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Hallo liebes Flugrechte-Forum,

China Airlines hat unseren Flug von FRA nach über TPE (mit Anschluss nach Hanoi) nicht mal einen ganzen Tag vorher um knappe 11 Stunden nach hinten verschoben! Das heißt, wir bekommen unseren Anschlussflug nach Hanoi nicht und müssten ggf. unsere Halong-Bucht-Tour kostenpflichtig stornieren. :(

Sie haben uns eine Nacht im Hotel in Taipeh oder kostenlose Stornierung angeboten, was natürlich quatsch ist. Wir müssen aber am 24.12. morgens früh in Hanoi sein, sonst müssten wir die Tour in der Halong-Bucht stornieren.

Wir haben nun einen Flug mit einer anderen Fluglinie (alles via Reisebüro) gebucht, um zeitig in Hanoi zu sein. Frage: hat jemand Erfahrungen mit Entschädigungen bzw. ähnlichen Leistungen von China Airlines? Die müssten uns natürlich den Flug bezahlen, schließlich ist es deren Schuld, dass wir den Anschlussflug verpassen.

Danke schonmal und allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch! :)

LG
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (130 Punkte)
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3 Antworten

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Hallo Heiko,

du hast einen Flug von Frankfurt nach Hanoi über Taiwan gebucht mit China Airlines.

Dieser Besagte Flug wurde bedauerlicherweise um 11 Stunden nach hinten verschoben. Dies hat zufolge, dass ihr euren Anschlussflug nach Hanoi nicht antreten können rechtzeitig und Ihr somit auch nicht an der geplanten Bucht-Tour teilnehmen könnten und diese kostenpflichtig stornieren müssen.

Ihr fragt euch nun welche Ansprüche euch nun gegen die Fluggesellschaft China Airlines zustehen.

Aufgrund der Tatsache, dass China Airlines ein Unternehmen mit Sitz in Peking (Volksrepublik China) ist und die Volksrepublik China wiederum Unterzeichner des Montrealer Übereinkommen ist, kommen für Sie die Ansprüche aus dem MÜ in Betracht.

OLG Celle, Urt. v. 18.12.2014, (einfach zu finden bei google unter "13 U 19/14reise-recht-wiki.de“.)

Du könntest folgende Ansprüche gegen die Fluggesellschaft China Airlines meines Erachtens geltend machen.

1. Entschädigung und Schadensersatz nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen, MontÜG, §46 Luftverkehrsgesetz, §§631, 280 BGB

AG Frankfurt, Urt. v. 13.06.2013,(einfach zu finden bei google unter "29 C 2518/12 (19)reise-recht-wiki“.)

Darüber hinaus habt Ihr einen Anspruch auf Kostenfreie Hotelunterbringung (einschließlich unentgeltlicher Fahrten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel) gem. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz.

Vorliegend möchtest du diesen Anspruch nicht geltend machen.

Schließlich habt Ihr noch einen Anspruch ab 5 Stunden Verspätung vollständige Erstattung aller Flugticketkosten (einschließlich bereits zurückgelegter Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist)

Hier habt Ihr eine Verspätung von 11 Stunden und damit könnt ihr aufgrund dieser Verspätung um 11, vollständige Erstattung aller Flugticketskosten einschließlich der neu gebuchten Tickets meiner Meinung nach verlangen.

LG Frankfurt, Urt. v. 06.06.2014,(einfach bei google unter „2-24 S 152/13reise-recht-wiki.de“ zu finden.)
Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch :)

Beantwortet von (8,030 Punkte)
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Hallo George,
vielen, herzlichen Dank für die kompetente Auskunft! Das wünsche ich Ihnen auch. :)
0 Punkte

Sie wurden nicht mal ein Tag vor Abflug darüber unterrichtet, dass China Airlines Ihren Flug von FRA nach über TPE (mit Anschluss nach Hanoi) um knappe 11 Stunden nach hinten verschoben hat. Sie fragen sich nun, welche Ansprüche Sie dadurch gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.

