zu dem Preis zu dem der Flugschein erworben wurde
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Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühstmöglichen Zeitpunkt
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Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts
BGH- X ZR 34/14 ( ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de“)
Einen erneuten Flug kannst du selbstverständlich jederzeit buchen. Ob du diesen dann aufgrund der Annullierung wiederum erstattet bekommst ist wieder eine andere Frage.
3. Entschädigung ? An wen richtet sich die Klage
Wie bereits oben aufgeführt, stehen die Ansprüche auf Ausgleichszahlung zumindest meines Erachtens nach zu.
Der richtige Klagegegner ist in deinem Fall die Fluggesellschaft American Airlines.
Hinsichtlich der Flugannullierung tritt Expedia hier lediglich meines Erachtens nach nur als Reisevermittler auf.
4. Wie verhalten Sie sich bei einem Rückruf seitens Expedia ?
Sie machen denen deutlich welche Umstände Ihnen das bereitet und dass Sie sich in Verbraucherschutzportalen sowie in etlichen ähnlichen Fällen hinsichtlich der Verlegung der Flugzeiten über Ihre Rechte informiert haben.
Sie können alternativ auch gleich verweisen, dass Sie an keiner alternativen Lösung interessiert sind.
Dies ist Ihnen frei überlassen wie sie vorgehen, jedoch macht es Sinn taktisch vorzugehen.
Fortsetzung folgt......