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Hallo liebes Forum, ich habe in Deutschland eine sehr langfristige Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, welche mir unter anderem Garantiert,:

„Neben den Leistungen nach Abs. 1 bis 3 gewährt der Versicherer folgende Leistungen:

a) Rücktransportkosten: Erstattung der durch einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland entstandenen Kosten für den Erkrankten, soweit diese den üblichen Fahrpreis übersteigen. Der Rücktransport muss an den ständigen, vor Beginn der Reise vorhandenen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus erfolgen. Die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson werden ebenfalls übernommen.“

 

Jetzt kam es so, dass ich mich im Rahmen einer künstlichen Befruchtung  habe medizinisch behandeln lassen. Deswegen traten aber leider ab dem 18.08.2016 bei mir starke körperliche Beschwerden auf.  Nach einem Zusammenbruch wurde ich in das Hospital eingeliefert, dort wurde ich mit Antibiotika behandelt, was nur sehr kurzweilig zu einer Verbesserung führte, nach drei Tagen ging es mir noch schlechter als zuvor. Deswegen wurde ich ein anderes Hospital verlegt, welches Ultraschall und Röntgenuntersuchungen vornahm, und mir einen Stark erhöhten CRP-Wert, Flüssigkeitsansammlungen im Becken und eine beginnende Sepsis attestierte. Die Ärzte

 

 dort entschieden sich gegen eine Operation, obwohl diese, wie mir im Nachhinein offenbart wurde, nötig gewesen wäre.

Am Morgen des 24.08. erfolgte ein Transport per Flugzeug in eine ausländische Klinik. Im Rahmen einer gegen 17.00 Uhr dieses Tages durchgeführten Notoperation rund zwei Liter Eiter aus dem Becken abgesaugt. Laut dem Krankenhaus befand ich mich,zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Lebensgefahr, wegen einer schweren Bauchfellentzündung mit Sepsis, beginnendem Multiorganversagen und entgleisten Blutsalzen.

 

Nach der erfolgreichen Operation wollte ich nun wieder zurück nach deutschland transportiert werden. Die Kosten dafür betrugen  knapp 21.500 Euro und wurden freundlicherweise von meinem Arbeitgeber vorgelegt.

 

Diese Kosten möchte meine Versicherung nun jedoch nicht tragen, weil sie den Transport für unnötig hielt.

Aber der Transport in Ausland war lebensnotwendig für mich, da ich mich wirklich in Lebensgefahr befand, da die Ärzte in Deutschland nicht operieren wollten.

 

Kann ich meine Versicherung nun auf Zahlung der Kosten in Anspruch nehmen?
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1 Antwort

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Hallo,

du fragst dich, ob du die Rücktransportkosten von deiner Auslandskrankenversicherung erstattet bekommen kannst, nachdem du einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer künstlichen Befruchtung auf dich nehmen musstest.

Ich habe nach einiger Recherche ein passendes Urteil des OLG Hamm gefunden (einfach zu finden, indem du auf Google „OLG Hamm 20 U 190/13 reise-recht-wiki.de“ eingibst). In diesem Urteil wurde einer Reisenden die Erstattung der Transportkosten zugesagt, nachdem diese im Ausland ungenügend behandelt wurde. Ich denke, das kommt deinem Fall nahe.

Du sagst, dass eine notwendige Operation bei dir nicht durchgeführt wurde. Daraus folgere ich, dass eine ausreichen medizinische Versorgung nicht gewährleistet wurde. Eine erforderliche Heilbehandlung wurde also unterlassen. Meiner Meinung nach, war der Rücktransport nach Deutschland aus medizinischer Sicht erforderlich, weshalb dir eine Erstattung der Kosten nach der Leistung der Versicherung zusteht.

Das OLG beschreibt das so, dass sich die Frage der medizinischen Erforderlichkeit hierbei im Grundsatz nach objektiven Kriterien richtet, wobei es genügt, wenn es vertretbar war, den Rücktransport zu dem Zeitpunkt, in dem darüber entschieden wurde, nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen als erforderlich anzusehen.

Sinn und Zweck einer Auslandskrankenversicherung aus Sicht der Versicherungsnehmer ist es doch, ein Kostenrisiko abzudecken, das unter anderem auch durch einen Rücktransport ins jeweilige Heimatland entsteht. Dabei ist es egal, ob die erforderliche Behandlung nicht durchgeführt werden kann oder ob die Ärzte diese Behandlung nicht durchführen wollen.

In deinem Fall wurde die Operation, die notwendig war, nicht durchgeführt. Du sagst, die Ärzte entschieden sich gegen diese Operation, ich gehe also davon aus, dass die Operation durchaus möglich gewesen wäre. Wie schon gesagt, kann dies allerdings dahinstehen. Die Versicherung steht meiner Meinung nach in der Pflicht, den Rücktransport zu bezahlen.

Nach weiteren Recherchen, hab ich noch ein weiteres Urteil des OLG Hamm gefunden. Wenn du Interesse am Volltext des Urteils hast, kannst du bei Google „OLG Hamm 20 U 145/13 reise-recht-wiki.de“ eingeben. Auch in diesem Urteil wurden dem Reisenden die Transportkosten verwehrt, woraufhin das OLG entschied, dass die Kosten übernommen werden müssen.

Das OLG entschied, dass der Versicherungsschutz für einen Rücktransport bereits dann besteht, wenn eine Verschlechterung des Gesundheitszustands, für den keine ausreichende medizinische Behandlung mehr gewährleistet ist, nicht fern liegt. Außerdem liegt ein Versicherungsschutz vor, wenn eine weitere Behandlung im Ausland unzumutbar ist. In deinem Fall ist es so, dass der Arzt die Operation nicht geleistet hat, die notwendig gewesen wäre. Meiner Meinung nach ist es unstreitig, dass die weitere Behandlung unzumutbar gewesen wäre.

Ein Rücktransport war in deinem Fall notwendig, um eine geeignete Behandlung durchführen zu können, die die Krankheit lindern konnte. Demnach besteht eine Eintrittspflicht des Versicherers.

Meiner Auffassung nach hast du also Anspruch auf Erstattung der Transportkosten. Sicherheitshalber würde ich aber nochmal einen Anwalt um Rat fragen, auch um zu erfahren, wie genau du vorgehen musst.

Ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas helfen!
 

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