Ich bin auf der Suche nach Beratung, da ich mir nicht sicher bin, wie wir in diesem Fall vorgehen können...
Vorfall:
Ich buchte mit meiner Freundin und unseren Kindern (7, 5, 4, 2 Jahre alt) einen Aufenthalt (Mittwoch bis Sonntag) in einer deutschen Ferienanlage für Familien.
Bei der Anmeldung am Mittwoch standen wir zu sechst an der Rezeption. Als die Dame uns schnell abfertigen wollte, in dem sie sagte:"Den Rest kennen Sie ja!" machten wir deutlich, dass wir zum ersten Mal dort seien (was überigens auch im Anmeldebogen vermerkt war...) Daraufhin gab sie uns noch einen Beutel mit diversen Broschüren und Flayern.
Wir bezogen dann unser Ferienhaus und bereiteten die Betten für die Nacht vor. Es gab zwei Schlafzimmer mit je einem Etagenbett und ein 1,40m breites Bett im Wohnraum. Meine Kinder bezogen das eine Zimmer (Tochter 7 lag oben, Sohn 5 lag unten) während ich ins andere Zimmer zog. Meine Freundin schlief mit ihren Kindern im Wohnraum (zuerst sollte ihr Sohn (4) in meinem Etagenbett oben schlafen, dann bei meinen Kindern im Zimmer auf dem Boden, als sie aber nur Quatsch machten, nahmen seine Mutter in ihr Bett).
In der ersten Nacht fiel also meine Tochter aus dem oberen Etagenbett, welches keine Sicherung an der Seite hatte (also gar keine!!! noch nicht einmal eine Leiter war angebracht, um auf das Bett zu klettern und die Matratze ragte über die Bettkante hinaus, da sie höher ist, als die Seitensprosse!!!).
Der Rettungsdienst teilte uns bei deren Ankunft mit, dass man sich Bettschutzgitter ausleihen kann. Diese seinen in einer Hütte untergebracht und man könne sie sich dort einfach rausnehmen. Auch in der Rettungsstelle wurde uns dies mitgeteilt (außerdem erfuhr ich, dass dort regelmäßig Kinder aus den ungesicherten Betten fallen). Meine Tochter brach sich das rechte Schlüsselbein und der Urlaub war eigentlich gelaufen, da sie große Schmerzen hatte und nichts machen konnte. Auch für die anderen war der Urlaub nicht so wie geplant, da ich mit meinen Kindern vieles nicht machen konnte.
Als ich den Unfall am Donnerstag der Rezeption meldete, gab diese an, es stünde auch in einer der Broschüren, die wir erhalten hatten. Im Ferienhaus schaute ich nach und fand tatsächlich in einem Abschnitt etwas... in diesem Abschnitt war das Wort Kinderbett hervorgehoben und dazu stand dann, dass man sich in einer Hütte Schutzgitter rausnehmen könne. Ich fragte die Dame an der Anmeldung, warum sie uns denn bei der Anmeldung am Vortag keinen Hinweis auf diese Gitter gegeben hätte. Dazu meinte sie, da müsse sie mal nachfragen, ob sie solche Informationen bei der Anmeldung rausgeben dürfe.
Inzwischen warte ich auf Unterlagen von der Versicherung dieser Ferienanlage...
Vielleicht hat jemand hier eine Ahnung, wie hier die rechtliche Lage aussieht und ob es sinn macht, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder nicht...
Vielen Dank für eure Antworten!!!