Guten Tag Mia,
über Expedia haben Sie Flüge mit Germania gebucht. Nun hat die Airline Germania am 05.02.19 ihren Flugbetrieb eingestellt und am AG Berlin Insolvenz angemeldet.
Ihr fragt euch nun, ob Sie möglicherweise gegenüber Expedia eine Möglichkeit habt Schadensersatz oder eine Erstattung zu verlangen.
ERKLÄRUNG REISEVERMITTLUNG
Um ihre Frage hinreichend zu beantworten, ist es erforderlich zu verstehen, was genau ein Reisevermittler ist und tut. Im Wesentlichen stellt dieser nämlich einen Zwischenhändler beim Vertrieb von Reisen dar. Dieser stellt zudem auch ein selbständiges Unternehmen dar, welches welches Leistungen eines Dritten an den Kunden vermittelt bzw. besorgt. Diese Leistungen sind vor allem touristische Dienstleistungen, wie bspw. das Vermitteln von Pauschalreisen oder einzelnen Reisebausteinen, wie Flügen.
Expedia stellt meiner Meinung nach einen solchen Vermittler dar. In rechtlicher Hinsicht wird häufig ein Reisevermittlungsvertrag mit dem Reisevermittler geschlossen. Der Vermittler schuldet daher meines Wissens nach nur einen erfolgreichen Abschluss des vermittelten Hauptvertrages und hat diesbezüglich gewisse Informations- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Reisenden zu erfüllen. Dies hat Expedia hier wohl getan, so dass eine Pflichtverletzung nicht zu erkennen ist.
Dazu auch folgendes Urteil:
LG Ellwangen, Urt. 17.11.2005, Az.: 4 O 192/04( zu finden auf reise-recht-wiki.de)
Der Kläger hatte bei der Beklagten, einem Reisebüro, eine Reise nach Schottland für sich und seine Familie gebucht. Der Hinflug wurde wegen Insolvenz des Flugunternehmens nicht durchgeführt, weshalb er Schadensersatz und Ersatz nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Beklagte sei als bloße Reisevermittlerin aufgetreten und habe keine Sorgfalts- oder Informationspflichten verletzt. Ihr sei insbesondere nicht zuzumuten, dauerhaft die genutzten Flugunternehmen auf Solvenz und Startfähigkeit zu überprüfen.
INSOLVENZ
Das ausführende Luftfahrtunternehmen Germania ist hingegen ihr Vertragspartner, wenn es um die geschuldete Beförderung geht. Gegen dieses würden sich auch etwaige Ansprüche aufgrund einer Annullierung ergeben. Da dieses nun insolvent gegangen ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kostenrückerstattung allerdings äußerst gering. Es besteht nun die Möglichkeit, dass Sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahren ihre Beiträge anmelden.
Eventuell besteht allerdings noch die Möglichkeit, dass Sie ihre Buchungen aus besonderen Gründen mit sofortiger Wirkung stornieren. Dann könnte eventuell ein Transfer der eingezogenen Buchungsgebühren zu Germania verhindert werden.
Natürlich ist das eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Daher kann ich mir vorstellen, dass Fachanwälte hier auch gut weiter helfen können. Andererseits gibt es derzeit viele Betroffene hier im Forum; eventuell hilft auch ein Austausch.