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Hallo, ich mit meine frau und 8 jahre alten kind hatten einen flug von frankfurt nach antalya und zurück gebucht. Der rückflug sollte am  4.8.17 um 15.40 erfolgen. Ich habe damals an die reisebüro gesagt, ich möchte auf jedenfall nachmittags fliegen und bin auch bereit mehr zu bezahlen. Darauf hin hat er mir mir diesen flug angeboten. Der preis war auch höher als die morgen Maschinen. Ich war einverstanden und habe diesen flug bei denen gebucht. Der flugticket wurde von involatus verkauft. Wir sollten die hinreise am montag 10.7.17 antreten. Am donnerstag 06.07.17 spät abends habe ich ein mail von involatus erhalten, das der rückflug fast um 12 stunden vorverlegt wird, auf 04.00 uhr morgens.

ich habe involatus mehrmals angeschrieben das diese flugzeit für mich nicht akzeptabel ist und mich auf eine abendmaschine setzen sollen. Ich müsste mit meine familie mein hotel um 23.00uhr verlassen damit ich den flug um 04.00uhr nehmen kann. Also von nachtruhe oder schlafen wäre unmöglich an diesen nacht. Zudem verliere ich fast ein tag im hotel.

Auf involatus webseite bietet die firma auch flüge von condor um 19.45uhr an. Involatus will auf keinen fall mein flug auf abend verlegen obwohl die auf der abendmaschine kontingente hat. Sie haben mir lediglich eine kostenlose stornierung angeboten. Aber das problem ist, das die tickets inzwischen sehr teuer geworden.
Habe inzwischen festgestellt, das dass ganze ein system bei involatus hat. Der rückflug am 04.08.17 mit der flugnummer tk 4149 nachmittags garnicht fliegen würde. Diese maschine fliegt immer morgens! Involatus verkauft,  nach meine ansicht nach absichtlich diese tickets mit gute flugzeiten und kurz vor dem urlaub schicken sie ein mail mit flugzeit änderung. Flüge für 15.40uhr lässt sich natürlich viel bessser und zu höheren preisen verkaufen als 04.00uhr flüge.

Was kann ich dagegen unternehmen? Hab mir schon überlegt das ich den flug garnicht antrete und mir ein neue flug buche und die rechnung an involatus schicke.  Was meint ihr?

Mit freundlichen grüssen
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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3 Antworten

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Antwortet mir jemand oder ist mein fall zu kompliziert?
Beantwortet von (140 Punkte)
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Leider antwortet mir keiner hier.....
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Lieber Fragesteller,

Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:

Sie müssen die Flugänderung und die damit verbundene Flugzeitenänderung nicht akzeptieren. Sie müssen die Änderungen nicht hinnehmen. Sie können Ihr Recht auf kostenlose Stornierung (=Kündigung des Flugbeförderungsvertrages) immer ausüben. Das Kündigungsrecht darf weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden, ist aber häufig die schlechteste aller Optionen: 

Flugzeitenänderungen sind ärgerlich. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Reiseveranstalter und Fluggesellschaften besonders begehrte Flug- und Tageszeiten durch Blickfangwerbung speziell hervorheben und Reisen mit günstigen und beliebten Reisezeiten für teures Geld und häufig mit Aufpreis verkaufen. Kurz vor Beginn des Urlaubs versenden Reiseveranstalter und Fluggesellschaften dann munter Änderungsmitteilungen, in denen die Verlegung der Flugzeit (meist auf die unbeliebten Randzeiten) bedauert wird - honi soit qui mal y pense.

1. Ist die Flugänderung zulässig?

Grundsätzlich ist es rechtlich einfach: Vertrag ist Vertrag! Juristen drücken diesen seit römischen Rechtszeiten geltenden Grundsatz gerne mit der lateinischen Floskel aus: pacta sunt servanda. Die wesentlichen Vertragsinhalte des Flugbeförderungsvertrages sind für beide Parteien (Fluggast und Fluggesellschaft) rechtsverbindlich. Sinn und Zweck eines Vertrages ist es ja gerade, die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien verbindlich festzulegen. Nach Vertragsschluss kann keine Vertragspartei die Vertragsinhalte einseitig ändern.

