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Wir haben über das Online Portal Flüge von Berlin nach Teneriffa und zurück gebucht. Heute, 2 Tage vor dem Rückflug, wurde unser Flug storniert, da die Airline Germania heute insolvent gegangen ist.

Ein Anruf bei Expedia brachte keine Hilfe bezüglich eines alternativen Rückfluges. Wir haben nun selbst einen Tag vor unserer eigentlichen Abreise Rückflüge gebucht.

Nun meine Frage, da ich über Expedia gebucht habe, habe ich somit ein Recht auf Schadensersatz bzw. Erstattung der ausgefallenen Flüge oder Übernahme der Mehrkosten für den gebuchten Rückflug?

Vielen Dank.
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
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2 Antworten

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Sie haben über Expedia Flüge von Berlin nach Teneriffa gebucht. Diese sollten mit Germania Airlines durchgeführt werden. Da diese Fluggesellschaft jedoch insolvent ist, sind Ihre Flüge so nicht mehr vorhanden. Exoedua ist nun jedoch nicht bereit, Ihnen zu helfen und Sie fragen daher nach den Ansprüchen gegenüber Expedia.

Expedia ist der Reisevermittler. Er ist mit der Vermittlung der Reiseverträge beauftragt. Nun fragt sich, ob sich Ansprüche gegen diesen ergeben. Mögliche Ansprüche bei einem Nur-Flug kommen aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung in Betracht.

Sofern der Reisevermittler Flüge einer Fluggesellschaft vermittelt, ist also fraglich, ob ihn auch Pflichten nach der VO-EG Nr. 261/2004  treffen.

Im Falle einer Annullierung des Fluges ist der Passagier gemäß Art. 5 VO-EG Nr. 261/2004 mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum zu informieren, anderenfalls hat er Ausgleichsansprüche gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Art. 7 der VO-EG Nr. 261/2004. Für die Sicherstellung der Information des Passagiers ist jedoch ausschließlich das ausführende Luftfahrtunternehmen verantwortlich (EuGH, Urt. v. 11.05.2017, Rs. C-302/16). Auch wenn der Reisevermittler fristgerecht informiert wird, muss die Fluggesellschaft sicherstellen, dass diese Information an den Passagier weitergegeben wird. Erhält der Passagier die Information über die Annullierung also nicht fristgemäß, so muss er seinen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Verordnung gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen richten. Dabei ist irrelevant, dass der Beförderungsvertrag lediglich zwischen dem Passagier und dem Reisevermittler besteht. Denn die Informationspflicht bei Annullierung trifft alleine das ausführende Luftfahrtunternehmen.

Daher ist der Reisevermittler Expedia in Ihrem Fall also leider nicht der Ansprechpartner und Sie haben keine Anspruch gegen diesen.

Ansprüche richten sich lediglich gegen die Fluggesellschaft, also Germania Airlines. Problematisch ist, dass diese jedoch insolvent ist.

Als Grundsatz gilt im Insolvenzrecht, dass die insolvente Gesellschaft bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nichts mehr zahlen darf, soweit diese nicht zwingend zur Aufrechterhaltung des Unternehmens notwendig sind. Erst wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, wird ein “Kassensturz” vorgenommen. Sollte nach Abzug der Kosten für die Insolvenz und nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger, noch Vermögen übrig sein, so wird dies anteilig an alle Gläubiger ausgezahlt. Niemand kann vorhersagen, welchen prozentualen Anteil der Forderung die einzelnen Schuldner bekommen.

Eine Auszahlung von Kompensationszahlungen ist daher wahrscheinlich eher nicht zulässig. Dementsprechend können Sie im Moment für Ihre Flugverspätung oder Annullierungen von Germania Airlines keine Entschädigung ausgezahlt bekommen. Man bekommt nur eine Forderung gegen die Insolvenzmasse. Am Ende des Insolvenzverfahrens wird dann das übrige Geld zu gleichen Teilen an alle Gläubiger ausgezahlt. Die durchschnittliche Quote, die Gläubiger bei einer Insolvenz bekommen liegt bei 2 bis 3 % der Forderungshöhe.

Sie sollten meines Erachtens daher am besten versuchen, diese Flüge zu stornieren und Ihr Geld zurückzufordern. Denn ein Anspruch aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung wird schwer geltend zu machen sein.

Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.

Beantwortet von (16,560 Punkte)
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Guten Tag Mia, 

 

über Expedia haben Sie Flüge mit Germania gebucht. Nun hat die Airline Germania am 05.02.19 ihren Flugbetrieb eingestellt und am AG Berlin Insolvenz angemeldet. 

Ihr fragt euch nun, ob Sie möglicherweise gegenüber Expedia eine Möglichkeit habt Schadensersatz oder eine Erstattung zu verlangen.

 

ERKLÄRUNG REISEVERMITTLUNG

 

Um ihre Frage hinreichend zu beantworten, ist es erforderlich zu verstehen, was genau ein Reisevermittler ist und tut. Im Wesentlichen stellt dieser nämlich einen Zwischenhändler beim Vertrieb von Reisen dar. Dieser stellt zudem auch ein selbständiges Unternehmen dar, welches welches Leistungen eines Dritten an den Kunden vermittelt bzw. besorgt. Diese Leistungen sind vor allem touristische Dienstleistungen, wie bspw. das Vermitteln von Pauschalreisen oder einzelnen Reisebausteinen, wie Flügen

Expedia stellt meiner Meinung nach einen solchen Vermittler dar. In rechtlicher Hinsicht wird häufig ein Reisevermittlungsvertrag mit dem Reisevermittler geschlossen. Der Vermittler schuldet daher meines Wissens nach nur einen erfolgreichen Abschluss des vermittelten Hauptvertrages und hat diesbezüglich gewisse Informations- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Reisenden zu erfüllen. Dies hat Expedia hier wohl getan, so dass eine Pflichtverletzung nicht zu erkennen ist. 

 

Dazu auch folgendes Urteil:

 

LG Ellwangen, Urt. 17.11.2005, Az.: 4 O 192/04( zu finden auf reise-recht-wiki.de)

 

Der Kläger hatte bei der Beklagten, einem Reisebüro, eine Reise nach Schottland für sich und seine Familie gebucht. Der Hinflug wurde wegen Insolvenz des Flugunternehmens nicht durchgeführt, weshalb er Schadensersatz und Ersatz nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Beklagte sei als bloße Reisevermittlerin aufgetreten und habe keine Sorgfalts- oder Informationspflichten verletzt. Ihr sei insbesondere nicht zuzumuten, dauerhaft die genutzten Flugunternehmen auf Solvenz und Startfähigkeit zu überprüfen.

INSOLVENZ

 

Das ausführende Luftfahrtunternehmen Germania ist hingegen ihr Vertragspartner, wenn es um die geschuldete Beförderung geht. Gegen dieses würden sich auch etwaige Ansprüche aufgrund einer Annullierung ergeben. Da dieses nun insolvent gegangen ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer Kostenrückerstattung allerdings äußerst gering. Es besteht nun die Möglichkeit, dass Sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahren ihre Beiträge anmelden.

Eventuell besteht allerdings noch die Möglichkeit, dass Sie ihre Buchungen aus besonderen Gründen mit sofortiger Wirkung stornieren. Dann könnte eventuell ein Transfer der eingezogenen Buchungsgebühren zu Germania verhindert werden.

 

Natürlich ist das eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Daher kann ich mir vorstellen, dass Fachanwälte hier auch gut weiter helfen können. Andererseits gibt es derzeit viele Betroffene hier im Forum; eventuell hilft auch ein Austausch. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
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