Hallo Astrid,
ihr habt einen Flug gebucht, der leider um 9 Stunden nach hinten verlegt wurde. Airberlin reagiert leider nicht beziehungssweise ist nicht zu erreichen. Du fragst dich, ob du von den Flügen loskommst und neue buchen kannst.
Dabei denke ich erst einmal an die EU-Fluggastrechteverordnung. Vielleicht könnte man bei einer Verschiebung um 9 Stunden eine Annulierung annehmen, und diese könnte Ansprüche aus Artikel 5 EU-VO eröffnen:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
Dazu müsste aber erst einmal eine Annulierung anzunehmen sein.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Eine Flugverlegung um 9 Stunden erscheint mir persönlich sehr drastisch, und ich könnte mir vorstellen, dass euer ursprünglicher Flug aufgegeben wurde, und ihr daher umgebucht wurdet. Hat sich vielleicht die Flugnummer geändert? Dies könnte ein Hinweis auf eine Umbuchung, und so vielleicht auch auf eine Annulierung sein.
Angenommen eine Annulierung liegt vor, was ich vermuten würde, könnten Ansprüche aus Artikel 7 und 8 für dich interessant sein.
Leider werden Ansprüche aus Artikel 7 EU-VO verfallen, wenn du über die Annulierung mindestens zwei Wochen im Voraus informiert wurdest - siehe oben im bereits zitieren Artikel 5. Du wurdest jetzt für einen Flug im September informiert. Insofern denke ich, dass Artikel 7 leider keine Ansprüche für dich bereit hält.
Allerdings könnte Artikel 8 EU-VO Möglichkeiten für dich bereit halten:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Danach kann der Reisende bei einer Annulierung eine Erstattung der Flugscheinkosten verlangen, oder aber alternative Beförderungen zum Endziel.
Dich interessiert, so wie ich dich verstanden habe, eine Erstattung der Flugscheinkosten, damit du einen neuen Flug buchen kannst.
So wie ich das sehe könntest du aus Artikel 5, 8 EU-VO einen solchen Anspruch haben, und dich deshalb mit deiner Airline in Verbindung setzen und in einen Dialog mit diesen treten. Falls du Airberlin weiterhin nicht erreichen kannst bietet sich denke ich eine schriftliche Kontaktaufnahme an. Meiner Meinung nach hilft oft auch der Gang zu einem Anwalt - ein Schriftstück von diesem hilft glaube ich manchmal.