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60 Antworten

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Was ist das denn für ein jämmerlicher Hasenfuß und Waschlappen von Fragesteller: Erst den großen Zampano geben und sich beraten und bedienen lassen und beim leisesten Hauch von Kosten umkippen und weinerlich durch die Foren ziehen.

Haben Sie nicht die xxx in der Hose, um ihren Mann zu stehen? Warum fechten Sie das nicht mit dem Rechtsanwalt aus?

Stattdessen lieber pikiert durch die Foren ziehen und sich von gleichgesinnten Weicheiern die xxx kraulen lassen!

Sie brauchen keinen Rechtsrat, sondern einen Nervenarzt.

KOPFSCHÜTTEL blush

Beantwortet von (6,330 Punkte)
+20 Punkte
+20 Punkte

Wer glaubt, seinen Rechtsanwalt übervorteilen zu können, sollte am besten nicht vorbelastet sein und sich kurz die Informationen über

LEISTUNGSKREDITBETRUG

ERSCHLEICHEN VON LEISTUNGEN

und

EINGEHUNGSBETRUG

durchlesen.

Ansonsten: Schönen Urlaub hinter schwedischen Gardinen!

Beantwortet von (5,350 Punkte)
+20 Punkte
Krass, bin ich noch gar nicht drauf gekommen: Aber es gibt echt Urteile, bei denen Leute bei solchen Sachen wegen Leistungskreditbetrug bzw. versuchten Betrug verurteilt wurden.

Da muss man ja ganz schön vorsichtig sein, wenn man mal ANDEUTET, eine Rechnung nicht zahlen zu wollen. Jedenfalls habe ich bisher auch immer munter eine erste oder zweite Mahnung abgewartet, bin aber jetzt etwas vorsichtiger geworden. Man kann sich da echt die Finger verbrennen.

Aber mal ganz ehrlich: Wer ist so dämlich, sich mit seinem eigenen Anwalt anzulegen ;-)
+16 Punkte

@ Fragesteller: Nee, Junge, mach mal wie Du es für richtig hälst. Am besten einfach nicht bezahlen!

@ alle hier: Leute, lasst solche Typen wie den Fragesteller doch einfach ins offene Feuer rennen. Der wird seine Lektion schon lernen. Nach Post vom Gericht und von der Staatsanwaltschaft wird der hier ganz sicher die nächsten Fragen posten wink

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+16 Punkte
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Wow, die Chuzpe muss man erst mal haben, seinen Anwalt, der einen beraten hat, deswegen anzugehen.

surprise

Beantwortet von (7,410 Punkte)
+13 Punkte
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Eine Erstberatung eines Rechtsanwaltes kostet höchstens 190,00 EUR plus Auslagenpauschale über 20,00 EUR (gemäß Nr. 7002 VV RVG) plus 19% deutsche Umsatzsteuer (gemäß §12 Abs. 1 UStG).

Steht alles im Gesetz. Klar, muss man nicht alle Gesetze kennen. Aber, nur weil man etwas nicht kennt, heißt das nicht, dass man von der gesetzlichen Pflicht befreit wäre (vgl. Affen, die sich Augen, Ohren, Mund zuhalten cool)

Das steht doch alles schwarz auf weiß im Gesetz:

§34 RVG:

§ 34 Beratung, Gutachten und Mediation

(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.

 

Beantwortet von (7,450 Punkte)
+14 Punkte
+13 Punkte
Also, wer sogar mit seinem eigenen Rechtsanwalt wegen irgendwelcher Gelder in Streit gerät, sollte vielleicht mal in sich gehen und wirklich fragen, ob man noch ein ganz gesundes Verständnis von Streitkultur hat. Es scheint mir, dass einige Menschen um sich herum nur Gegner sehen. Die scheinen vor Selbstgerechtigkeit völlig verblendet und projizieren ihren Hass und ihre eigene Herzlosigkeit auf die Welt und alle, die nicht so (re-) agieren, wie sie es sich wünschen.

Aber wahrscheinlich werden solche Menschen sich niemals "überzeugen" lassen.

Das widerspräche wohl deren Weltbild.

Arm dran, solche Gestalten.
Beantwortet von (6,540 Punkte)
+13 Punkte
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Die kostenlos-Mentalität heutzutage vernebelt den Menschen völlig den Verstand. Selbst vernünftige und kluge Bürger meinen plötzlich, überall und an jeder Ecke alles kostenlos zu bekommen.

Wenn man "nur kurz" beim Steuerberater anruft und eine "kleine Frage zu einem Steuerproblem" am Telefon fragt, dann ist doch völlig klar, dass das was kostet.

Beim Rechtsanwalt ist es genau so.
Beantwortet von (8,220 Punkte)
+11 Punkte
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Der Fragesteller scheint einer jungen Generation zu entstammen, die in Geiz-ist-Geil-Zeiten sozialisiert wurde. Die Frage ist, wie eine solche Frage des Fragestellers überhaupt zu einer ernsthaften Frage werden kann!

Wenn ein Chefarzt Sie in einer Klinik für "nur 15 Minuten" behandelt - glauben Sie dann immer noch, dass es kostenlos ist?

Wenn ja, stelle ich Sie hier bei uns im Unternehmen an. Sie erhalten pro Viertelstunde einen Lohn. 4 mal Null ist Null ist Null!
Beantwortet von (5,680 Punkte)
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Das Problem liegt glaube ich darin, dass Anwälte als erste die Rechtsberatung erbringen und erst danach abgerechnet wird. Das ist wie in einem riesigen Selbstbedienungsladen. Erstmal durch alle Gänge und alles aus den regalen in den Einkaufswagen und an der Kasse kommt dann die dicke Rechnung.

Es scheinen viel mehr Bürger Probleme mit ihrem Konsumverhalten zu haben, als öffentlich bekannt ist.

Müssten die Leute erstmal direkt Geldscheine auf den Schreibtisch beim Anwalt legen, BEVOR dieser loslegt, würden sich einige vielleicht doch nochmal überlegen, ob sie den Auftrag so bezahlen wollen. Nachher ist man immer schlauer. Das befreit einen aber nicht von Schulden.
Beantwortet von (6,640 Punkte)
+11 Punkte
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Eine Erstberatung vom Rechtsanwalt ist nie kostenlos (Urteil Amtsgericht Steinfurt vom 13. Februar 2014 Aktenzeichen 21 C 979/13):

Ein Abiturient hatte sich bei einer Anwältin über die Rechtslage wegen eines möglichen Vorgehens erkundigt. Die Erstberatungsgebühren wollte er dann nicht zahlen, weil er meinte, alles wäre kostenlos.

Das Gericht in Steinfurt hat ihn dann verurteilt, alle Kosten PLUS Gerichtskosten an die Anwältin zu zahlen.

 

Beantwortet von (5,410 Punkte)
+11 Punkte
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