Hallo, liebes Flugrechteforum,
Ich habe heute eine etwas technische Frage an euch.
Im März des letzten Jahres bin ich mit ein paar Freunden von Graz nach Barcelona geflogen, um uns mal diese Stadt anzugucken, und auch ein wenig zu entspannen.
Ich hatte die Flüge bei der gleichen Fluggesellschaft gebucht, leider gab es keinen Direktflug von Graz nach Barcelona, sodass wir uns für eine Verbindung mit einem Zwischenstopp in Frankfurt entscheiden mussten.
Aber das war ja an sich kein Problem.
Das Problem an der Sache war, dass unser Flug von Graz nach Frankfurt eine Verspätung hatte, und wir deswegen den Anschlussflug nach Barcelona verpasst haben. Wir mussten dann so knapp / Stunden Verspätung, die wir am Flughafen verbringen mussten, ehe der nächste Flug nach Barcelona ging, aber das war ja auch kein Problem, denn innerhalb einer Gruppe wird es nicht so schnell langweilig.
Statt Barcelona 23:30 zu erreichen, kamen wir 8:20 in Spanien an.
Der Urlaub an sich war auch ganz schön, ich kann jedem nur empfehlen, diese Stadt mal zu besuchen.
Aber zurück zu meiner Frage:
Als ich zurück in Barcelona war, habe ich mich belesen, welche Rechte bei einer Verspätung mir zustehen. Da stand auch, dass ich einen Anspruch auf eine Entschädigung habe, sofern der Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat. Das war ja bei uns der Fall. Daraufhin habe ich unserer Airline eine Email geschrieben, und um 2.000 Euro (Wir waren 5 Personen, also 400 für jeden) gebeten.
Daraufhat aber keiner reagiert. Als ich dann aber einen Brief per Einschreiben losgeschickt habe, kam eine Antowrt, und zwar dass sie uns maximal für jeden 250 Euro zahlen. Als Begründung dafür enthielt der Brief folgendes :“ dass der Ermittlung der Entfernung der letzte Zielort, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankomme, zu Grunde zu legen sei. Gemäß der Leitlinie der Europäischen Kommission vom 10.6.2016 zur Auslegung der Verordnung berechne sich die Entfernung der „Reise“ aus der Entfernung zwischen Abflugort und Endziel und nicht durch Addition der Entfernungen der einzelnen relevanten Anschlussflüge, die die Reise bildeten. Die Strecke Graz - Barcelona betrage lediglich 1.240 km, so dass nur Anspruch auf 250,- € besteht, welcher Betrag von uns bereits überwiesen worden sei.“
Und jetzt meine Frage:
Welche Flugstrecke ist denn für die Entschädigung relevant? Wird da die Gesamtstrecke berechnet oder wie funktioniert das?
1. Wird bei der Berechnung der Entschädigung der Ausgleichszahlung jeder Flug einzeln betrachtet, Graz- Frankfurt, Frankfurt-Barcelona ?
oder
2. Oder wird die Strecke Graz Barcelona berechnet
oder
3. Oder kann man die Gesamtstrecke also die Summe der beiden einzelnen Flugabschnitte Graz-Frankfurt + Frankfurt-Barcelona ansetzen?