Bei einer so erheblichen Flugverspätung handelt es sich bereits um eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingiben: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

Sie haben zunächst einen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung gemäß Artikel 8 VO Nr. 261/2004.

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

  a) der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten

  b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

oder

  c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt  nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze

 

 

Sie könnten außerdem einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben. Dieser ergibt sich aus Artikel 7 VO Nr. 261/2004 und bemisst sich nach der Entfernung.

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Die Strecke befindet sich außerhalb der EU und Sie haben auch eine Verspätung von über 4 Stunden. Sie könnten also einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 600 EUR pro Fluggast haben.

 

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) i) entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlungen jedoch, wenn Sie über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden. In Ihrem Fall wurden Sie jedoch erst einen Tag vor dem Flug über die Annullierung unterrichtet. Die Frist wurde also nicht eingehalten. Sie haben daher wahrscheinlich einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 EUR pro Fluggast gegen die Fluggesellschaft.

 

Beantwortet von (20,610 Punkte)
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Hallo Stevie,
vielen, herzlichen Dank für die kompetente Auskunft! Ihnen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! :)
0 Punkte

Im Falle einer Verspätung kann Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen. Dafür muss jedoch auch eine Verspätung bei der Ankunft am Endziel bestehen.

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)

Jedoch befindet sich der Sitz der China Airlines nicht im Gebiet der Europäischen Union und somit ist auf Ihren Fall nicht die Eu-Fluggastreche VO anwendbar meines Erachtens nach.

Wie mein Vorredner schon erläutert hat können Sie sich aufjedenfall auf die Ansprüche aus dem sog. MÜ (Montrealer Übereinkommen) berufen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

OLG Celle, Urt. v. 18.12.2014, (einfach zu finden bei google unter "13 U 19/14reise-recht-wiki.de“.)

Aufgrund der Verspätung von 11 Stunden könnt ihr selbstverständlich eine Entschädigung für die neu gebuchten Tickets verlangen nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen i.V.m. VO (EG) Nr. 889/2002, MontÜG, §46 Luftverkehrsgesetz, §§631, 280 BGB meiner Meinung nach.

Darüber hinaus habt ihr ab einer Verspätung von 5 Stunden einen Anspruch auf Kostenfreie Verpflegung, Mahlzeiten und Erfrischungen gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a VO (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz sowie Kostenfreie Telefongespräche und Kommunikations-möglichkeiten (Faxschreiben, Internet, E-Mail) gem. Art. 9 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz.

Schließlich kommt noch ab 5 Stunden Verpätung ein Anspruch auf Kostenfreie Hotelunterbringung (einschließlich unentgeltlicher Fahrten vom/zum Flughafen vom/zum Hotel) gem. Art. 9 Abs. 1 lit. b und c VO (EG) Nr. 261/2004 i.V.m. Art. 19 Montrealer Übereinkommen, §46 Luftverkehrsgesetz.

Mangels gegenteiliger Angaben gehe ich vorliegend von keinem außergewöhnlichem Umstand aus.

Sollte einer bestehen, so besteht für die Fluggesellschaft die Möglichkeit sich von der Haftung zu befreien.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2017.

Beantwortet von (10,200 Punkte)
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Danke auch Ihnen für die ausführliche Antwort. Schlussendlich hat das alles so geklappt mit Plan B: d. h. wir sind ab FRA mit China Airlines 11 h und 10 min. verspätet abgeflogen, ab Taipeh flogen wir mit »Vietjet« nach Hanoi, kamen dort am späten Abend an und konnten somit unsere Halong-Bucht-Tour wie geplant antreten. Leider haben wir dadurch fast einen Tag Urlaub verloren bzw. haben nun die Mehrkosten des ungeplanten Flugs mit Vietjet-Air. Sind nun heute vom 2 Wochen-Trip zurückgekommen (ist übrigens eine Reise wert ;)) und werden den Fall nun bei China Airlines einreichen.

Danke und LG
/H
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