3,740 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo.

Ich hatte am 26. Juni einen Flug gebucht von Wien nach Rekjavik mit Zwischenladung nach London.
Die wurde mit Hinweis 1 mal verschoben, um genau zu sein am 27. Aug.
Danach gleich noch einmal zurück zu ursprünglichen Zeit die sich bis zum Reisedatum nicht änderte.Am AbflugsTag bemerkten wir das sich der Flug um knapp 24 Stunden nach vorne verlegt wurde.Da dies der Rückflug war mussten wir auch Hotel und Transfer bezahlen.
Die Plattform Kiwi hat uns lediglich auf Fehlerhalten unserer seit abgewälzt?
Wie ist hier die Rechtsgrundlage?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag, 

Vorliegend geht es um die Frage, wie eine rechtzeitige Information über eine Flugannullierung auszusehen hat und wer dafür aufzukommen hat. 

 

Grundlage:

 

Als Grundlage vermag ich hier auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verweisen. In diesem wurde die oben genannte Frage eigentlich grundlegend geklärt. 

 

EuGH, Urt. v. 11.05.2017, Az.: C 302/16 (einfach zu finden, wenn man online sucht: „reise-recht-wiki.de C 302/16“)

 

Sachverhalt war hier die die Klage eines niederländischen Fluggastes, der im einen Flug von Amsterdam Schiphol nach Paramaribo buchte. Dies geschah ebenfalls über einen Reise vermittlet. Zwar hatte die Fluggesellschaft den Reisevermittler über die Annullierung des Flugs unterrichtet, jedoch nicht den Fluggast selber. Daher wurde dem Reisenden nicht fristgerecht die Mitteilung über die Flugannullierung gemacht. Somit stellte er gegenüber der Airline einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese verwies auf die rechtzeitige Mitteilung an den Reisevermittler, doch auch dieser sah sich nicht in der Pflicht eine Entschädigungsleistung zu erbringen. 

 

Der EuGH entschied, dass einLuft­fahrt­unternehmen, das nicht beweisen kann, dass die Flugreisenden mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über eine Annullierung unterrichtet worden sind, hat denjenigen einen Ausgleich zu leisten. Dies gilt nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luft­fahrt­unternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag. Das Luftfahrtunternehmen kann allerdings den Dritten (Vermittler) in Regress nehmen.

 

Daher denke ich, dass Ihnen sogar auch ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen zustehen könnte, sollte das jeweilige Flugunternehmen nicht eindeutig darlegen können, dass Sie rechtzeitig über die Annullierung informiert wurden sind. Ein solcher Ausgleichsanspruch ergibt sich aus Art. 7 der Verordnung. Darüber hinaus, könnten Sie meiner Meinung nach auch einen Anspruch auf Betreuungsleistungen gemäß Art. 9 der Fluggastrechteverordnung haben bzw. die Kosten für die getätigten Aufwendungen in Form von Schadensersatz zurück verlangen. Dies würde sich auf folgende Dinge beziehen:

a)  Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, 

b)  Hotelunterbringung, falls 

- ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder

- ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist, 

c)  Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges). 

AG Nürnberg, Urteil vom 14.9.2011, Az 18 C 6053/11 (bei Google zu finden unter:"18 C 6053/11 reise-recht-wiki.de)

Das Gericht hat in diesem Fall entschieden, dass in Folge einer verschuldeten Flugverspätung die Airline dazu verpflichtet ist, den Fluggast mit Nahrung , Getränken und gegebenenfalls mit einer Unterkunft auszustatten. Sollte der Fluggast sonstige notwendigen Ausgaben getätigt haben, so seien ihm diese zu erstatten.

Ich schätze mal, dass es sich hier doch um eine recht komplizierte Angelegenheit handelt. Wenn beim Kontakt mit dem Kundenservice mit der Airline keine Einigung erzielt werden kann, kann es sein, dass im Zweifel nur noch der Gang zum Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin hilft.

Beantwortet von (11,820 Punkte)
0 Punkte
...