3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo!

Wir haben zwei Laudamotionflüge über Ryanair gebucht. Jeweils Laudmotion durchgeführt von Laudamotion. Nun bekommen wir ein Flugänderung von 5 Minuten mitgeteilt, die  wir akzeptieren sollen über einen Link. Was anderes würde nicht mitgeteilt. Wenn ich nun in die Buchung gehe, wird klar dass der Rückflug nun mit einer anderen Maschine durchgeführt wird und es steht dort Laudamotion durchgeführt durch Raynair. Wir hatten aber extra danach geschaut und so gebucht dass wir einen Laudmotionflug bekommen. Mitgeteilt wurde uns dies nicht, nur die 5 minütige Änderung, was ja kein Problem ist. Was passiert wenn ich dies nicht akzeptiere und nicht reagiere? Lt. Ryanair ist eine kostenlose Umbuchung nicht möglich, sondern soll 130€ kosten! Es geht um Flüge von DUS nach Palma.

Dramatisch ist das ganze nicht, aber interessieren würde es mich schon, ob die das einfach so machen können.

Viele Grüsse Biene
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder angezeigt von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Biene,

es handelt sich, zumindest so wie ich das verstehe, um individual gebuchte Flüge; also um keine Flüge im Rahmen einer Pauschalreise.

Ich schätze auch, dass die Verlegung um 5 Minuten keinerlei Probleme darstellt und daher auch keine Ansprüche nach sich ziehen wird.

Ihnen geht es auch darum, dass der Flug nun von einer anderen Airline ausgeführt wird. Das ist allerdings nicht selten. Es kommt nicht selten vor, dass Flüge von einer anderen Airline ausgeführt werden. Oftmals erkennt man dies auf der Boardkarte unter dem Terminus „operated by“.

Ich schätze, dass es daher wohl leider zu akzeptieren ist, denn eine großartige Beeinträchtigung stellt der Wechsel ja nicht da. Lediglich wenn eine Änderung der Beförderungsklasse im Raum stehen würde, könnte es zu Ansprüchen gg. Laudamotion oder Ryanair aus der EG-VO 261/2004 kommen.

LG Bonn, Urteil vom 7. 3. 2001 - Az.: 5 S 165/00(im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google-Suche eingeben:„reise-recht-wiki 5 S 165/00“)

Der Wechsel der Fluggesellschaft beeinträchtigt den Durchschnittsreisenden nicht erheblich. Ein Wechsel der Airline ist gestattet.

Letztlich denke ich also, dass es hier wohl keine weiteren Möglichkeiten gibt. Dies ist allerdings bloß meine persönliche Meinung. Wenn Sie eine korrekte Beratung haben wollen, ist daher an Fachanwälte zu verweisen. 

Beantwortet von (11,820 Punkte)
0 Punkte
...