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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich konnte auf meine Frage bisher keine Antwort finden, somit stelle ich folgenden Sachverhalt dar:

Wir haben bei Swiss einen Flug von Düsseldorf über Zürich nach Malaga gebucht (Business Class). Der Flug von Düsseldorf nach Zürich wurde 5 Minuten vor dem Abflug wegen technischer Probleme annulliert und auf einen Flug später (über 3 Stunden Verzögerung) umgebucht. Die Ankunft in Zürich war nun sehr viel später. Im voraus haben wir eine lange stop-over Zeit (ca. 4,5 Stunden) eingeplant,  um noch einen Termin wahrzunehmen. Dies fiel leider ins Wasser. Trotzdem konnten wir unseren planmäßigen Anschlussflug nach Malaga erreichen und landeten pünktlich am Zielort.

Besteht in diesem Falle ein Anspruch auf Entschädigung bei annuliertem Teilflug? Werden die Teilflüge einzeln betrachtet?

Außerdem kam das Gepäck am Zielort nicht an, jedoch wurde mir hier klare Auskunft von Swiss gegeben, dass ein Anspruch von 200 USD pro Person besteht, um nötige Kleidung oder Kosmetika zu besorgen.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Gefragt in Flugannullierung von
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1 Antwort

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Hallo lieber Fragesteller,

das sind ja mehrere Fragen auf einmal.

Fangen wir ersteinmal mit der Annullierung des ersten Fluges an.  Swiss Air hat euren FLug von Düsseldorf nach Zürich 5 Minuten vor dem Abflug mit der nichtsaussagenden Begründung von technischen Schwierigkeiten gestrichen. Dazu kann man zunächst einmal sagen, dass dieses Vorbingen allein keine außergewöhnlichen Umstände kennzeichnet. 

Aus diesem Grund muss Swiss euch grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch zahlen. Der Schutz der Passagier muss sich nach dem EuGH auf sämtliche Teilstrecken erstrecken.

Generell dreht sich Ihre Frage wohl um den Anspruch auf Ausgleichsleistungen n. Art. 7 der Verordnung Nr. 261/2004. Je nach Flugdistanz würde sich ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen in folgenden Höhen verlauten:

a)  250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger, 

b)  400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km, 

c)  600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. 

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. 

Dabei ist jedoch wohl die Gesamtentfernung der Reise zu Grunde zu legen. Das ergibt sich aus folgenden Urteilen:

AG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2012, Az.: 51 C 14016/11 (zu finden über Google mit der Suche „51 C 14016/11 reise-recht-wiki“)

AG Hamburg, Urt. v. 30.03.2017, Az.: 32 C 199/16 (siehe bei „32 C 199/16 reise-recht-wiki.de“)

Somit muss Swiss in jedem Fall mindestens 250 Euro zahlen, da sie einen ursprünglichen Flug ja annulliert haben.

Kommen wir nun zu der Problematik mit dem Gepäck.

Swiss hat es versäumt, dein Gepäck an den Zielort zu bringen. Das ist grundsätzlich sehr ärgerlich und kann zu Problemen führen. Entschädigungen richten sich hier nach dem Montrealer Übereinkommen.

Im Rahmen des Montrealer Übereinkommens haben hat der Luftfrachtführer für alle durch die Gepäckverspätung erlittenen Schäden aufzukommen, sofern keine haftungsausschließenden Gründe vorlagen.

Schau doch noch einmal in diese Beiträge:

http://flugrechte.eu/14428/flugausfall-anschlussflug-entsch%C3%A4digung-annullierter-teilstrecke?show=14428#q14428

http://www.flugrechte.eu/574/fachanwalt-reiserecht?show=574#q574

Beantwortet von (2,520 Punkte)
0 Punkte
Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Frage mit dem Gepäck hat sich schon geklärt, da seitens der Swiss schon die Zusage gemacht wurde, Kosten zu erstatten.

Bezüglich der Flugannulierung würde ich genau so argumentieren, jedoch ist es nun ja so, dass das Endziel pünktlich erreicht wurde, trotz Annulierung und Umbuchung des Zwischenstopps. Die Frage, die sich mir also stellt, werden die Flüge nun grundsätzlich getrennt betrachtet oder in der Gesamtheit (Start und Endziel ohne Rücksicht auf Zwischenziele)? Diese Frage komnte ich leider in den anderen Postings nicht eruieren, da es dort immer um Verspätungen am Endziel geht. Die Problematik in meinem Falle ist, dass ich, obwohl ich die gesamte Route über eine Buchung durchgeführt habe, durch den verspäteten Zwischenstopp in Zürich meinen Termin nicht wahrnehmen konnte, letztlich das Endziel jedoch pünktlich erreicht habe.

Gibt es in diesem Falle eine einfache Antwort?

Vielen Dank und freundliche Grüße,
MR
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