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Mein Rimowa Koffer wurde beschädigt. Air Berlin möchte mir hier 30 Euro gutschreiben. Der Koffer hat aber mal über 300 Euro gekostet. Sie sagen 5 Jahre alt. 20 % Wertverlust pro Jahr = 0 Euro. 30 Euro aus Kulanz.

Was kann ich hier unternehmen?

Danke für die Hilfe!
Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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4 Antworten

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Hallo lieber Fragesteller,

bei einem solchen Fall kommt es immer auf die einzelnen Umstände an. Die folgende Ausführung legt die Rechtslage also nicht endgültig fest.

Bevor überhaupt festgestellt werden kann, inwieweit die Fluggesellschaft den Schadensersatz mindern darf, muss ein Schadensersatzanspruch bestehen.

 

1. Was ist bei einem Gepäckschaden die Anspruchsgrundlage?

Generell haftet die Fluggesellschaft nach Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen für Schäden am aufgegebenen Gepäck.

Zu dem aufgegebenen Gepäck zählt auch der Koffer/ die Reisetasche/ etc. – es kommt in diesem Sinne nicht auf die speziellen Gegenstände an, sondern darauf, ob diese bei der Reise mitgeführt werden.

 

2. Wann kann die Fluggesellschaft die Haftung ausschließen?

Gerade bei der „Gepäckverpackung“ kann das Flugunternehmen nach dem Montrealer Übereinkommen  die Haftung in solchen Fällen ausschließen, in denen der Schaden auf die Eigenart des Gepäcks zurückzuführen ist.

Dies bedeutet konkret auf die Transporttaschen bezogen: Gerade Koffer und Reisetaschen dienen dem Schutz der mitgeführten Gegenstände vor Verschmutzung und Beschädigung. Wie umfangreich war also die Beschädigung? Mit einer gewissen reisebedingten Inanspruchnahme des Gepäcks muss nämlich immer gerechnet werden. Schäden jedoch, die über die normale Beanspruchung hinausgehen, hat der Luftfrachtführer zu ersetzten.

 

Beispielhaft:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. 22 S 270/10 - Schadensersatz für Kofferschaden bejaht (bei Google Suche eingeben: "22 S 270/10 Reise-Recht-Wiki.de" kommt sofort an erster Stelle)

Hier ging es um einen beschädigten Koffer (Hartschale eingedellt, abgebrochenes Rad); die Fluggesellschaft kam für den Schaden am Koffer auf, da das Ausmaß der Beschädigung nicht mehr im "normalen" Bereich lag.

 

Tipp: Gerade bei reisetypischen Beschädigungen (kaputte Koffer, Beschädigung von ohnehin zerbrechlichen Gegenständen, Gepäck mit Wertgegenständen geht verloren, ...) sind auch die jeweiligen AGB zu beachten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit und unter den gesetzlichen Vorschriften bezüglich der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann das Flugunternehmen mit diesen die Schadenshaftung gestalten.

 

3. Wann darf die Fluggesellschaft den Schadensersatz mindern?

Nachdem ein Schadensersatzanspruch besteht und die Haftung auch nicht ausgeschlossen wurde kommen wir zum entscheidenden Punkt: Unter welchen Umständen darf der Anspruchsgegner den Ersatzbetrag mindern?

Hier muss erwähnt werden, dass die Wertverlustberechnung stark vom Einzelfall abhängt (wie alt war der beschädigte Gegenstand, wie hoch waren die Anschaffungskosten, handelt es sich um ein „long-life“-Produkt, wie oft war der Gegenstand bis zur Beschädigung in Gebrauch, wie hoch ist der erlittene Schaden, ...). Es besteht also der Grundsatz des prozentualen Abzuges „neu für alt“ bei Schadensersatzforderungen wegen der Beschädigung eines Gegenstandes, dessen Wert sich seit der Anschaffung bis zum Schadenseintritt ohnehin gemindert hatte, doch die genaue Minderungsquote wird im Streitfall durch das Gericht bestimmt.

 

Als Orientierung könnte dennoch folgendes Urteil dienen:

AG Bad Homburg, Urteil vom 26.08.1997, Az. 2 C 2694/93-19

Bei einem Taschenrechner lag keine Quittung vor, woraufhin das Gericht den Wert des Rechners schätzen musste. Für den Taschenrechner wird keine Minderung berechnet, da dieser noch voll gebrauchsfähig war. Für bereits gebrauchte Wäschestücke setzte das Gericht eine Minderungsquote zwischen 10 % und 60 % an. Für einen beschädigten Koffer wird dem Kläger ein Ersatzanspruch i. H. v. 60,00 DM zugesprochen.

Die Höhe des Abzugs wird übrigens für jeden einzelnen Gegenstand separat berechnet.

 

Anmerkung: Es gehört zu den Pflichten des Geschädigten darzulegen, wie umfangreich der Schaden war und welchen Wert das Gepäck hatte.

Vgl. AG Erding, Urteil vom 10.01.2014, Az. 1 C 988/13 (bei Google Suche eingeben: "1 C 988/13 Reise-Recht-Wiki.de" kommt sofort an erster Stelle)

Die Klägerin kam diesen Pflichten nicht ausreichend nach, woraufhin die Klage auf Schadensersatz als unbegründet zurückgewiesen wurde.

 

4. Was also tun?

Wenn der Schadensersatz nicht angemessen erscheint kann von der Fluggesellschaft unter Darlegung der Umstände (Schadensbeschreibung, Quittung der beschädigten Gegenstände zur genauen Wertbestimmung, Begründung der Forderung) zunächst mehr Schadensersatz verlangt werden. Reagiert die Fluggesellschaft nicht, bleibt immer noch der Weg zum Gericht offen.

Ob sich das lohnt muss jeder für sich entscheiden.

Beantwortet von (2,290 Punkte)
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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

Beantwortet von (5,700 Punkte)
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Anwalt einschalten und wenn die Fluggesellschaft dann immer noch nicht zahlt: Klagen.

Das gute in Deutschland ist doch, dass es das Unterliegensprinzip gibt: Wer einen Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten tragen. Und zwar alle Kosten: Gerichtskosten, etc. und die Rechtsanwaltskosten der anderen Partei. Im Nachhinein wird ein Kläger, der einen Prozess gewinnt, immer schön raus sein: Denn er bekommt nicht nur, was er eingeklagt hat, sondern muss dazu noch nicht mal seine eigenen Anwaltskosten zahlen.

LINKS (extern, Links hier im Forum weiter unten):

Gerichtsprozess und Anwaltskosten (Badische Zeitung)

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

 

LINKS hier im Forum:

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Was kostet ein Fachanwalt für Reiserecht?

Was kostet ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte?

Kann man Rechtsanwaltskosten von den Steuern absetzen?

Muss die Fluggesellschaft auch die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Kann man beim Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren? Wie funktioniert das?

Anwaltskosten

Rechtsanwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung?

Kosten bei außergerichtlicher Entscheidung und Beendigung

 
Beantwortet von (6,680 Punkte)
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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

Beantwortet von (1,970 Punkte)
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