Der Fluggast hat aus dem mit der Fluggesellschaft eingegangenen Luftbeförderungsvertrag das Recht, mit den gebuchten Flügen und zu den vereinbarten Zeiten befördert zu werden (Verfügungsanspruch). Demgegenüber war die Fluggesellschaft nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Flugpassagiers eine Umbuchung dahin vorzunehmen, dass die erste Teilstrecke der Flugreise zu einer anderen Uhrzeit mit einem anderen Flug durchgeführt wird. Darin liegt eine Vertragsänderung, welche zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien erfordert hätte“ (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.2013, Az: 22 S 152/13; AG Düsseldorf, Urt. v. 05.09.2013, Az: 37 C 10805/13 gegen SAS Scandinavian Airlines).

 

 

2. Ist die Flugänderung bzw. Flugzeitenänderung zumutbar?

Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Leistungsänderung der Fluggesellschaft für den Fluggast zumutbar sein muss (vgl. die gesetzliche Vorschrift des §308 Nr. 4 zum Änderungsvorbehalt und z.B. das Urteils des BGH gegen die Lufthansa - BGH, Urt. v. 20.01.1983, Az: VII ZR 105/81: „Die entscheidende Frage ist die, ob die Änderung für den Fluggast zumutbar ist“).

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FORTSETZUNG: Im Werkvertragsrecht ist eine Flugänderung und/oder Flugzeitenänderung rechtlich erheblich, wenn dem Fluggast eine Verspätung nicht mehr zuzumuten ist. Was zumutbar ist und was nicht, ist eine Entscheidung des Einzelfalls. Flugänderungen von mehr als 60 Minuten sind grundsätzlich unzumutbar und damit vom Fluggast nicht hinzunehmen.

Involatus ist ein Air Broker, d.h. Zwischenhändler und Wiederverkäufer von Flugscheinen für Fluggesellschaften, die keinen Endvertrieb gegenüber Verbrauchern haben oder von Flugscheinen aus Kontigenten von Reiseveranstaltern. Es ist in Ihrem Fall genauer zu analysieren, wer passivlegitimierter Anspruchsgegner ist.

FLUGÄNDERUNG - WELCHE ANSPRÜCHE HABE ICH?

  • Akzeptieren
  • Rücktritt (=Kostenlose Flugstornierung unter Erstattung aller vorausgeleisteten Gelder ohne Bearbeitungsgebühren)
  • Anspruch auf Alternativbeförderung zu vergleichbaren Bedingungen (=Ersatzflug)
  • Erfüllt die Fluggesellschaft bzw. Involatus den Anspruch nicht, kann der Anspruch im Rahmen des Rechts auf Selbstvornahme durchgesetzt werden, dann Anspruch auf Aufwendungs- und Schadensersatz aller entstandenen Kosten durch neue Flugbuchung, eventuelle Taxikosten, Fahrtkosten, Parkkosten, Hotelkosten, etc.
  • Prüfen Sie Ihre rechtlichen Optionen vor einer voreiligen und unüberlegten Flugstornierung (= Kündigungserklärung) gut. Es ist häufig günstiger, die Fluggesellschaft auf den Flugbeförderungsvertrag festzunageln und "aus dem Vertrag" vorzugehen.

Für eine abschließende Beurteilung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts liegen nicht genügend Informationen vor. Ob und inwieweit Sie Involatus Carrier Consulting neben der Fluggesellschaft in ANspruch nehmen können, ist eine Frage des Einzelfalles und kann wegen fehlender Buchungsinformationen hier nicht beantwortet werden. Sie können einen ausführlichen Beitrag zu Flugänderungen mit vielen Tipps hier lesen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Bartholl

RECHTSANWALTSKANZLEI BARTHOLL LEGAL SERVICES
Mommsenstraße 58
10629 Berlin
Telefon +49 (0) 30 5770 39830
www.ra-janbartholl.de

Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keinen Rechtsrat darstellen. Bedenken Sie bitte, dass hier im Rahmen des Meinungsaustausches ohne Kenntnis aller Umstände kein abschließender Rat gegeben werden kann. Der Meinungsaustausch auf dieser Plattform ersetzt keinen Rechtsrat durch einen Rechtsanwalt.

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Ist Involatus oder das Luftfahrtunternehmen Anspruchsgegner?
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