Ich habe letzte Woche in Bremen einen Zeitungsartikel gelesen, in dem es darum ging, dass ein Staatenloser einen Urlaub buchen wollte, diesen aber wegen Visabestimmungen stornieren musste und sich jetzt weigert, die Stornierungskosten zu zahlen, weil er der Ansicht ist, nicht umfassend aufgeklärt wurden zu sein.
Ich wüsste gerne, wie ein gerichtliches verfahren in diesem fall ausgehen würde.
Hier der genaue Sachverhalt dazu:
Am 10.12 hat der Staatenlose eine Reise in einem Reisebüro direkt am Flughafen gebucht. Es sollte vom 21.12 bis 04.01 für 2 personen nach Dubai gehen. Die reise kostete knapp 2000 Euro.
Bei der Buchung wurde auch das Problem der Staatenlosigkeit angesprochen. Am 19.12., stornierte der Staatenlose die Reise, weil er diese wegen seiner Staatenlosigkeit nicht antreten konnte.
Die reiseanbieterin stellte dem Staatenlosen daraufhin entsprechend der in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Stornostaffeln Stornogebühren i.H.v. 1.998,10 € in Rechnung. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 29.12.2011 lehnte erdie Zahlung von Stornogebühren jedoch ab!
Der Staatenlose ist der Auffassung, er wurde nicht umfassend genug über die Einreisebestimmungen, und darüber, dass er mit einem Reisepass für Staatenlose nicht nach Dubai reisen kann, informiert. Dazu sei die Veranstalterin aber verpflichtet gewesen. Es sei von vornherein klar gewesen, dass er weder über die zur Einreise erforderlichen Ausweispapiere verfügte noch die erforderlichen Dokumente bis zum vorgesehenen Abflugtag erlangen konnte.
Die Gegenseite dagegen behauptet, ausreichend über die Einreiseformalitäten informiert zu haben. Sie behaupten auch, dass er sich über die für ihn geltenden Einreisebestimmungen bei der Botschaft selbst erkundigen müsse und dass es für ihn als Staatenlosen dringend geboten wäre, dies vor verbindlicher Buchung zu tun. Er habe diesen Hinweis ignoriert und die Reise trotzdem gebucht.
Wie sieht das denn jetzt aus?