Im Rahmen einer von mir gebuchten Thailand-Rundreise waren auch zwei Flüge dabei, einmal Der Hinflug von Frankfurt nach Bangkok, und einmal der Rückflug von Bangkok nach Frankfurt.
Die Flüge wurden wie die Reise über den Reiseveranstalter gebucht.
Der Hinflug sollte am 31.01.2017 um 22:30 erfolgen. Dann war geplant, dass wir am nächsten tag 08:10 in Muskat ankommen, und von dort mit dem Flugzeug weiter nach Bangkok zu reisen.
Wir flogen sowohl pünktlich ab, als wir auch pünktlich ankamen. In Muskat mussten wir dann das Flugzeug wechseln, um weiterzufliegen. Es war geplant, dass wir 10:45 abfliegen, und 19:20 in bangkok landen.
So war zumindest der Plan. Wie ich schon gesagt hatte, kamen wir pünktlich und planmäßig in Muskat an. Aber als wir da waren, herrschte am Flughafen ein furchtbares Durcheinander, warum das so war, und woran es lag weiß ich nicht, jedenfalls war es nicht normal. AN jeden Schalter drängelten sich sehr viele Menschen. Wie wir auf der Abflugtafel lesen konnten, verspätete sich unser Flug, und als wir es endlich geschafft hatten, am Serviceschalter jemanden zu erreichen, konnte dieser uns auch keine weiteren Informationen bezüglich unseres Fluges geben.
Uns wurde nur gesagt, dass wir uns auf eine Verspätung von ca 8 Stunden einstellen sollen.
Das taten wir auch. Und während wir warteten, erhielten wir weder weitere Informationen, noch Mahlzeiten oder Erfrischungen. Aber damit hätte man doch, vor allem in einer so heißen gegend, rechnen können.
Jetzt fragen wir uns natürlich, ob wir zum einen Anspruch auf eine Entschädigung für diese Wartezeit haben, und zum anderen, ob die deutschen gerichte überhaupt zuständig sind. Schließlich war die Verspätung ja zwischen Oman und Thailand, und die ewig lange Wartezeit war auch im Oman.
Denn immerhin haben wir die Flüge ja einheitlich gebucht. Deswegen kann ja auch nicht allein auf Frankfurt am Main als Abflughafen abgestellt werden.
Oder handelt es sich bei dem zweiten Flug nicht doch um einen vollkommen selbstständigen Flug? Weil dann hätten wir ja keine Ansprüche! Und die FlugrechteVo wäre dann auch nicht anwendbar.
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus, und kann mir weiterhelfen, ob ich einen Anspruch abe oder nicht?
Vielen Dank schonmal im Voraus.