Du hast einen Flug mit Air Berlin von Düsseldorf nach Dresden gebucht und musstest nun erfahren, dass deine Flugzeiten folgendermaßen geändert wurden von 8:00 auf 6:25 somit um 1:35h vorverlegt wurden.
Du möchtest den Flug im Nachhinein nicht stornieren und fragst dich welche Ansprüche dir gegen dir Airline zustehen.
Mangels gegenteiliger Angaben gehe ich mal davon aus, dass weder ein Direktflug noch ein Non-Stop-Flug vorliegt.
Somit handelt es sich bei deinem Flug um eine sog. Nur-Flug Buchung.
Bei einer Nur-Flug Buchung kommt grundsätzlich die Fluggastrechte Verordnung zur Anwendung.
Diese Verordnung ist eine gemeinsame Regelung des EU Parlaments und des EU Rates und beschäftigt sich mit den Rechten von Fluggästen. Insbesondere sind die rechtlichen Möglichkeiten von Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder (großer) Verspätung, seitens der Airlines, geregelt.
In Betracht kommt eine Annulierung.
Eine Annullierung ist gegeben, wenn die Fluggesellschaft ihre ursprüngliche Flugplanung aufgibt.
Konkretisierend führt der Gerichtshof dazu aus, dass von einer solchen „Flugaufgabe“ ausgegangen werden kann, wenn Veränderungen bezüglich der Abflugzeiten, des Ortes, der Route, der Fluggesellschaft oder der Flugnummer auftreten.
EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“)
Demnach liegt eine Annullierung des Fluges bei dir vor.
geänderte Reisezeiten zu einer Abweichung von der vertraglichen Leistung. Entsprechende Klauseln im Kleingedruckten der Reiseunterlagen, welche nachträgliche Änderungen bei Pauschalreisen ermöglichen sollen, seien unzulässig.
Denkbar wäre es diese Entscheidung auch auf die AGB von Flugbuchungen anzuwenden. Dann müssten die Flugzeiten fester Bestandteil des Vertrages geworden sein. Wenn man deine Bestätigung der Flugzeiten ausreichen lässt, um einen festen Bestandteil anzunehmen, könnte dies zusätzliche Ansprüche aus dem BGB begründen
BGH, Urteil vom 10.12.2013 Az. X ZR 24/13 (auch ganz einfach bei „reise-recht-wiki“ zu finden)
Fraglich ist, ob 1:35 h ausreichen um eine Annulierung zu begründen.
In der Vergangenheit ist bei einer Annulierung in der Regel von einer Vorverlegung um 5-10 Stunden ausgegangen worden.
BGH, Urteil vom 10.12.2013 Az. X ZR 24/13 (auch ganz einfach bei „reise-recht-wiki“ zu finden)
Bei dir handelt es sich wie gesagt um lediglich um 1 Stunde und 35 min. Demnach solltest du meines Erachtens die 15€ zahlen und die Umbuchung in Kauf nehmen.