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Unser Eurowings-Flug an einem Februar-Wochenende 2018 von Hamburg nach Orlando wurde annulliert mit der Begründung, dass Eurowings am Wochenende diese Strecke nun nicht mehr anbietet.

Nach 2 Wochen warten, bekamen wir von Eurowings die Benachrichtung, dass der Flug auf Lufthansa umgebucht wurde, allerdings nicht von Hamburg nach Orlando, sondern nach Tampa (ca. 1,5h Stunden entfernt). Auch der Rückflug wurde entsprechend umgebucht. Ein Transfer von Tampa nach Orlando wurde nicht angeboten. Bei telefonischer Nachfrage bei Eurowings hieß es, ich solle mir selbst einen Bus von Orlando nach Tampa suchen und ich könnte die Quittung danach ja bei Eurowings einreichen.

Die Flugzeiten sind etwas günstiger, wobei ich befürchte, dass mit dem selbstorganisierten Bustransfer von Tampa nach Orlando wieder eine Verspätung eintritt.

Zudem haben wir nun beim Lufthansa-Flug keine gebuchten Sitzplätze für die Langstrecke (wie bei Eurowings) und sollen diese für 150 Euro (Hin- und Rückflug) auf eigene Kosten buchen.

Steht uns nicht der Transfer (von Eurowings organisiert) zum Zielflughafen zu? Was ist mit den Sitzplätzen? Ich möchte jetzt ungern 150 Euro extra zahlen

Meine Beschwerdemail, die vor 2 Wochen an Eurowings mit einer Fristsetzung geschickt hatte, blieb unbeantwortet.

 

Vielen Dank für jeden Tipp und Hilfe!
Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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2 Antworten

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Guten Tag,

 

Ihr Flug Hamburg – Orlando wurde annulliert. Infolgedessen wurden Sie auf einen Flug nach Tampa umgebucht, was ca. 1,5 h entfernt liegt. Nun sollen Sie auch noch 150 Euro extra für Sitzplätze zahlen und sollen sich zudem einen Extra Transfer dazu buchen.

Vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. (Zu finden und Nachzulesen via Google-Suche: „C-83/10 reise-recht-wiki“)


Da ihr Flug annulliert wurde, sollten Ihnen zunächst ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zustehen. Art. 7 EG (VO) verspricht ein Ausgleichszahlungsanspruch zwischen 250€ -600€ je nach Flugstrecke.

 

•      Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

•      Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

•      Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

Bei einem Flug Hamburg – Orlando würde dies 600 Euro pro Person betragen.

Zu beachten ist, dass diese Zahlungen nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Aufschluss darüber gibt Art. 5 C i-iii)

c) (...) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Außerdem verweist Art. 5 der Fluggastrechteverordnung, der sich auf Annullierungen bezieht, auch auf Art. 8, in welchem ein Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung beschrieben steht.

 (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseab- schnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

— einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmögli- chen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Ein Alternativflug wurde Ihnen bereits angeboten. Dass Sie noch mehr Geld für die Sitzplätze zahlen müssen, finde ich sehr suspekt.

Ebenso wichtig ist allerdings auch Art. 8 Abs. 3:

Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunter- nehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.

 

Dies bedeutet, dass Ihnen Eurowings entweder einen Transfer nach Orlando stellen muss oder Sie die kosten für den Transfer zurückverlangen können.

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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Akzeptieren oder Selbstvornahme?
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Wir haben aktuell das gleiche Problem! Umbuchung nach Tampa ohne Transport von da. Extra kosten für die Sitzplätze, keine More comfort mehr und bei Nachfragen nur pampige Antworten!

Habt ihr was erreicht oder fliegt ihr jetzt so? Wie macht ihr das von/nach Tampa?

Das kann doch nicht rechtens sein uns (trotz Möglichkeiten) nicht nach Orlando zu fliegen!!!
Beantwortet von (220 Punkte)
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Habe jetzt die Sitzplätze gebucht und die Lufthansa-Rechnung an Eurowings geschickt mit der Aufforderung, diese mit Frist zu begleichen. Zeitgleich habe ich auch ein Einschreiben dazu losgeschickt mit der Aufforderung, die Rechnung zu begleichen und den Transfer von Tampa nach Orlando zu organisieren.
Habe auch noch einmal mit Lufthansa telefoniert und dort war ein sehr netter Herr am Telefon, der meinte, dass es auch einen Lufthansa-Flug von HH über FRA nach MCO am gleichen Tag gäbe und dieser überhaupt nicht ausgebucht sei und eigentlich hätte Eurowings uns auf diesen Flieger umbuchen müssen. Ich solle auf jeden Fall bei Eurowings darauf bestehen.  Irgendwie hatte ich mich mit Tampa schon arrangiert, wobei wir nur 45 Minuten Umsteigezeit in FRA haben und mir das eigentlich viel zu knapp ist. Jetzt noch einmal bei Eurowings anrufen und auf den Orlando-Flug bestehen... Hab ja jetzt schon keinen Nerv mehr.... (ich glaube, genau das bezweckt Eurowings.....)
Ich drücke euch die Daumen. Ich denke auch, dass Eurowings darauf baut, dass man aufhiebt. Wir haben es auch nicht weiter durchgehalten und den Flug storniert und für 15 Euro mehr Delta gebucht. Ist zwar ein Umstieg mehr (und dadurch natürlich auch etwas länger), aber die Flugzeiten passen und da sind wir zumindest auf der sicheren Seite auch wirklich anzukommen dank genug Alternativen bei Problemen.
So oder so, genießt den Urlaub...wir lassen euch was stehen wenn wir von Ende Januar bis Anfang Februar 2 Wochen da sind!
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