Hallo,
dieses Jahr wollten wir nicht weit fahren, um einen schönen Urlaub zu erleben. Darum suchte sich meine Freundin den Gardasee aus. Sie fand es spannend, dass dieser See durch einen Seitenast des Etsch Gletschers in der vergangenen Eiszeit geformt wurde und es möglich ist, bis heute dessen Spuren zu verfolgen. Besonders durch die Erdmoränen um das Südufer. Außerdem ist das nördliche Ufer des Sees von 2000 der Gardasee Berge wie dem Mont Baldo umsäumt. Das südliche Ufer liegt bereits in der norditalienischen Tiefebene. Dadurch, dass meine Freundin sich vorab der Reise bestens informiert hatte, wussten wir schon viel über Land und Leute und konnten so gezielt Ausflüge und Touren unternehmen.
Also buchte ich auf ferienhaus-privat.de für 2 Wochen eine schöne Ferienwohnung mit Pool, Garage und Fitnessraum. Die gezeigten Bilder der Wohnung auf der Internetseite waren ansprechend. Die Wohnung war laut Bild zwar klein aber gemütlich und sauber eingerichtet. Das Haus wurde umrahmt von einem hübsch und liebevoll gestalteten Garten. Wir freuten uns sehr auf diese 2 Wochen.
Doch als wir in unserer Ferienwohnung ankamen, war von einem gemütlichen Haus nichts zu sehen. Die Wohnungseinrichtung war alt und abgenutzt, außerdem war es schmutzig und im Bad roch es schimmlig. Der schöne Garten glich einer ungepflegten Wiese, Blumenbeete konnten nur erahnt werden. der sogenannte Fitnessraum bestand aus alten, zum Teil verrosteten Geräten. Wir waren sehr enttäuscht, denn die Wohnung wich völlig vom beschriebenen Zustand ab und es gab Mängel über Mängel.
Meine Frage zu diesem Elend wäre nun, wo ich den Anspruch auf Reisepreisminderung geltend machen kann? In Deutschland oder Italien?