Hallo,
leider konntest du mit deiner Familie den geplanten New York Urlaub nicht antreten. Grund hierfür war die Tatsache, dass die Kinderreisepässe die Einreisebestimmungen nicht erfüllten. Darüber wurdest du von deinem Reisebüro nicht in Kenntnis gesetzt, obwohl du dieses gebeten hattest, die Gültigkeit der Reisepässe zu überprüfen.
Habt ihr einen Anspruch auf Rückzahlung der Ticketpreise und auf Schadensersatz?
Die ausschlaggebende Norm in diesem Fall ist meiner Meinung nach §280 I BGB. Danach hat der Gläubiger (in dem Fall du) einen Anspruch auf Schadensersatz wenn der Schuldner (das Reisebüro) eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt. Dann kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Allerdings muss der Schuldner diese Pflichtverletzung auch zu vertreten haben.
Ob in deinem Fall das Reisebüro eine solche Pflicht verletzt hat, soll durch folgendes Urteil geklärt werden:
AG Bonn, Urteil vom 4.5.2016, Az. 111 C 4/16 (bei Google zu finden unter: "111 C 4/16 reise-recht-wiki.de")
Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Familie Flüge in die Vereinigten Staaten von Amerika gebucht. Im Vorfeld der Reise fanden in den Büros der Beklagten Beratungstermine betreffend der Einreisebestimmungen der USA statt. Der Vater und die Kinder wurden am Flughafen in Frankfurt zurückgewiesen, weil ihre Pässe für die USA keine Gültigkeit besaßen und die Mutter reiste allein ab.
Vor dem AG Bonn forderte der Kläger Schadensersatz für die nutzlos gewordenen Flugtickets und vertane Urlaubszeit. Jedoch sah das Gericht seitens der Beklagten keine Pflichtverletzung vorliegen. Die Prüfung der Gültigkeit eigener Papiere ist eine rechtliche Angelegenheit des Reisenden. Eine Pflicht des Reiseveranstalters, die Papiere des Reisenden zu prüfen besteht nicht und ergibt sich auch nicht aus der Übernahme andere Beratungsleistungen hinsichtlich der Einreise.
Fazit
Es ist anscheinend so, als könnte dem Reisebüro in deinem Fall keine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden, womit du meiner Meinung nach leider auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Ticketpreise und auch nicht auf Schadensersatz geltend machen kannst.
Ich kann in diesem Beitrag allerdings nur meine Meinung zum Ausdruck bringen. Selbstverständlich kannst du daher auch die Rechtsberatung eines Anwalts für Reiserecht in Anspruch nehmen.