Hallo Biene,
es handelt sich, zumindest so wie ich das verstehe, um individual gebuchte Flüge; also um keine Flüge im Rahmen einer Pauschalreise.
Ich schätze auch, dass die Verlegung um 5 Minuten keinerlei Probleme darstellt und daher auch keine Ansprüche nach sich ziehen wird.
Ihnen geht es auch darum, dass der Flug nun von einer anderen Airline ausgeführt wird. Das ist allerdings nicht selten. Es kommt nicht selten vor, dass Flüge von einer anderen Airline ausgeführt werden. Oftmals erkennt man dies auf der Boardkarte unter dem Terminus „operated by“.
Ich schätze, dass es daher wohl leider zu akzeptieren ist, denn eine großartige Beeinträchtigung stellt der Wechsel ja nicht da. Lediglich wenn eine Änderung der Beförderungsklasse im Raum stehen würde, könnte es zu Ansprüchen gg. Laudamotion oder Ryanair aus der EG-VO 261/2004 kommen.
LG Bonn, Urteil vom 7. 3. 2001 - Az.: 5 S 165/00(im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google-Suche eingeben:„reise-recht-wiki 5 S 165/00“)
Der Wechsel der Fluggesellschaft beeinträchtigt den Durchschnittsreisenden nicht erheblich. Ein Wechsel der Airline ist gestattet.
Letztlich denke ich also, dass es hier wohl keine weiteren Möglichkeiten gibt. Dies ist allerdings bloß meine persönliche Meinung. Wenn Sie eine korrekte Beratung haben wollen, ist daher an Fachanwälte zu verweisen.