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Unverschämt!

Es ist manchmal ganz schön unverschämt, wie mit Passagieren umgegangen wird. Das konnte ich am eigenen Leib auf meinem Flug in den Urlaub erleben. Ich hatte bei Eurowings den Flug EW176 von Köln/Bonn nach Mauritius gebucht. Wir sollten um 15:45 Uhr starten und somit um 5:35 Uhr auf Mauritius landen. Schon lange hatte ich den Wunsch einmal meinen Urlaub auf dieser Insel zu verbringen. Wäre da nicht dieser ewig lange Flug. Aber dieses Mal hatte ich mich doch dazu entschließen können. Gut gelaunt, aber doch etwas nervös, machte ich mich am Abflugtag auf zum Flughafen. Ein Problem gab es doch noch.

Ich hatte eine respiratorische Allergie gegen Zigarettenrauch. Das ist eine Überreaktion des Immunsystems auf eine bestimmte Substanz. Deshalb benötigte ich unbedingt einen Sitzplatz im Nichtraucherbereich. Am Check-in-Schalter teilte ich dies auch unverzüglich der Dame mit. Doch als ich auf die Bordkarte schaute, stellte ich fest, dass mir ein Platz im Raucherbereich zugewiesen wurde. Ich war total wütend und gab meine Bordkarte sofort am Schalter zurück.

Daraufhin stellte mir die Dame eine neue Bordkarte aus, auf der ein Sitzplatz im Nichtraucherbereich des Flugzeugs ausgestellt war. Entspannt ging ich zum Flugzeug, denn ein Raucherplatz hatte für mich schlimme Auswirkungen. Meist fing es mit brennenden Augen an. Dann wurden sie wässrig, ich bekam Husten und wurde dadurch kurzatmig. Dazu kam eine extrem laufende Nase, ich musste ständig niesen und bekam fürchterliche Kopfschmerzen. Das alles machte mich körperlich völlig fertig und ich brauche jedes Mal eine längere Zeit, bis ich wieder erholt bin.

Doch leider nutzte mir meine Bordkarte für den Nichtraucherbereich nichts. Obwohl auf dieser neuen Bordkarte ein Nichtraucherplatz stand, wurde mir ein Sitzplatz inmitten des Raucherbereichs zugewiesen. Meiner Bitte in den Nichtraucherbereich zu wechseln, wurde nicht nachgekommen und das obwohl ich meine Allergie erwähnte und die Symptome erklärte. Die Flugbegleiterin entschuldigte sich und erklärte mir, dass das Flugzeug vollbesetzt sei und sie deshalb meiner Bitte nicht nachkommen könne. Mir blieb demnach keine andere Wahl als im Raucherbereich sitzen zu bleiben.

Nach dem Flug war ich völlig erschöpft. Ich hatte eine laufende Nase, unendliche Kopfschmerzen und musste stark husten, was eine Kurzatmigkeit mit sich brachte. Im Hotel angekommen, legte ich mich erst einmal ins Bett. Jedoch verschlimmerte sich mein Gesundheitszustand so sehr, dass ich am nächsten Tag einen Arzt aufsuchen musste. Dieser verschrieb mir Medikamente und verordnete mir einige Tage Bettruhe. Anschließend ging es mir besser und ich konnte meinen Urlaub beginnen.

Habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Hotel-, Flug- und Arztkosten und einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Gefragt in Rechtsberatung von
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2 Antworten

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Hallo,

ich konnte zu Ihrer Frage ein Urteil ausfindig machen, in welchem ein ähnlicher Sachverhalt verhandelt wurde. Dieses Urteil möchte ich daher heranziehen, um Ihre Frage zu beantworten.

Das Urteil, auf das ich mich beziehen möchte, wurde am 24.10.2002 vor dem Landgericht in Darmstadt verhandelt. Selbstverständlich können Sie dieses Urteil auch selbst nachlesen. Dazu müssen Sie auf "reise-recht-wiki.de" einfach "13 O 267/01"  eingeben.

In diesem Fall flogen die Kläger mit der beklagten Fluggesellschaft am 29.11.2000 ach Mauritius, um dort ihren Urlaub bis zum 14.12.2000 zu verbringen. Beim Check-In-Schalter forderten die Kläger vor dem Abflug zwei Sitzplätze im Nichtraucherbereich des Flugzeugs. Dort wurden ihnen Bordkarten für Sitzplätze im Nichtraucherbereich gegeben. Sie beschwerten sich, dass sie letztendlich trotzdem im Raucherbereich sitzen mussten und infolgedessen den Flug über, wegen des Qualms, leiden mussten und auch in Mauritius angekommen auf medizinische Behandlung warten mussten. 

Sie forderten daraufhin von der Airline Schadensersatz i.H.v. 7135DM und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 2000DM.

Das LG Darmstadt wies die Klage als unbegründet zurück. Sie sah keine Schutzpflicht der Beklagten verletzt.

Aufgrund der Ähnlichkeit des hier verhandelten Falls zu Ihrem, denke ich, dass auch in Ihrem Fall ein Gericht gegen Sie entscheiden würde und Ihnen leider keinen Ihrer verlangten Ansprüche zusprechen würde, da es auch in Ihrem Fall so aussieht, als würde Eurowings keine Schutzpflicht verletzt haben.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar. Es steht Ihnen daher selbstverständlich zu, zusätzlich einen Anwalt um Rat zu fragen.

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Sie haben einen Flug von Köln/Bonn nach Mauritius gebucht. Auf diesem konnte hatten Sie ursprünglich einen Platz im Raucherbereich. Da Sie jedoch eine Allergie hatten, fragten Sie nach einem Platz im Nichtraucherbereich. Dieser wurde Ihnen dann auch gewährleistet, allerdings saßen Sie trotzdem inmitten des Raucherbereiches. Dadurch hatten Sie eine allergische Reaktionen, welche sich auf Ihren gesundheitlichen Zustand auswirkten. 

Sie fragen nun, ob Sie dadurch einen Anspruch auf Erstattung der Hotel-, Flug- und Arztkosten und einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Fluggesellschaft geltend machen können. 

Dazu konnte ich folgendes Urteil finden, welches Ihrem Sachverhalt sehr ähnlich ist:

LG Darmstadt, Urt. v. 24.10.2002, Az: 13 O 267/01 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 13 O 267/01 reise-recht-wikI" bei Google eingeben)

Eine Airline verstößt nicht gegen eine ihr obliegende Schutzpflicht, wenn sie aufgrund der Ausbuchung des Fluges, trotz Nachfrage, keine Sitzplätze im Nichtraucherbereich des Flugzeugs zuweisen kann.

Die Kläger flogen mit der beklagten Fluggesellschaft am 29.11.2000 nach Mauritius, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Beim Check-In-Schalter forderten die kläger vor dem Abflug zwei Sitzplätze im Nichtraucherbereich des Flugzeugs. Sie beschwerten sich, dass obwohl ihnen Boardkarten für Plätze im Nichtraucherbereich gegeben wurden, sie letztendlich im Raucherbereich saßen. Sie forderten von der Airline Schadensersatz i.H.v. 7.135,00 DM und Schmerzensgeld i.H.v. mindestens 2.000,00 DM.

Das LG Darmstadt wies die Klage als unbegründet zurück.

Da der Sachverhalt dem Ihren sehr ähnlich ist, haben Sie meines Erachtens wahrscheinlich eher keinen Anspruch auf die begehrten Kosten. 

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.

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