Guten Tag,
nachdem wir gestern durch Zufall festgestellt haben, dass unser im August 2016 für Mai 2017 gebuchte Rückflug von PMI nach HAJ um mehr als 15 Stunden nach hinten verlegt wurde, habe ich mal meine Mails gecheckt: nichts, keine Information seitens Air Berlin. Nur durch klicken auf "Ihre Buchung im Detail" konnten wir sehen, dass die Flugzeiten sich verändert haben.
Für mich heisst das nun, dass ich einen weiteren Urlaubstag beantragen muss, denn wir werden nicht vor 2 Uhr nachts zu Hause ankommen. Und wer sagt, dass der Rückflug pünktlich ist??
Habe ja nun hier und anderswo gelesen, dass wenn die Fluggesellschaft 14 Tage vorher die Änderung der Flugzeiten anzeigt, können wir keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen? Nur Umbuchung bzw Rücktritt vom Vertrag?
Ich finde in den AGBs von Air Berlin auch keinen Satz, der darauf hinweist, dass Flugzeiten nicht verbindlich sind und bis kurz vor Reiseantritt noch geändert werden. Für mich ist das eine einseitige Vertragsänderung zu meinen/unseren Lasten.
Habe ich das alles richtig verstanden?
Vielen Dank für Antworten.