Sie haben eine Pauschalreise gebucht, und innerhalb dieser einen Non-Stopp Flug nach Rhodos. Nun wurde dort ein Zwischenstopp eingeschoben. Sie sind nicht einverstanden und fragst sich nun, welche Möglichkeiten Ihnen zustehen.
Zunächst ist es wichtig, die begrifflichen Unterscheidungen zwischen einem Non-Stop-Flug und einem Direktflug abzugrenzen.
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 21.03.2012, 47 C 390/11 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google AG Rostock 47 C 390/11 reise-recht-wiki.de eingeben)
Das Gericht stimmt der Klägerin zu, dass für einen Laien nicht erkennbar ist, dass bei einem als Direktflug ausgewiesenen Flug zwischen dem Abflug und Zielort eine Zwischenlandung erfolgt. Dass in der Rechtsprechung eine Unterscheidung zwischen einem Nonstop-Flug und einem Direktflug erfolgt, kann und muss ein juristischer Laie nicht wissen.
Dem AG Rostock zufolge kann die Abgrenzung für einen juristischen Laien schwierig sein, und welcher Flug nun genau gemeint ist wird teilweise nicht eindeutig ausgewiesen.
1. Non-Stop-Flug
Ein Non-Stop-Flug ist ein Flug, der keine Zwischenlandung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielpunkt vorsieht. Nachträglich oder unvorhergesehen eingefügte Zwischenlandungen können somit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
2. Direktflug
Ein Direktflug dagegen kann eine oder mehrere Zwischenlandungen beinhalten, ebenso wie Flugzeugwechsel. Dabei hat allerdings die Flugnummer gleich zu bleiben, auch wenn Code-Sharing vorliegt.
AG München, Urteil vom 05. September 2002, Az. 173 C 10987/02 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: AG München Az.: 173 C 10987/02 reise-recht-wiki.de)
Jemand hat einen Direktflug, also keinen Non-Stop-Flug gebucht, und es wurde eine Zwischenlandung eingefügt. Das AG München verneinte einen Reisemangel, da ein Direktflug Zwischenlandungen beinhalten kann.
LG Bonn, Urt. v. 07. März 2001, Az. 5 S 165/00 (das Urteil ist ganz einfach für dich zu finden, wenn du bei Google LG Bonn 5 S 165/00 reise-recht-wiki.de eingibst)
Demnach sei in diesem Fall ausweislich der vorgelegten Flugscheine lediglich einen Direktflug und keinen Nonstop-Flug gebucht worden. Zwischenlandungen und dadurch bedingte Wartezeiten müssten somit von den Fluggästen in Kauf genommen werden.
Amtsgericht Viersen, Urteil vom 14. Dezember 2010, 33 C 223/10 (das Urteil ist ganz einfach für dich zu finden, wenn du bei Google AG Viersen 33 C 223/10 reise-recht-wiki.de eingibst)
Der dortige Zwischenaufenthalt von 2 1⁄2 Stunden stellt ebenfalls keinen Reisemangel dar, da es sich insoweit nicht um eine überlange vertragswidrige Zwischenlandung handelte, wie diese bei Zwischenaufenthalten von mehr als sechs Stunden in der Rechtsprechung angenommen wird.
Bei Direktflügen sind nachträglich eingefügte Zwischenstopps also in Ordnung, soweit diese nicht mehr als beispielsweise 6 Stunden betragen - dann scheint eine Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Dies entnehme ich aus den obigen Urteilen.
Falls Sie jedoch einen Non-Stopp-Flug gebucht haben, sind nachträglich eingefügte Zwischenlandungen so denke ich nicht in Ordnung:
AG München, Urteil vom 06. Mai 2009Az. 212 C 1623/09 (einfach bei Google folgendes eingeben: reise-recht-wiki AG München 212 C 1623/09)
Hier hat das Gericht entschieden, dass der Kläger (Fluggast) kostenfrei von dem Reisevertrag zurücktreten kann, wenn eine wesentliche Änderung der Reiseleistung im Sinne des §651a Abs. 5, S. 2 BGB zu bejahen ist. In diesem Fall wurde bei einer Fernreise ein zusätzlicher Zwischenstopp geplant, durch welchen der Kläger erst 5 Stunden später an seinem Ziel angekommen wäre.
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10 (das Urteil ist ganz einfach für dich zu finden, wenn du bei Google AG Rostock 47 C 241/10 reise-recht-wiki.de eingibst)
Eine Zwischenlandung bei einem geschuldeten Non-Stop-Flug stellt einen Reisemangel dar und berechtigt zur Minderung.
Fortsetzung...