Hallo Veronika,
euer Flug mit Airberlin von Palma nach München lief leider nicht so wie eigentlich geplant. Ihr seid knapp 4 Stunden später gestartet und nach Wien umgeleitet worden. Euch wurde eine kostenfreie Übernachtung in einem Hotel angeboten, die ihr ausschlugt. Ihr seid stattdessen nämlich auf eigene Kosten mit dem Zug nach München gefahren. Du fragst dich, welche Kosten du Airberlin in Rechnung stellen kannst.
Es könnte sein, dass Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung für dich möglich sind
Ihr seid mit einer Verspätung von 4 Stunden gestartet, und nicht in München gelandet, sondern in Wien. Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass euer ursprünglicher Flug annulliert wurde - es liegt immerhin eine zeitliche und örtliche Zielveränderung vor:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für Sie zu finden, wenn Sie eingeben: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Deshalb könnten dir nach Artikel 5 Eu-VO Ansprüche aus den Artikeln 7, 8 und 9 Eu-VO zustehen - darauf verweist Artikel 5. Denn:
BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Der BGH hatte bisher entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.
Aus Artikel 4, Nichtbeförderung, ergeben sich dieselben Ansprüche wie aus Artikel 5.
Nach Artikel 8 EU-VO hat dich eine Airline in einem solchen Fall anderweitig zu deinem Ziel zu transportieren. Auch Betreuungsleistungen, so Artikel 9, sind dabei zu erstatten - wie angeboten also das Hotel und auch die Taxifahrt hin und zurück. Du hast diesen Weg allerdings ausgeschlagen.
Daher bleibt Artikel 7, möglich ist vielleicht ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Solch ein Anspruch bestimmt sich nach der Entfernung zwischen deinem Abflug- und deinem Ankunftsort.
Allerdings kann Airberlin sich von diesem Anspruch auch noch exkulpieren, nämlich wenn außergewöhnliche Umstände zu der Annullierung/Nichtbeförderung geführt haben:
OLG Koblenz, Urteil vom 11. 1. 2008 - Az.: 10 U 385/07 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Kein Anspruch des Fluggasts auf Ausgleichszahlung bei Annullierung des Flugs, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht (hier: Flughafen wegen Nebels für das für den gebuchten Rückflug vorgesehene Flugzeug nicht anfliegbar). Es ist grundsätzlich unerheblich, ob der Annullierungsgrund möglicherweise bei Abwarten entfallen wäre, sofern nicht von vornherein mit einem kurzfristigen Wegfall des Hindernisses zuverlässig gerechnet werden konnte.
AG Offenbach, Urteil vom 06.01.2006 - Az.: 33 C 2/06 - (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Die Fluggesellschaft kann sich bezüglich einer Flugannullierung exkulpieren, wenn sie am Abflughafen wegen der Wetterverhältnisse am Zielflughafen keine Starterlaubnis erhalten hat. Dass der Flugbetrieb am Zielflughafen gänzlich zum Erliegen gekommen sein muss, um den Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung zu eröffnen, ist nicht zu verlangen.
So auch die beiden Urteile des OLG Koblenz und AG Offenbach. Du schreibst selber, dass ihr leider von einem nicht informierten Flughafenmitarbeiter beraten wurdet, insofern nehme ich an, dass du dazu keine weiteren Informationen hast. Dies wird vor Gericht dann wichtig, wenn die Airline substantiiert darlegen muss, dass eben solche Umstände vorlagen.
In Anbetracht der Entfernung könntest du deshalb vielleicht Ansprüche auf 400 Euro Airberlin gegenüber geltend machen. Und zwar pro Fluggast. Das dürfte ja reichen, um die dir angefallenen Kosten auszugleichen. Dazu müsstest du dich bei Airberlin melden, oder aber einen Anwalt zurate ziehen.
Ich denke, dass Airberlin dir aber nicht speziell die Kosten für die Bahnfahrt zu ersetzen hat - immerhin hättet ihr auch den Weg über das Hotel und einen weiteren Flug wählen können, und hättet diese Kosten somit einsparen können.