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Grüß Gott,

da wir uns keine Hochzeitsreise erlauben konnten, war es unser gemeinsamer Wunsch ein Jahr später auf die Malediven zu fliegen. Gerne wollten wir einmal auf den wunderschönen Sandstränden träumen und auf das kristallklare Wasser schauen. Also buchte ich eine 3-wöchige Pauschalreise bei Meier’s Weltreisen. Unser Hotel hatte 4 Sterne und den schönen Namen „Summer Islands Maledives“. Wir sollten in Ziyaaraiyfushi auf dem Nord-Male-Atoll wohnen. Für den kompletten Urlaub musste ich ca. 5000€ bezahlen. Viel Geld, das wir uns mühsam zusammengespart hatten. Unser Flug wurde von Etihad Airways durchgeführt.

Am Abreisetag fanden wir uns rechtzeitig am Flughafen ein. Unser Flug sollte um 21:05 Uhr von Düsseldorf mit der Flugnummer EY30 nach Abu Dhabi gehen. Dort sollten wir um 5:45 Uhr zwischenlanden und um 8:40 Uhr mit dem Flug EY278 weiter auf die Malediven fliegen. Unsere planmäßige Ankunft wäre um 14:05 Uhr gewesen. Voller Vorfreude begaben wir uns zum Schalter und wollten schon einmal unser Gepäck aufgeben und unsere Bordkanten abholen. Doch dann der große Schock.

Die Dame am Schalter sagte uns, dass wir zu ihrem großen Bedauern eine Verspätung von unglaublichen 24 Stunden hätten! Wir waren komplett sprachlos. Gut, es war nicht zu ändern. Zu guter Letzt kamen wir endlich am nächsten Tag um 20:45 Uhr an unserem Urlaubsort an. Wir erlebten wunderbare Wochen und flogen gut erholt am Ende unserer Ferien nach Hause. Unser Heimflug verlief zum Glück problemlos.

Zuhause angekommen erhoben wir gleich am nächsten Tag einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Etihad wegen der enormen Verspätung. Etihad zahlte uns auch 1.200€. Meier’s Weltreisen weigert sich bis heute eine Reisepreisminderung wegen eines verlorenen Urlaubstages zu bezahlen, weil laut Meier’s Minderungsansprüche auf die Ausgleichszahlung von Etihad anzurechnen sei. Der zu zahlende Betrag würde sich auf ca. 230€ belaufen.

Meine Frage wäre demnach, ob ich einen Anspruch auf 230€ Reisepreisminderung habe?

Gefragt in Flugverspätung von
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1 Antwort

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Hallo,

euer Hinflug auf die Malediven hatte 24 Stunden Verspätung, sodass ihr auch erst einen Tag später als geplant an eurem Reiseziel angekommen seid. Als ihr wieder zu Hause wart, habt ihr unverzüglich einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Etihad geltend gemacht, woraufhin diese euch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1200€ zahlten. Zusätzlich habt ihr aber noch eine Reisepreisminderung von Meiers Weltreisen gefordert, welche jedoch abgelehnt wurde, da die Reispreisminderung laut eurem Reiseveranstalter auf die bereits gezahlte Ausgleichszahlung anzurechnen sein. 

Habt ihr einen Anspruch auf Reisepreisminderung?

Zunächst möchte ich klären, ob in eurem Fall grundsätzlich überhaupt ein Anspruch auf Reisepreisminderung gemäß §651 m BGB bestehen würde. 

Dazu müsste die Tatsache, dass ihr 24 Stunden später als geplant am Urlaubsort angekommen seid, einen Reisemangel im Sinne von §651 i BGB begründen.

Ein Reisemangel im Sinne von §651 i BGB ist immer dann gegeben, wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise zu dem gewöhnlichen oder nach dem im Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. 

Ob in eurem Fall von einem Mangel gesprochen werden kann, soll durch folgendes Urteil geklärt werden:

AG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008, Az. 232 C 8790/08 ("232 C 8790/08 reise-recht-wiki.de")

Flugzeitenänderungen können bei einer Flugpauschalreise nur dann einen Reisemangel begründen, wenn nicht nur der erste und letzte Reisetag betroffen sind.

Dadurch das euer Flug 24 Stunden Verspätung hatte, seid ihr nicht am 1. Urlaubstag, sprich dem Abreisetag, sondern erst am 2. Tag, also dem ersten tatsächlichen Urlaubstag, auf den Malediven angekommen. Damit wäre durch die Flugzeitenänderung/Flugverspätung nicht ausschließlich der erste Tag betroffen. Es würde in meinen Augen also ein Reisemangel vorliegen, der euch zu einer Reisepreisminderung gemäß §651 m BGB berechtigen würde. 

​​​​​​​ABER

Da ihr bereits eine Ausgleichszahlung von Etihad in Höhe von 1200€ erhalten habt, könnte es sein, dass die Reisepreisminderung auf die bereits geleistete Ausgleichszahlung angerechnet wird. 

Zunächst möchte ich dabei auf Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verweisen, in dem steht: 

1) Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruches des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichszahlung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.

Anschließend möchte ich auf ein paar Urteil verweisen, welche zu eben dieser Problematik gefällt worden sind:

LG Frankfurt, Urteil vom 29.11.2012, Az. 2-24 S 67/12 (bei Interesse könnt ihr den Volltext nachlesen unter: "2-24 S 67/12 reise-recht-wiki.de")

Auch Ansprüche die gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden und auf einem Minderungsanspruch beruhen, sind von Artikel 12 Absatz 1 der EU-VO 261/2004 betroffen und werden auf eine zu leistende Ausgleichszahlung angerechnet.

BGH, Urteil vom 30.9.2014, Az. X ZR 126/13 (bei Google zu finden unter: "X ZR 126/13 reise-recht-wiki.de")

Hat ein Reisender bereits eine Ausgleichszahlung im Sinne des Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnugn erhalten, so steht ihm kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung aus dem Reisevertrag mehr zu.

Wie du siehst besagt sowohl die EU-Verordnung als auch die Rechtssprechung, dass ein Reisender bei einer bereits geleisteten Ausgleichszahlung gegen seinen Reiseveranstalter keinen Anspruch auf Reisepreisminderung mehr geltend machen kann.

Es gibt bereits einen ähnlichen Beitrag in diesem Forum, welcher euch eventuell auch weiterhelfen könnte:

http://www.flugrechte.eu/12067/reiseminderungsanspruch-ausgleichszahlung-flugverspätung?show=12067#q12067

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich bei meinem Beitrag lediglich um eine Rechtsmeinung handelt. Es steht euch daher frei, zusätzlich einen Experten zu engagieren.

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